Das Wichtigste in Kürze
- Regelaltersrente dürfen beliebig hinzuverdienen und Bezieher:innen einer vorgezogenen Altersrente seit 2023 auch.
- Für Bezieher:innen einer Erwerbsminderungsrente gilt eine Zuverdienstgrenze und ein Hinzuverdienstdeckel.
- Rentner:innen unterliegen bei Steuer und Sozialversicherung denselben Regeln, die für alle Arbeitnehmer gelten.
Während sich viele Berufstätige schon vor Erreichen des Rentenalters am Ende ihrer Kräfte fühlen, fühlen sich andere noch viel zu fit, um daheim die Füße hochzulegen. Da die gesetzliche Rente längst nicht mehr für ein auskömmliches Dasein reicht, gehen viele Rentner weiter zur Arbeit. Doch das kann
Abstriche bei der
Rente bedeuten.
Minijob ist allen Rentern erlaubt
Ohne Abzug bei der Rente dürfen alle Rentner nebenbei in einem Minijob geringfügig dazuverdienen, bis zur
Verdienstgrenze für Minijobs. Die
Verdienstgrenze liegt derzeit bei 520 Euro im Monat. Nur Bezieher:innen einer Erwerbsminderungsrente könnte die Rentenversicherung unter Umständen die Rente kürzen. Keine Hinzuverdienstgrenze gibt es für Regeleltersrentner:innen und seit Jahresbeginn 2023 auch für Bezieher:innen einer vorgezogenen Altersrente.
Regelaltersrentner dürfen unbegrenzt hinzu verdienen
Wer die vorgeschriebene Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente erreicht hat, bezieht eine sogenannte "
Regelaltersrente"“ und kann unbegrenzt zur Rente hinzu verdienen. Gehen wir zunächst vom "normalen" Rentner aus.
Beispiel: Albert A. wurde am 3. Januar 1956 geboren und arbeitete als Speditionskaufmann. Die
Altersgrenze hat er nach 65 Lebensjahren und 10 Monaten
erreicht (siehe Tabelle 1). Die reguläre Anstellung von Herrn A. endete also zum 3. November 2016. Das Unternehmen hat ihm aber angeboten, gern könne Herr A. in Teilzeit für die Spedition weiterarbeiten. Herr A. kann mit einem guten Gefühl
zusagen.
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Als Regelaltersrentner kann er unbegrenzt hinzu verdienen. Natürlich wird das Einkommen zusätzlich zur Rente versteuert. Außerdem bekommt er alle üblichen Sozialversicherungsbeiträge
abgezogen. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2023 auch für Bezieher:innen einer vorgezogenen Altersrente (
Frührente). Für diese Gruppen gilt keine Hinzuverdienstgrenze (mehr).
Geburtsjahr
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Einstiegsalter
Jahre + Monate
|
1950
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65 + 4
|
1951
|
65 + 5
|
1952
|
65 + 6
|
1953
|
65 + 7
|
1954
|
65 + 8
|
1955
|
65 + 9
|
1956
|
65+ 10
|
1957
|
65 + 11
|
1958
|
66 Jahre
|
1959
|
66 + 2
|
1960
|
66 + 4
|
1961
|
66 + 6
|
1962
|
66 + 8
|
1963
|
66 + 10
|
1964
|
67 Jahre
|
Tabelle 1
Hinzuverdienstgrenzen
Nachdem die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner:innen zum 1. Januar 2023 gefallen ist, gilt sie jetzt nur noch für Empfänger:innen einer
Erwerbsminderungsrente. Angaben über Hinzuverdienstgrenzen finden Betroffene auf ihrem Rentenbescheid. Bei Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, beträgt die allgemeine Hinzuverdienstgrenze jährlich 6.300 Euro brutto. Bei Überschreiten
der
Hinzuverdienstgrenzen kürzt die Rentenversicherung die Rente – und zwar um 40 Prozent des Betrags, um den das Einkommen die Hinzuverdienstgrenze überschreitet.
Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente
Für Bezieher:innen einer Rente wegen Erwerbsminderung gibt es den sogenannten
Hinzuverdienstdeckel. Maßgeblich ist hier das höchste Einkommen, das der Betroffene in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt hat. Das funktioniert folgendermaßen:
- Liegt der Hinzuverdienst eines Erwerbsminderungsrentners über der Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Jahr, werden ihm 40 Prozent des Einkommen über der Hinzuverdienstgrenze von der Rente abgezogen.
- Liegt das Einkommen abzüglich der 40 Prozent für den übersteigenden Betrag trotzdem noch höher als das höchste Einkommen, das der Betroffenen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt hat, dann wird jeder Euro über diesen Hinzuverdienstdeckel hinaus komplett von der Rente abgezogen.
Für Bezieher einer
teilweisen Erwerbsminderungsrente berechnet die Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenze individuell. Maßgeblich ist das höchste Gehalt in den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Mindestbetrag: 15.479,10 Euro im Jahr). Verdienst, der diese Grenze überschreitet, wird zu 40 Prozent von Ihrer Erwerbsminderungsrente abgezogen. Darüber hinaus gilt auch hier der Hinzuverdienstdeckel.
Hinzuverdienst bei Hinterbliebenenrente
Für Bezieher
einer
Hinterbliebenenrente gibt es
keine Hinzuverdienstgrenzen. Es gibt nur einen
Freibetrag der erwerbstätigen Hinterbliebenenrentnern nicht vom Rentenbetrag abgezogen wird – und damit doch wieder eine Hinzuverdienstgrenze.
Übersicht: Freibetrag für Empfängerinnen und Empfänger von Witwen- und Witwerrenten (pro Monat)
Zeitraum
|
Ost
|
West
|
Juli 2022 bis Juni 2024
|
937,73 €
|
950,93 €
|
Juli 2021 bis Juni 2022
|
883,61 €
|
902,62 €
|
Verdient der oder die Hinterbliebene mehr als den Freibetrag, dann wird das Nettoeinkommen zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Der monatliche Freibetrag erhöht sich um das 5,6fache des Rentenbetrags für
jedes Kind der Rentnerin oder des Rentners mit Anspruch auf Waisenrente. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind die
Waisenrente tatsächlich bezieht, oder nicht.
- Waisenrente können alle leiblichen und adoptierten Kinder, Stief- und Pflegekinder beziehen, wenn sie im Haushalt des oder der Verstorbenen lebten.
- Ebenfalls waisenrentenberechtigt sind Enkel und Geschwister, die im Haushalt des oder der Verstorbenen lebten oder von ihm unterhalten wurden.
Der Anspruch auf Waisenrente erlischt grundsätzlich mit Erreichen der
Volljährigkeit. Kinder in einer Ausbildung, einer Schule oder im Erststudium können für die Dauer des Ausbildungsabschnitts weiter Waisenrente beziehen. Spätestens mit dem Vollenden des 27. Lebensjahres erlischt aber auch für sie jeder Anspruch auf Waisenrente – selbst wenn Ausbildung oder Studium noch nicht abgeschlossen sein sollten.
Wichtig: Ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag besteht auch für Kinder, die nur deswegen keine Waisenrente beziehen, weil sie keine leiblichen adoptierten oder Pflegekinder des / der Verstorbenen waren.
Übersicht: Zusätzliche Freibeträge für jedes waisenrentenberechtigte Kind (pro Monat).
Zeitraum
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Ost
|
West
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Juli 2022 bis Juni 2024
|
198,91 €
|
201,71 €
|
Juli 2021 bis Juni 2022
|
187,43 €
|
191,46 €
|
Sozialversicherung für erwerbstätige Rentner
Lohnabhängig arbeitende Rentner unterliegen insgesamt denselben Regeln, die für alle Arbeitnehmer gelten. Einen
Minijob für 450 Euro im Monat dürfen auch Rentner beitragsfrei in der Sozialversicherung antreten. Geht der Job über die Geringfügigkeit heraus, tritt auch bei Rentnern als Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht in der Pflege- und Krankenversicherung sowie in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss seine Anteile zu diesen Versicherungen auch für einen Rentner zahlen, den er einstellt.
Für die Arbeitnehmerbeiträge gilt wieder die
Regelaltersgrenze:
- Regelaltersrentner zahlen Beiträge zu Pflege- und Krankenversicherung, nicht aber zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung.
- Frührentner zahlen zu allen Versicherungsarten ihre Arbeitnehmeranteile.
Arbeitgeber können also keine Anteile zu den
Sozialversicherungsbeiträgen einsparen, wenn sie einen Rentner anstatt eines jüngeren Arbeitnehmers einstellen.
(Stand: 2023)
Quelle:
Deutsche Rentenversicherung, AOK, Senioren-Ratgeber.de, Handelsblatt
letzte Änderung W.V.R.
am 27.06.2024
Autor(en):
Wolff von Rechenberg
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