Das Bundeskabinett hat am 08.08.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute wieder auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung diene dazu, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken, heißt es in einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums. Dadurch können Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum-/Cum- und Cum-/Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden. Dies sorge für mehr Gerechtigkeit, sichere die Einnahmen des Staates und gewährleiste die Handlungsfähigkeit des Staates, betont die Bundesregierung.|
Erstellt von (Name) S.P. am 12.08.2025
Geändert: 12.08.2025 16:10:39
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
Bild:
Bildagentur PantherMedia / maxxyustas
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