Ein Steuerbescheid kann immer geändert werden, wenn elektronische Daten an das Finanzamt übermittelt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Inhalt der Daten dem Finanzamt bereits bekannt war. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mitteilte, hat dies der BFH mit Urteil vom 27.11.2024 (Az. X R 25/22) entschieden.|
Erstellt von (Name) S.P. am 24.07.2025
Geändert: 25.07.2025 16:13:01
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesfinanzhof
Bild:
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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