Weihnachtsfeier und Steuern: Das sollten Arbeitgeber beachten

Wolf von Rechenberg
Kosten für die Weihnachtsfeier sind steuerlich absetzbar - unter bestimmten Bedingungen. Sonst werden Lohnsteuern und Sozialabgaben fällig. Was Arbeitgeber wissen sollten, wenn sie mit ihren Mitarbeitern feiern wollen.

Die Kosten für die Weihnachtsfeier im Betrieb sind steuerlich absetzbar. Allerdings stellt der Gesetzgeber einige Bedingungen:
  • Die Kosten dürfen 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen.
  • Es müssen ausnahmslos alle Mitarbeiter eingeladen sein.
  • Die Weihnachtsfeier darf höchstens die zweite Betriebsfeier im Jahr sein.

Verstößt die weihnachtliche Feier mit Untergebenen und Kollegen auch nur gegen eine dieser Bedingungen, dann entsteht allen teilnehmenden Mitarbeitern ein geldwerter Vorteil. Am Ende müssten auf die Kosten Lohnsteuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Besondere Beachtung verdient die Kostengrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter.


Das Finanzamt nimmt die Gesamtkosten der Veranstaltung und teilt sie durch die Zahl der Teilnehmer. Bisher galt: In diesen 110 Euro pro Kopf müssen alle Kosten der Feier enthalten sein. Dazu zählten beispielsweise auch Raummiete und Fahrtkosten. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 16. Mai 2013 eingeschränkt ( Az. VI R 94/10).

Der BFH hat festgelegt: Nur diejenigen Anteile der Veranstaltung sind in die Rechnung einzubeziehen, die der Mitarbeiter direkt konsumiert: Speisen, Getränke und künstlerische Darbietungen beispielsweise. Kosten für die Ausgestaltung der Feier, wie Raummiete oder das Honorar für einen Eventmanager, bereichern die Teilnehmer nicht direkt. Der Gastgeber darf sie bei der Berechnung der Freigrenze unter den Tisch fallen lassen. Geschenke an die Mitarbeiter müssen jedoch angerechnet werden.
Achtung! Bei der Kostengrenze handelt es sich um einen Bruttobetrag!

Bei der Berechnung müssen die Kosten nur durch die Zahl der tatsächlich Anwesenden geteilt werden. Chefs sollten also darauf achten, dass sie rechtzeitig wissen, wie viele Mitarbeiter mitfeiern. Mitgezählt werden dürfen alle tatsächlich teilnehmenden Beschäftigten. Familienangehörige der Mitarbeiter zählen nicht mit. Das hat der BFH entschieden (Az. VI R 7/11). 

Letzter Ausweg: Lohnsteuerpauschalierung

Schon wenn die Weihnachtsfeier oder das Betriebsfest einer einzigen Anforderung nicht genügt, entsteht allen teilnehmenden Arbeitnehmern ein geldwerter Vorteil. Um die Unternehmen zu erleichtern, bietet der Fiskus eine Lohnsteuerpauschalierung an. Für den geldwerten Vorteil durch eine etwas zu teure Betriebsfeier muss der Arbeitgeber für jeden teilnehmenden Arbeitnehmer eine Lohnsteuerpauschale von 25 % nachzahlen. Auch die Sozialabgaben werden ihm erst einmal erspart.
Achtung! Diese Regel gilt nicht, wenn der Arbeitgeber auf der Betriebsweihnachtsfeier sehr teure Geschenke verteilt.

Versagt das Finanzamt dem Arbeitgeber die Lohnsteuerpauschalierung, dann werden zusätzlich auch noch Sozialabgaben fällig. Um sicher zu gehen, sollten Arbeitgeber darauf achten, dass die Weihnachtsfeier, das Sommerfest oder ein anderes Betriebsfest nicht den Eindruck erwecken könnte, dass dahinter als eigentlicher Zweck steht, dem Mitarbeiter Zuwendungen über den Lohn hinaus zukommen zu lassen.

Weihnachtsfeier mit Minijobbern

Besonders vorsichtig sollten Unternehmen sein, die Minijobber beschäftigen. Natürlich müssen auch Minijobber zur Weihnachtsfeier eingeladen werden. Und selbstverständlich zählen sie bei der Zählung der Teilnehmer genauso wie reguläre Arbeitnehmer. Kein Problem, solange die Kosten der Feier 110 Euro pro Teilnehmer nicht übersteigen. Entsteht jedoch ein geldwerter Vorteil, dann wird dieser bei Minijobbern auf das Gehalt aufgeschlagen. Das Maximum gibt hier die Verdienstgrenze für Minijobber vor. Ein Minijobber wird sonst möglicherweise plötzlich zu einem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.  




Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Handwerkskammer Hamburg, BFH
letzte Änderung W.V.R. am 06.07.2024
Autor(en):  Wolf von Rechenberg
Bild:  Panther Media / Konstantin Chagin


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter Lohnabrechnung 

Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

KI Agenten im Controlling

Agenten_im_Controlling.jpgPraxishandbuch für Big Data Management: Controlling und KI-Anwendungen mit Python. Dieses Buch zeigt praxisnah, wie Controller diese drei Technologien zu einer leistungsfähigen Arbeitsumgebung kombinieren können. Sie erfahren, wie Sie eigene KI-Agenten entwickeln, die beispielsweise die Rolle eines Controllers, Vertriebscontrollers, Produktionscontrollers oder Leiters Controlling übernehmen.

E-Book für 12,99 EUR 
mehr Informationen >>

  

Workbook - Copilot im Controlling mit Excel

Copilot_controlling (1).jpgDatenanalyse, Reporting, Kennzahlen, Pivot-Tabellen und Forecast mit KI automatisieren. Microsoft Copilot Schritt für Schritt kennenlernen – praxisnah, verständlich und sofort umsetzbar. Auf rund 70 Seiten im großzügigen DIN-A4-Format lernen Sie die wichtigsten Funktionen von Microsoft Copilot für Excel kennen – kompakt, praxisorientiert und anhand zahlreicher Beispiele aus dem Controlling..

E-Book für 12,99 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Stellenanzeigen

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung in Teilzeit
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Seminarveranstalter:

Logo_Controller_Akademie.jpg
CA controller akademie - We love Controlling
Die CA controller akademie ist der führende Weiterbildungsspezialist für Controlling-Themen.  Controllerinnen und Controller sowie Fach- und Führungskräfte anderer Bereiche finden bei der CA controller akademie ein umfassendes Angebot. Mehr Informationen >>

haufe_akademie_rgb_logo_stacked_main.png
Haufe Akademie - Ihr Partner für Weiterbildung im Controlling und Rechnungswesen 
Die Haufe Akademie gehört mit jährlich über 17.500 Veranstaltungsterminen und über 2.500 verschiedenen Themen zu einem der führenden Weiterbildungsunternehmen in Deutschland. Mehr Informationen >>

Weitere Seminar Anbieter im Marktplatz >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

Excel TOP-SellerRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 500 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>