Weihnachtsfeier und Steuern: Das sollten Arbeitgeber beachten

Wolf von Rechenberg
Kosten für die Weihnachtsfeier sind steuerlich absetzbar - unter bestimmten Bedingungen. Sonst werden Lohnsteuern und Sozialabgaben fällig. Was Arbeitgeber wissen sollten, wenn sie mit ihren Mitarbeitern feiern wollen.

Die Kosten für die Weihnachtsfeier im Betrieb sind steuerlich absetzbar. Allerdings stellt der Gesetzgeber einige Bedingungen:
  • Die Kosten dürfen 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen.
  • Es müssen ausnahmslos alle Mitarbeiter eingeladen sein.
  • Die Weihnachtsfeier darf höchstens die zweite Betriebsfeier im Jahr sein.

Verstößt die weihnachtliche Feier mit Untergebenen und Kollegen auch nur gegen eine dieser Bedingungen, dann entsteht allen teilnehmenden Mitarbeitern ein geldwerter Vorteil. Am Ende müssten auf die Kosten Lohnsteuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Besondere Beachtung verdient die Kostengrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter.

Das Finanzamt nimmt die Gesamtkosten der Veranstaltung und teilt sie durch die Zahl der Teilnehmer. Bisher galt: In diesen 110 Euro pro Kopf müssen alle Kosten der Feier enthalten sein. Dazu zählten beispielsweise auch Raummiete und Fahrtkosten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 16. Mai 2013 eingeschränkt (Az. VI R 94/10).

Der BFH hat festgelegt: Nur diejenigen Anteile der Veranstaltung sind in die Rechnung einzubeziehen, die der Mitarbeiter direkt konsumiert: Speisen, Getränke und künstlerische Darbietungen beispielsweise. Kosten für die Ausgestaltung der Feier, wie Raummiete oder das Honorar für einen Eventmanager, bereichern die Teilnehmer nicht direkt. Der Gastgeber darf sie bei der Berechnung der Freigrenze unter den Tisch fallen lassen. Geschenke an die Mitarbeiter müssen jedoch angerechnet werden.
Achtung! Bei der Kostengrenze handelt es sich um einen Bruttobetrag!

Bei der Berechnung müssen die Kosten nur durch die Zahl der tatsächlich Anwesenden geteilt werden. Chefs sollten also darauf achten, dass sie rechtzeitig wissen, wie viele Mitarbeiter mitfeiern. Mitgezählt werden dürfen alle tatsächlich teilnehmenden Beschäftigten. Familienangehörige der Mitarbeiter zählen nicht mit. Das hat der BFH entschieden (Az. VI R 7/11). 

Letzter Ausweg: Lohnsteuerpauschalierung

Schon wenn die Weihnachtsfeier oder das Betriebsfest einer einzigen Anforderung nicht genügt, entsteht allen teilnehmenden Arbeitnehmern ein geldwerter Vorteil. Um die Unternehmen zu erleichtern, bietet der Fiskus eine Lohnsteuerpauschalierung an. Für den geldwerten Vorteil durch eine etwas zu teure Betriebsfeier muss der Arbeitgeber für jeden teilnehmenden Arbeitnehmer eine Lohnsteuerpauschale von 25 % nachzahlen. Auch die Sozialabgaben werden ihm erst einmal erspart.
Achtung! Diese Regel gilt nicht, wenn der Arbeitgeber auf der Betriebsweihnachtsfeier sehr teure Geschenke verteilt.

Versagt das Finanzamt dem Arbeitgeber die Lohnsteuerpauschalierung, dann werden zusätzlich auch noch Sozialabgaben fällig. Um sicher zu gehen, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Weihnachtsfeier, das Sommerfest oder ein anderes Betriebsfest nicht den Eindruck erwecken könnte, dass dahinter als eigentlicher Zweck steht, dem Mitarbeiter Zuwendungen über den Lohn hinaus zukommen zu lassen.

Weihnachtsfeier mit Minijobbern

Besonders vorsichtig sollten Unternehmen sein, die Minijobber beschäftigen. Natürlich müssen auch Minijobber zur Weihnachtsfeier eingeladen werden. Und selbstverständlich zählen sie bei der Zählung der Teilnehmer genauso wie reguläre Arbeitnehmer. Kein Problem, solange die Kosten der Feier 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen. Entsteht jedoch ein geldwerter Vorteil, dann wird dieser bei Minijobbern auf das Gehalt aufgeschlagen. Das Maximum gibt hier die Verdienstgrenze für Minijobber vor. Ein Minijobber wird sonst möglicherweise plötzlich zu einem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.  




Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Handwerkskammer Hamburg, BFH
letzte Änderung W.V.R. am 02.01.2023
Autor(en):  Wolf von Rechenberg
Bild:  Panther Media / Konstantin Chagin


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>

Stellenanzeigen

Referent (w/m/d) Retail Transformation
Wir bieten Dir spannende Herausforderungen in einem dynamischen Team und einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsalltag aufgrund von unterschiedlichsten Projekten. Du möchtest mitgestalten und eigenverantwortlich arbeiten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Sowohl die Gesundheit als auch die Work-... Mehr Infos >>

Buchhalter / Steuerfachangestellte (m/w/d) Homeoffice
Unser Unternehmensverbund ist seit vielen Jahren in der Immobilien- und Beherbergungsbranche zu Hause. Was wir tun? Wir gestalten Lebensräume, die lebendig, vielfältig und wertvoll sind – so wie die Menschen, die darin leben. Was uns auszeichnet? Wir sind ein wenig anders als die anderen. Bei uns... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Fachbeitrag hier verkaufen?

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg 
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit.  Mehr Infos hier >>