Minijob

Minijob: Verdienstgrenze und maximale Stunden bei Mindestlohn (Wolff von Rechenberg)

Welche Verdienstgrenzen gelten für Minijobber? Und für welche maximale Stundenzahl kann ein Minijobber bei jeweils aktuellem Mindestlohn eingesetzt werden, ohne die Grenze zu überschreiten? Seit 2022 müssen private wie gewerbliche Arbeitgeber die Stundenzahlen für ihre geringfügig Beschäftigten nicht mehr mit jeder Anpassung des Mindestlohns neu berechnen. Denn nun wird die Verdienstgrenze automatisch an den gestiegenen Mindestlohn angepasst. Verdienstgrenze richtet sich nach Mindestlohn Zum 1. Oktober 2022 formulierte der Gesetzgeber eine Formel, nach der sich die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung – so die offizielle Bezeichnung für Minijobs – an die Mindestlohnentwicklung anpasst. Diese Formel können auch Arbeitgeber anwenden. Sie lautet: Mindestlohn (€ / Stunde) × 130 / 3 = Verdienstgrenze Da der Mindestlohn ab Januar 2024 auf 12,41 Euro stieg, ergibt sich daraus: 12,41 × 130 / 3 = 537,77 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt... mehr lesen

Werkstudenten und Duales Studium: Regeln und Tipps (Wolff von Rechenberg)

Studenten arbeiten als Werkstudenten sozialversicherungsfrei - wenn das Studium im Vordergrund steht. Eine Ausnahme bildet das Duale Studium. Was Unternehmen über Werkstudenten wissen sollten:  Studenten sind als Teilzeitkräfte gefragt. Selbst wenn sie mehr als einen Minijob leisten, sind sie versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Studierende, die länger als für einen Ferienjob oder für ein Praktikum in einem Unternehmen arbeiten, bezeichnet man als Werkstudenten. Werkstudenten sind als ordentliche Studierende an einer Hochschule oder Fachschule oder Berufsfachschule eingeschrieben und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt.  Achtung! In der Rentenversicherung gelten für Studenten keine Extratouren. Studierende sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn sie nicht als Minijobber in geringfügiger Beschäftigung arbeiten.   Werkstudenten und Praktikanten  Werkstudenten sind keine Praktikanten... mehr lesen

Top Begriffe

Neueste Fachbeiträge

Minijob und Mindestlohn ab 2024 (Wolf von Rechenberg)

Geringfügige Beschäftigung kennen wir als Minijob oder als 450-Euro-Job. Die letzte Bezeichnung ist seit 2022 Geschichte. Mit der aktuellen Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro brutto in der Stunde steigt ab 1. Januar 2024 die Verdienstgrenze für Minijobber auf 538 Euro. Ebenfalls schon... mehr lesen

Midijob - Regelung im Detail und Abgrenzung zum Minijob (Stefan Parsch)

Der Midijob soll den Übergang vom Minijob zur regulären Beschäftigung attraktiver gestalten. Seit Oktober 2022 gelten neue Bestimmungen für den Midijob: Durch eine höhere Obergrenze des Arbeitsentgelts kommen mehr Arbeitnehmer mit relativ niedrigem Einkommen in den Genuss von reduzierten... mehr lesen

Studentenjobs: Regeln und Tipps (Wolff von Rechenberg)

Das Wichtigste in Kürze - Für Studierende fallen keine SV-Beiträge an. - Studentenjobs sind nur für ordentlich eingeschriebene Studierende. - Studierende dürfen nebenher nur bis zu 20 Stunden jobben. Jobben neben dem Studium? Das ist für viele Studierende Realität. Einige Regeln... mehr lesen

Teilzeitarbeit: Rechte, Pflichten, Tipps (Wolff von Rechenberg)

Ein Teilzeitjob macht Arbeit flexibel, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Gesetzgeber garantiert Arbeitnehmern ein Recht auf Teilzeitarbeit. Seit 2019 haben Arbeitnehmer zudem einen Anspruch darauf, anschließend wieder in Vollzeit wechseln zu können, oder Teilzeitarbeit von vornherein befristet... mehr lesen

Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Wolff von Rechenberg)

Start in die Urlaubszeit. Wieviel Urlaub steht dem Arbeitnehmer eigentlich zu? Darf er ihn nehmen, wann er will? Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer rund um den Urlaub wissen müssen. Der Urlaub, die schönsten Wochen im Jahr! Mindestens vier Wochen stehen jedem Arbeitnehmer zu. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz... mehr lesen

Kurzfristige Beschäftigung: Lohn, Steuern, Regeln, Tipps (Wolff von Rechenberg)

Kurzfristige Beschäftigung ist die Alternative zu den regelmäßigen Minijobs, die unter einer Verdienstgrenze bleiben müssen – derzeit 450 Euro im Monat. Für kurzfristig Beschäftigte gilt keine Obergrenze beim Verdienst. Dafür stellt der Gesetzgeber andere Anforderungen an kurzfristige Beschäftigung... mehr lesen

Minijob 450 EUR (Wolf von Rechenberg)

Geringfügige Beschäftigung kennen wir als Minijob oder als 450-Euro-Job. Die letzte Bezeichnung ist nun Geschichte. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto in der Stunde steigt ab 1. Oktober 2022 die Verdienstgrenze für Minijobber auf 520 Euro. Alle Details dazu erhalten Sie in diesem... mehr lesen

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Fachbeiträge

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