Richemont Northern Europe
München
Achtung! Ein geldwerter Vorteil liegt hingegen vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Parkgebühren erstattet. Das gilt selbst dann, wenn der Mitarbeiter den Wagen für Dienstreisen braucht. Parkgebühren auf einer Dienstreise bleiben natürlich weiterhin Bestandteil der Fahrtkostenabrechnung.
Beispiel: Klaus A. fährt einen Dienstwagen. Den Wagen parkt er in einer Garage die er angemietet hat. Die Miete erstattet der Arbeitgeber. Bei dieser Zuwendung handelt es sich nicht um Arbeitslohn und folglich nicht um einen geldwerten Vorteil. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. VI R 145/99).
Quelle: IWW Institut, OfD Karlsruhe (2009), OfD Münster (2007), BFH, Haufe.de letzte Änderung W.V.R. am 21.04.2022 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: (c) panthermedia.net / Arne Trautmann |
![]() |
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge |
Webtipps |
Foren Beiträge |
Excel-Tools |
Weitere Fachbeiträge zum Thema |
---|
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Kurzweiliger Mix aus Fachinformationen, Karriere- und Arbeitsmarkt-News, Büroalltag und Softwarevorstellungen.![]()
![]() |
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
![]() |
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
![]() |
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|