Wer
zu Hause arbeiten muss, darf die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Lohn1x1 hat Regeln und Tipps zum Arbeitszimmer gesammelt und beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums häusliche Arbeitszimmer.
Ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden können Steuerzahler grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen. Der Fiskus macht eine Ausnahme, wenn
kein Arbeitsplatz im Unternehmen zur Verfügung steht. Heimarbeiter, die ein häusliches Arbeitszimmer anerkennen lassen wollen, sollten folgende Tipps kennen:
- Wenn der Arbeitgeber einem Arbeitsnehmer bescheinigt, dass er einen Teil seiner Aufgaben nur im eigenen Arbeitszimmer erledigen kann, dann erleichtert das die Diskussionen mit dem Finanzamt.
- Wer ein Arbeitszimmer außer Haus nutzt, kann in der Regel die vollen Kosten von der Steuer absetzen. Das erleichtert auch die Anrechnung von Kosten für Telefon und Internet.
- Arbeitnehmer können ihr häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten. Dann wird aus dem häuslichen Arbeitszimmer eines außer Haus.
Für das Arbeitszimmer gilt:
- Arbeitnehmer setzen die Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten ab.
- Selbstständige verbuchen die Kosten als Betriebsausgaben.
Höhe des Steuerabzugs
Für die
Höhe des Steuerabzugs hat der Gesetzgeber folgende Regeln für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung festgelegt:
- Wenn ihm kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann der Steuerzahler die Kosten für ein Arbeitszimmer pauschal bis zur Höhe von 1.260 Euro absetzen. Dafür muss er seit 2023 nicht einmal die tatsächlichen Kosten nachweisen.
- Nur wenn "das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet", lässt der Gesetzgeber einen unbegrenzten Abzug der tatsächlichen Kosten zu.
Unter die Kategorie 1 fallen beispielsweise
Lehrer oder Außendienstmitarbeiter, also eher Arbeitnehmer, die keinen eigenen Schreibtisch im Büro ihres Dienstherrn oder Arbeitgebers nutzen können. Ein selbstständiger Lehrer oder Handelsvertreter fällt unter Kategorie 2.
Merkmale eines häuslichen Arbeitszimmers
Wann gilt ein
Arbeitszimmer eigentlich als
häuslich und wann nicht? Dieser Frage hat sich die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 3. April 2007 gewidmet. Das Schreiben gilt als Maßstab für die Bewertung dieser Frage. Unter einem häuslichen Arbeitszimmer versteht die Finanzverwaltung demnach einen Raum, der zur privaten Wohnung oder zum Wohnhaus des Steuerzahlers gehört. Als häusliches Arbeitszimmer gilt auch
- ein Kellerraum
- ein ausgebauter Dachboden
- eine angrenzende oder gegenüberliegende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus
- eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, das nur vom Steuerpflichtigen und dessen Familie bewohnt wird.
Nur wenn es keine
direkte häusliche Verbindung vom Arbeitszimmer zum privaten Lebensbereich gibt, ist ein Arbeitszimmer nicht häuslich. Das gilt unter anderem für
- Keller oder Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses - selbst wenn das Haus dem Selbstständigen gehört
- Eine Arztpraxis in einem Anbau, da der Raum dann für einen regen Publikumsverkehr geöffnet ist
- Befindet sich ein Ladenlokal, eine Werkstatt oder eine Backstube im Haus, gilt auch der Büroraum als Arbeitszimmer außer Haus.
In einem häuslichen Arbeitszimmer muss der Steuerpflichtige außerdem
typische Arbeiten verrichten, wie Büroarbeiten, Schreiben, Denken oder Planen. Auch kreative Arbeiten gelten als typisch für ein häusliches Arbeitszimmer. Das Musikzimmer einer Musiklehrerin ist also ein Arbeitszimmer. Beim Keller, in dem Werbematerialien oder Waren lagern, kommt es darauf an, welche Nutzungsart überwiegt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. X R 1/05).
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Kosten des Arbeitszimmers
Was kostet eigentlich ein Arbeitszimmer? Das ermitteln Steuerzahler über die
Quadratmeterzahl des Zimmers. Daraus errechnet sich der Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung.
Achtung! Das Finanzamt darf einen Grundriss der Wohnung oder des Hauses verlangen, um die Angaben zu prüfen.
Von den Kosten für das Haus oder die Wohnung rechnet der Steuerzahler nun den Anteil ab, den das Arbeitszimmer an der Wohnfläche einnimmt. Zu den
Kosten zählen zum Beispiel:
- Miete
- Abtrag für die Baufinanzierung
- Strom, Wasser, Heizung
- Gebäudeversicherungen
- Nebenkosten wie Müllabfuhr, Winterdienst oder Grundsteuer
- Ausstattungsgegenstände wie Schreibtisch, Lampe, Stuhl, Regale
Ob die Kosten für mitgenutzte Bereiche wie die Küche oder das Bad anteilig mit einbezogen werden können, steht noch nicht fest. Immerhin hält das Finanzgericht Münster die Kosten für die
Modernisierung eines Badezimmers anteilig für steuerlich absetzbar.
Arbeitsmittel zählen nicht zur Ausstattung
Nicht zur Ausstattung zählen
Arbeitsmittel. Der
Vorteil: Arbeitsmittel kann der Steuerzahler unabhängig vom Arbeitszimmer abschreiben. Für diese Gegenstände gilt folglich nicht die Grenze von 1.250 Euro. Zu Arbeitsmitteln zählen
- PC, Drucker, Monitor
- Handy, Telefon, Faxgerät
- Büromaterial
Viele dieser
Gegenstände gelten steuerlich als sogenannte
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und sind komplett im Jahr der Anschaffung steuerlich absetzbar. Ebenfalls im Jahr der Anschaffung dürfen
digitale Geräte abgeschrieben werden (
Digital-AfA).
Vorsicht Privatnutzung
Das Arbeitszimmer sollte vorwiegend
betrieblich beziehungsweise
beruflich genutzt werden. Heimarbeiter sollten darauf achten, dass sich im Arbeitszimmer keine Gegenstände befinden, die auf eine private Nutzung hinweisen. Dabei gibt es kaum feste Regeln. So warnt mancher Steuerberater vor einer Klappcouch im Arbeitszimmer, andere Experten halten ein solches Möbel für ungefährlich. Die Regeln richten sich auch nach dem Einzelfall.
So sollte im Arbeitszimmer, in dem ein Musiklehrer unterrichtet, unbedingt ein Musikinstrument stehen. Im Arbeitszimmer eines selbstständigen Bilanzbuchhalters würde ein Klavier im
Prüfungsfall Misstrauen erregen. Selbst ein Fernsehgerät kann als Arbeitsgerät betrachtet werden, wenn der Besitzer beispielsweise TV-Kritiken verfasst. Auch Kunstgegenstände oder eine gemütliche Sitzecke betrachtet das Finanzamt zunächst als privat genutzt. Doch kann der Steuerzahler durchaus mit der Bedeutung dieser Gegenstände für den Publikumsverkehr argumentieren - wenn es denn einen solchen gibt.
Es gibt jedoch auch eindeutige
Empfehlungen: Ein Bett im Arbeitszimmmer legt den Schluss nahe, dass der Heimarbeiter das Zimmer zusätzlich beispielsweise als Gästezimmer nutzt. Das kann dazu führen, dass der Steuerabzug für das Zimmer verloren geht. In einem Arbeitszimmer haben beispielsweise die folgenden Gegenstände nichts verloren:
- Private Literatur
- TV-Gerät (in der Regel)
- Bügelbrett oder Nähmaschine
- Kleiderschränke
- Heimtrainer
- Kunstgegenstände (in der Regel)
- Jagdwaffen und Geweihe
- Das einzige Telefon im Haushalt
Diese Gegenstände gelten als
privat genutzt.
Fragen und Antworten zum häuslichen Arbeitszimmer
Wann kann ich ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet. Dabei kommt es auf die gesamte Tätigkeit an.
Was bedeutet "häuslich"?
Ein häusliches Arbeitszimmer muss über eine direkte Verbindung zum privaten Lebensbereich verfügen.
Erkennt das Finanzamt auch eine Arbeitsecke an?
Derzeit nicht. Aber eine höchstrichterliche Entscheidung durch den BFH steht noch aus (Az. X R 32/11).
Räume wie Küche und Bad werden mit dem häuslichen Arbeitszimmer mitgenutzt. Kann man die auch absetzen?
Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad oder Flur erkennt das Finanzamt anteilig an. Hausbesitzer können sogar Kosten für die Modernisierung des Badezimmers anteilig mit dem häuslichen Arbeitszimmer absetzen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden (Az. 11 K 829/14 E).
Wie bewertet das Finanzamt eine gemischte Nutzung für mehrere Tätigkeiten?
Geht der Betroffene mehreren Jobs nach, muss das Arbeitszimmer für alle diese Tätigkeiten den Mittelpunkt bilden, sonst ist der Steuerabzug in Gefahr.
Achtung! Stuft das Finanzamt mangels Gewinnen eine der Tätigkeiten als Liebhaberei ein, dann kann es den Steuerabzug für das häusliche Arbeitszimmer streichen – auch wenn andere Tätigkeiten Gewinne einbringen.
Was ist, wenn sich mehrere Freiberufler oder Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer teilen?Beispielsweise bei Ehepaaren?
Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur objektbezogen an, also: Ein Steuerabzug für ein Arbeitszimmer. Dann teilen sie auch den Steuerabzug. Dieser gilt jeweils für ein Arbeitszimmer und nicht pro Person. Allerdings ist hierzu ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 53/12).
Erkennt das Finanzamt auch in einer Zwei-Zimmer-Wohnung ein Arbeitszimmer an?
Faustregel: Abzüglich des Arbeitszimmers muss dem Steuerzahler und den Personen in seinem Haushalt noch genug privater Raum zur Verfügung stehen. In einer Zwei-Zimmer-Wohnung kann das Finanzamt Zweifel anmelden.
Stand: 2023
Quelle:
BMF, Gesetze im Internet, Steuerberaterkammer München, Wirtschaftslexikon.de, Betriebsausgabe.de, Steuertipps.de, Finanztip.de, NWB
letzte Änderung W.V.R.
am 23.06.2024
Autor(en):
Wolff von Rechenberg
Bild:
© panthermedia.net / ginasanders
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Autor:in
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