Darf ein Firmenwagenprivat genutzt werden, entsteht ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Das Finanzamt prüft die Privatnutzung von Dienstautos besonders gründlich - besonders das Fahrtenbuch. Unternehmen sollten die steuerlichen Vorgaben genau einhalten, rät der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC). Ansonsten drohen Nachzahlungen für Arbeitgeber und Dienstwagenfahrer.
Das Wichtigste in Kürze
Bei Privatnutzung eines Dienstwagens entsteht ein geldwerter Vorteil
Mit einem Fahrtenbuch lässt sich dieser geldwerte Vorteil exakt berechnen
Bei fehlerhaftem Fahrtenbuch greift das Finanzamt auf die 1 %-Regel zurück
Geldwerter Vorteil schon bei Möglichkeit der privaten Nutzung
Grundsätzlich gilt: Die private Nutzung eines Dienstautos ist als geldwerter Vorteil zu versteuern. Bislang griff die Besteuerung nur in Fällen, in denen die private Nutzung des Fahrzeugs vermutet wurde. Der Bundesfinanzhof hat jüngst in mehreren Urteilen entschieden (z.B. BFH, Az. VI R 39/13), dass die Vermutung einer Privatnutzung dafür nicht mehr erforderlich ist. Ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil kann auch ohne private Nutzung des Dienstwagens entstehen.
Anzeige
Bei fehlerhaftem Fahrtenbuch greift die 1%-Regel
Für die Berechnung des privaten Nutzungsanteils gibt es zweiMethoden. Der Arbeitnehmer kann pauschal ein Prozent des Brutto-Neulistenpreises pro Monat versteuern (1%-Regel). Alternativ kann der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen, das alle Reisen zeitnah und lückenlos dokumentiert. Diese Methode ist gerade bei wenigen Privatfahrten steuerlich günstiger. Allerdings stellt die Finanzverwaltung hohe Anforderungen an Fahrtenbücher.
So müssen für jede Dienstfahrt fortlaufend
das Datum,
das Reiseziel,
die besuchte Firma oder Person,
die gefahrenen Kilometer und
der Kilometerstand am Ende des Tages aufgezeichnet werden.
Die Finanzbeamten sehen in der Regel über kleinere Mängel hinweg. Wiederholen sich solche Mängel, erkennen die Finanzbehörden das Fahrtenbuch nicht als ordnungsgemäß an. Dann erfolgt die Versteuerung im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung, was für den Steuerzahler wesentlich teurer ist. Beim Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Fahrtenbuch auch bei Verbot der Privatnutzung
Arbeitgeber und Firmenwagenfahrer können die Steuerpflicht vermeiden. Zunächst muss der Arbeitgeber die Privatnutzung des betrieblichen Pkw im Arbeitsvertrag ausdrücklich verbieten. Doch das Fahrtenbuch bleibt dem Fahrer auch dann nicht erspart: Er muss nachweisen, dass er den Dienstwagen nur für Geschäftsfahrten nutzt. Dies erfordert ein Fahrtenbuch, aus dem alle Strecken und Anlässe eindeutig hervorgehen. Andernfalls mutmaßen die Finanzbehörden, dass das Privatnutzungsverbot nur auf dem Papier existiert, insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern.
Vorsicht bei Anstellungsverträgen von Gesellschafter-Geschäftsführern
Enthält der Anstellungsvertrag des Gesellschafter-Geschäftsführers keine Regelung zur Privatnutzung des Dienstwagens, droht ebenfalls Ärger mit den Finanzbehörden. "Fehlt eine entsprechende Nutzungsvereinbarung, gehen die Finanzbehörden von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus", warnt BVBC-Präsidentin Christel Fries. "Erstreckt sich der Prüfungszeitraum über mehrere Jahre, drohen ganz erhebliche Nachforderungen."
Schon bei Abschluss von Dienstverträgen ist erhöhte Vorsicht geboten. Veraltete Musterklauseln zum Dienstwagen sind dringend zu überarbeiten. Neue Regelungen sollten rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigen, um lästige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Weiterhin ist darauf zu achten, die erste Tätigkeitsstätte desArbeitnehmers klar zu definieren. Dies ist maßgeblich für die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Arbeitgeber sollten die von ihren Arbeitnehmern geführten Fahrtenbücher regelmäßig auf Plausibilität prüfen, empfiehlt der Berufsverband der Rechnungswesen-Profis. So ließen sich viele Fehler erkennen. Das verringert die Gefahr hoher Steuernachforderungen.
Zudem sollten Arbeitnehmer die Versteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte prüfen. Wird die Dienstwagennutzung für diese Strecke vom Arbeitgeber nicht pauschal versteuert, lassen sich die Fahrtkosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer absetzen. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 35 Cent pro Kilometer. Zum 01.01.2024 steigt dieser Betrg auf 38 Cent.
letzte Änderung W.V.R. am 23.06.2024 Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Besucher-Umfrage
Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>
Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Ihr Fachbeitrag
Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>
Teamleitung Controlling (m/w/d)
Als Teamleitung Controlling (m/w/d) verantworten und koordinieren Sie gemeinsam mit Ihrem Team zentrale Prozesse, um eine bestmögliche Basis für eine Vielzahl von Unternehmensentscheidungen zu schaffen. Queisser Pharma entwickelt, produziert und vertreibt als erfolgreiches mittelständ... Mehr Infos >>
Stellvertretende Leitung Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Seit Generationen kümmern wir uns um die Erfassung und Abrechnung von Heizenergie, Wasser und Strom in den verschiedensten Immobilienarten. Dank unserer digitalen Messtechniken können wir Kundinnen und Kunden verlässliche Daten über ihren Energieverbrauch zur Verfügung stellen und machen damit E... Mehr Infos >>
Finanzbuchalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>
RS - Make or Buy Analyse
In einem Unternehmen kommt oft die Frage auf, ob man Materialien in Eigenproduktion herstellen sollte oder diese extern zukauft. Dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Fragestellung auf Grundlage der Make or Buy Analyse. Die Berechnung kann nach Vollkosten- oder Grenzkostenansatz durchgeführt werden. Mehr Informationen >>
Preiskalkulation mit Excel
Preiskalkulation einfach gemacht: dieses Excel-Tool hilft Ihnen bei der Kalkulation Ihrer Preise. Geeignet sowohl im Dienstleistungs- als auch im Industriebereich. Auch zur Preiskalkulation einzelner Projekte anwendbar. Inklusive einstufiger Deckungsbeitragsrechnung. Mehr Informationen >>
Kundendatenbank inkl. Rechnungsprogramm
Die Excel- Kundendatenbank für bis zu 2000 Kunden ist ideal als Vertriebsdatenbank einsetzbar mit integrierten Termin-/ Wiedervorlagenmanagement zur Verwaltung, Steuerung, Planung und Reporting von Kundendaten und Vertriebsaktivitäten. Erstellen Sie ganz einfach Ihre Rechnungen für verwaltete Kunden mit Produkten aus Ihrem Katalog. Mehr Informationen >>
Dashboards mit Excel im Controlling Tipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,
Mehr Infos >>
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit. Mehr Infos hier >>