Zuverdienstgrenzen für erwerbstätige Rentner

Wolff von Rechenberg
Das Wichtigste in Kürze
  • Regelaltersrente dürfen beliebig hinzuverdienen und Bezieher:innen einer vorgezogenen Altersrente seit 2023 auch.
  • Für Bezieher:innen einer Erwerbsminderungsrente gilt eine Zuverdienstgrenze und ein Hinzuverdienstdeckel.
  • Rentner:innen unterliegen bei Steuer und Sozialversicherung denselben Regeln, die für alle Arbeitnehmer gelten.

Während sich viele Berufstätige schon vor Erreichen des Rentenalters am Ende ihrer Kräfte fühlen, fühlen sich andere noch viel zu fit, um daheim die Füße hochzulegen. Da die gesetzliche Rente längst nicht mehr für ein auskömmliches Dasein reicht, gehen viele Rentner weiter zur Arbeit. Doch das kann Abstriche bei der Rente bedeuten. 

Minijob ist allen Rentern erlaubt

Ohne Abzug bei der Rente dürfen alle Rentner nebenbei in einem Minijob geringfügig dazuverdienen, bis zur Verdienstgrenze für Minijobs. Die Verdienstgrenze liegt derzeit bei 520 Euro im Monat. Nur Bezieher:innen einer Erwerbsminderungsrente könnte die Rentenversicherung unter Umständen die Rente kürzen. Keine Hinzuverdienstgrenze gibt es für Regeleltersrentner:innen und seit Jahresbeginn 2023 auch für Bezieher:innen einer vorgezogenen Altersrente.

Regelaltersrentner dürfen unbegrenzt hinzu verdienen

Wer die vorgeschriebene Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente erreicht hat, bezieht eine sogenannte "Regelaltersrente"“ und kann unbegrenzt zur Rente hinzu verdienen. Gehen wir zunächst vom "normalen" Rentner aus. 
Beispiel: Albert A. wurde am 3. Januar 1956 geboren und arbeitete als Speditionskaufmann. Die Altersgrenze hat er nach 65 Lebensjahren und 10 Monaten erreicht (siehe Tabelle 1). Die reguläre Anstellung von Herrn A. endete also zum 3. November 2016. Das Unternehmen hat ihm aber angeboten, gern könne Herr A. in Teilzeit für die Spedition weiterarbeiten. Herr A. kann mit einem guten Gefühl zusagen


Als Regelaltersrentner kann er unbegrenzt hinzu verdienen. Natürlich wird das Einkommen zusätzlich zur Rente versteuert. Außerdem bekommt er alle üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2023 auch für Bezieher:innen einer vorgezogenen Altersrente (Frührente). Für diese Gruppen gilt keine Hinzuverdienstgrenze (mehr).

Geburtsjahr Einstiegsalter
Jahre + Monate
1950 65 + 4
1951 65 + 5
1952 65 + 6
1953 65 + 7
1954 65 + 8
1955 65 + 9
1956 65+ 10
1957 65 + 11
1958 66 Jahre
1959 66 + 2
1960 66 + 4
1961 66 + 6
1962 66 + 8
1963 66 + 10
1964 67 Jahre
Tabelle 1

Hinzuverdienstgrenzen

Nachdem die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner:innen zum 1. Januar 2023 gefallen ist, gilt sie jetzt nur noch für Empfänger:innen einer Erwerbsminderungsrente. Angaben über Hinzuverdienstgrenzen finden Betroffene auf ihrem Rentenbescheid. Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze jährlich 6.300 Euro brutto. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen kürzt die Rentenversicherung die Rente – und zwar um 40 Prozent des Betrags, um den das Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschreitet. 

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Für Bezieher:innen einer Rente wegen Erwerbsminderung gibt es den sogenannten Hinzuverdienstdeckel. Maßgeblich ist hier das höchste Einkommen, das der Betroffene in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt hat. Das funktioniert folgendermaßen:
  1. Liegt der Hinzuverdienst eines Erwerbsminderungsrentners über der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr, werden ihm 40 Prozent des Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze von der Rente abgezogen.
  2. Liegt das Einkommen abzüglich der 40 Prozent für den übersteigenden Betrag trotzdem noch höher als das höchste Einkommen, das der Betroffenen in den  letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt hat, dann wird jeder Euro über diesen Hinzuverdienstdeckel hinaus komplett von der Rente abgezogen. 

Für Bezieher einer teilweisen Erwerbsminderungsrente berechnet die Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenze individuell. Maßgeblich ist das höchste Gehalt in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Mindestbetrag: 15.479,10 Euro im Jahr). Verdienst, der diese Grenze überschreitet, wird zu 40 Prozent von Ihrer Erwerbsminderungsrente abgezogen. Darüber hinaus gilt auch hier der Hinzuverdienstdeckel.

Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrente

Für Bezieher einer Hinterbliebenenrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen. Es gibt nur einen Freibetrag der erwerbstätigen Hinterbliebenenrentnern nicht vom Rentenbetrag abgezogen wird – und damit doch wieder eine Hinzuverdienstgrenze. 

Übersicht: Freibetrag für Empfängerinnen und Empfänger von Witwen- und Witwerrenten (pro Monat)

Zeitraum Ost West
Juli 2022 bis Juni 2024 937,73 € 950,93 €
Juli 2021 bis Juni 2022 883,61 € 902,62 €

Verdient der oder die Hinterbliebene mehr als den Freibetrag, dann wird das Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Der monatliche Freibetrag erhöht sich um das 5,6fache des Rentenbetrags für jedes Kind der Rentnerin oder des Rentners mit Anspruch auf Waisenrente. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind die Waisenrente tatsächlich bezieht, oder nicht.
  • Waisenrente können alle leiblichen und adoptierten Kinder, Stief- und Pflegekinder beziehen, wenn sie im Haushalt des oder der Verstorbenen lebten. 
  • Ebenfalls waisenrentenberechtigt sind Enkel und Geschwister, die im Haushalt des oder der Verstorbenen lebten oder von ihm unterhalten wurden. 
Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich mit Erreichen der Volljährigkeit. Kinder in einer Ausbildung, einer Schule oder im Erststudium können für die Dauer des Ausbildungsabschnitts weiter Waisenrente beziehen. Spätestens mit dem Vollenden des 27. Lebensjahres erlischt aber auch für sie jeder Anspruch auf Waisenrente – selbst wenn Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen sein sollten.
Wichtig: Ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht auch für Kinder, die nur deswegen keine Waisenrente beziehen, weil sie keine leiblichen adoptierten oder Pflegekinder des / der Verstorbenen waren.

Übersicht: Zusätzliche Freibeträge für jedes waisenrentenberechtigte Kind (pro Monat).

Zeitraum Ost West
Juli 2022 bis Juni 2024 198,91 € 201,71 €
Juli 2021 bis Juni 2022 187,43 € 191,46 €

Sozialversicherung für erwerbstätige Rentner

Lohnabhängig arbeitende Rentner unterliegen insgesamt denselben Regeln, die für alle Arbeitnehmer gelten. Einen Minijob für 450 Euro im Monat dürfen auch Rentner beitragsfrei in der Sozialversicherung antreten. Geht der Job über die Geringfügigkeit heraus, tritt auch bei Rentnern als Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der Pflege- und Krankenversicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss seine Anteile zu diesen Versicherungen auch für einen Rentner zahlen, den er einstellt.

Für die Arbeitnehmerbeiträge gilt wieder die Regelaltersgrenze:
  • Regelaltersrentner zahlen Beiträge zu Pflege- und Krankenversicherung, nicht aber zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung.
  • Frührentner zahlen zu allen Versicherungsarten ihre Arbeitnehmeranteile.

Arbeitgeber können also keine Anteile zu den Sozialversicherungsbeiträgen einsparen, wenn sie einen Rentner anstatt eines jüngeren Arbeitnehmers einstellen.

(Stand: 2023)




Quelle: Deutsche Rentenversicherung, AOK, Senioren-Ratgeber.de, Handelsblatt
letzte Änderung W.V.R. am 27.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanz- und Rechnungswesen
Wir machen Erneuerbare aus Überzeugung: ABO Energy plant und errichtet weltweit Wind- und Solarparks sowie Batterie- und Wasserstoffprojekte. Seit fast 30 Jahren bieten die hausinternen Fachabteilungen von ABO Energy alles aus einer Hand: von der Standortbegutachtung, Planung, Genehmigung und Fin... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Sie lieben es, eigene Ideen einzubringen und möchten die Zukunft eines innovativen Familienunternehmens mitgestalten? Dann bewerben Sie sich bei uns und werden Sie Teil eines zukunftsorientierten Teams in einem inspirierenden Arbeitsumfeld. Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Unternehmensentwicklung und Controlling
Das Waisenhaus – Stiftung des öffentlichen Rechts – ist eine seit 1679 bestehende Frankfurter Stiftung. Wir sind eine Ein­richtung der ambulanten, teilstationären und stationären Jugend­hilfe. Unser Ziel ist es, die Lebensperspektive von Kindern und Jugendlichen in der heutigen Gesellschaft zu ve... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. Mehr Informationen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>