Mit einer neuen Regelung im aktuellen Referentenentwurf eines Rentengesetzes möchte die Bundesregierung auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Dazu soll das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geändert werden. Wörtlich heißt es im Gesetzentwurf: „Um Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, soll das Anschlussverbot des § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.“|
Erstellt von (Name) S.P. am 24.07.2025
Geändert: 25.07.2025 07:32:05
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bild:
Bildagentur PantherMedia / AllaSerebrina
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