Minijob

Studenten arbeiten als Werkstudenten sozialversicherungsfrei - wenn das
Studium im Vordergrund steht. Eine Ausnahme bildet das Duale Studium. Was Unternehmen über Werkstudenten wissen sollten:
Studenten sind als Teilzeitkräfte gefragt. Selbst wenn sie mehr als einen
Minijob leisten, sind sie versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Studierende, die länger als für einen Ferienjob oder für ein Praktikum in einem Unternehmen arbeiten, bezeichnet man als Werkstudenten. Werkstudenten sind als ordentliche Studierende an einer Hochschule oder Fachschule oder Berufsfachschule eingeschrieben und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt.
Achtung! In der Rentenversicherung gelten für Studenten keine Extratouren.
Studierende sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn sie nicht als Minijobber in geringfügiger Beschäftigung arbeiten.
Werkstudenten und Praktikanten
Werkstudenten sind keine Praktikanten...
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Wer ein Praktikum nur ausschreibt, um billige Arbeitskräfte anzuwerben,
geht ein Risiko ein. Das sollten Unternehmen wissen, wenn Sie ein Praktikum anbieten - neben den oft unübersichtlichen Regeln bei Lohn und Sozialversicherung für Praktikanten.
Das Praktikum ist eine Zeit des Kennenlernens zwischen Bewerber und Unternehmen.
Nach einem Studium bietet es Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung. In Zeiten des Fachkräftemangels ist der Praktikant längst auch als künftiger Mitarbeiter interessant. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, denen das Kapital für PR-Aktionen fehlt, nutzen das Praktikum als Erstkontakt. Auch der Gesetzgeber sieht in einem Praktikanten mehr als einen Billigarbeiter. Laut § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind Praktikanten:
"Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse,
Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt ..."
...
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