Geldwerter Vorteil und Steuervorteil

Wolff von Rechenberg
Der geldwerte Vorteil umfasst alle Leistungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber neben dem Gehalt bekommt. Diese Zuwendungen des Unternehmens an den Mitarbeiter bleiben nur in engen Grenzen frei von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.

Auf jeden Arbeitslohn fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Das gilt grundsätzlich auch für Beträge oder Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt bekommt. Dabei kann es sich um einen Dienstwagen, um Tankgutscheine oder um den Zuschuss zur Kinderbetreuung.

Innerhalb bestimmter Grenzen verschont Vater Staat diese Leistungen. Schließlich sind einige geldwerte Vorteile vom Staat durchaus erwünscht, denken wir an den Zuschuss zur Kinderbetreuung. Unter diese erwünschten Vorteile fällt aber auch der Zuschuss zum Mitgliedsbeitrag in einem Fitnessclub oder zu Gesundheitskursen. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um einen geldwerten Vorteil, den der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zukommen lässt.

Der Vorteil am geldwerten Vorteil

Der Vorteil am geldwerten Vorteil ergibt sich für den Arbeitgeber aus dem Steuerprivileg. Gewährt er einem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung, dann fallen darauf die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen an. Das gilt nicht für den geldwerten Vorteil. Innerhalb der Freigrenzen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Das freut auch den Arbeitnehmer.

Den geldwerten Vorteil erhält er in vollem Umfang. Eine Gehaltserhöhung hingegen fiele zum großen Teil dem dann steigenden Lohnsteuersatz zum Opfer. Voraussetzung des geldwerten Vorteils: Er muss einen geldwerten Charakter besitzen, darf aber nicht in Geld ausgezahlt werden.

Dienstwagen/Firmenwagen

Für andere geldwerte Vorteile räumt der Gesetzgeber keine Steuerfreiheit ein. Das betrifft beispielsweise den Dienst- oder Firmenwagen, den ein Arbeitnehmer auch privat nutzen kann. Aber wie hoch ist der Nutzwert eines Firmenwagens für den Arbeitnehmer? Der Fiskus hat mit der 1%-Regel eine einfache Lösung zur Berechnung des geldwerten Vorteils eingeführt:

Der Arbeitgeber nimmt 1 Prozent des Bruttolistenneupreises des Autos. Diesen Beitrag schlägt er jeden Monat – nur zu Berechnungszwecken (!) - auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers auf. Er führt darauf Steuern und SV-Beiträge ab und zieht anschließend den Betrag wieder vom Gehalt ab.
Achtung! Der Firmenparkplatz ist kein geldwerter Vorteil. Auch dann nicht, wenn er zum Abstellen eines Firmenwagens dient. 


Sachbezüge: 44 Euro

Jeden Monat darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Sachleistung im Wert von 50 Euro brutto zukommen lassen – frei von Steuern und Sozialabgaben. Wichtig: Diese 50 Euro gelten als Freigrenze für die Summe aller Sachbezüge. In der Regel wird sich der Arbeitgeber also zwischen dem Tankgutschein und dem Jobticket entscheiden müssen. Beides zusammen wird die Grenze von 50 Euro wohl sprengen.
Achtung! Die 50 Euro markieren eine Freigrenze und keinen Freibetrag. Übersteigt die Sachzuwendung diesen Wert, wird der Gesamtbetrag steuerpflichtig, nicht nur die Differenz.

Jobticket

Mit dem Jobticket kann der Arbeitnehmer Bus und Bahn kostenlos benutzen. 50 Euro darf das monatliche Jobticket kosten, dann bleibt es steuer- und sozialabgabenfrei. Jahreskarten sind nicht steuerfrei. Übersteigt der Preis diese Grenze, muss der Arbeitnehmer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Tankgutschein

Auch an der Zapfsäule darf ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern um höchstens 50 Euro im Monat entlasten. Wichtig: Der Arbeitgeber darf nur den Tankgutschein, nicht aber einen Zuschuss in gleicher Höhe in Bar erhalten.

Fitnessclub

Das Strampeln, Pumpen und Schwitzen im Fitnessclub gilt als gesund und liegt im Trend. Arbeitgeber dürfen einem Arbeitnehmer im Monat 50 Euro steuerfrei für eine Mitgliedschaft in einem Fitnessclub zukommen lassen. Wichtig auch hier: Der Arbeitnehmer darf den Geldbetrag nicht in die Hände bekommen. Sonst ist der Steuervorteil dahin.

Geschenke für 60 Euro

Die 50-Euro-Freigrenze kann der Arbeitgeber auch für kleine Geschenke nutzen. Beispielsweise für Weihnachtsgeschenke. Doch hier hat der Gesetzgeber eine weitere Möglichkeit vorgesehen: Zu persönlichen Anlässen darf der Arbeitgeber einem Mitarbeiter Geschenke im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei zukommen lassen. Ein persönlicher Anlass kann die Hochzeit, eine bestandene Prüfung oder die Taufe eines Kindes sein.

Betriebs- und Weihnachtsfeier

Die Weihnachtsfeier fördert den Zusammenhalt in der Belegschaft. Das sieht auch der Gesetzgeber so. Deshalb dürfen Unternehmen ihre Mitarbeiter bis zu einer Grenze von 110 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei bewirten.
Achtung! Der Betrag von 110 Euro pro Mitarbeiter muss alle Kosten der Weihnachtsfeier enthalten. Nehmen Partner oder Familienangehörige an der Feier teil, dürfen sie bei der Berechnung des Freibetrags nicht mitgezählt werden.

Die gute Nachricht: Der Betrag von 110 Euro pro Mitarbeiter ist ausnahmsweise keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag. Fällt die Weihnachtsfeier etwas teurer aus, dann muss der Arbeitgeber nur den Betrag versteuern, der über die 110 Euro pro Mitarbeiter hinausgeht. Dreimal im Jahr darf ein Unternehmen zu einer Betriebsfeier mit Steuerprivileg einladen.

Personalrabatt 1.080 Euro im Jahr

Viele Dienstleister bieten ihren Mitarbeitern Rabatte an, wenn sie die hauseigenen Leistungen privat nutzen. Das gilt beispielsweise, wenn Mitarbeiter zu einem günstigeren Preis einer Hotelkette in den Häusern ihres Konzerns übernachten, oder wenn Mitarbeiter einer Fluglinie kostenlos fliegen dürfen.

Für derartige Mitarbeiterrabatte sieht der Fiskus eine Grenze von 1.080 Euro im Jahr vor. Innerhalb dieser Grenze bleiben Personalrabatte von Steuern und Sozialabgaben befreit. Zu den Personal- oder Mitarbeiterrabatten zählen auch Bonusmeilen, die ein Mitarbeiter privat verfliegen darf. Auch hier dürfen nur Meilen im Wert von bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei gesammelt werden.

Kinderbetreuung grenzenlos

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht ganz oben auf der Agenda. Bei Unternehmen und beim Gesetzgeber. Finanziert ein Unternehmen einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin die Kinderbetreuung, dann bleibt diese Zuwendung in voller Höhe frei von Steuern und Sozialabgaben. Natürlich können nicht beide Elternteile den Zuschuss steuerfrei erhalten. Das Steuerprivileg gilt außerdem nur für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind und nicht zuhause betreut werden. Ein Kindermädchen müssten Eltern demnach als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen.

Gesundheitsförderung: 500 Euro im Jahr

Für Gesundheitsförderung dürfen Unternehmen 500 Euro im Jahr für jeden Mitarbeiter steuerfrei ausgeben. Allerdings gilt dies nicht für die Teilnahme am Breitensport. Ernährungsprogramme, Rückenschulen oder Augentraining zählen schon eher in den Katalog der steuerlich begünstigten Angebote. Einen Präventionsleitfaden mit anerkannten Maßnahmen halten die Spitzenverbände der Krankenkassen bereit.

Innerhalb der beschriebenen Grenzen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Extra zukommen lassen, einen geldwerten Vorteil mit Steuervorteil.

(Stand: 2023)



Quelle: Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), staufenbiel.de, Rechnungswesen-Portal.de
letzte Änderung W.V.R. am 06.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Phovoi R.


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
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