Zum 30.07.2026 ist das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, das Defizit der GKV von 19 Milliarden Euro, die ohne Reform im kommenden Jahr erwartet würden, und noch höhere Verluste in den Folgejahren abzuwenden und dabei die Beitragssätze zur GKV weitgehend stabil zu halten. Im Gesetz wurden viele Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit (FKG) umgesetzt, sodass es zu einer Belastung kommt, die auf die Beteiligten verteilt ist. Neben Mehrbelastungen für alle Versicherten und bestimmte Versicherungsgruppen haben auch die Krankenkassen, die Pharmaunternehmen und die Gesundheitsdienstleister ihren Beitrag zu leisten. Im Folgenden sind einige wichtige Änderungen genannt, die gesetzlich Krankenversicherte und ihre Arbeitgeber betreffen.
Änderungen für Gutverdiener und kostenfrei Mitversicherte Bei Gutverdienern
schlägt eine höhere Beitragsbemessungsgrenze... mehr lesen
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz - auch per Taxi - dürfen
Arbeitnehmer lediglich die Entfernungspauschale geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az: VI R 26/20). Die Richter verweigerten dem Taxi damit die Gleichsetzung mit dem öffentlichen Nahverkehr, für den Arbeitnehmer nach wie vor die tatsächlichen Kosten geltend machen dürfen.
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und der ersten
Tätigkeitsstätte, wie der übliche Arbeitsplatz rechtlich bezeichnet wird, sind grundsätzlich mit der Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer anzusetzen (35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer). Unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Eine Ausnahme gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jedoch bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer anstatt der Entfernungspauschale auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen. mehr lesen
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