Persönlicher Freibetrag: Mehr Netto vom Brutto

Wolff von Rechenberg
Ein persönlicher Freibetrag sichert mehr Netto vom Brutto. Die Lohnsteuer-Ermäßigung - so der offizielle Name - kann jeder Arbeitnehmer beantragen, der über das Jahr regelmäßige steuerlich absetzbare Kosten tragen muss.

Über eine Steuerrückerstattung freut sich wohl jeder Steuerzahler. Aber kann man sie nicht vorwegnehmen und dadurch Monat für Monat mehr Brutto vom Netto behalten? Der persönliche Freibetrag oder auch Lohnsteuerfreibetrag macht genau das möglich. Er verteilt die zu erwartende Rückzahlung quasi im Voraus auf die Monate eines Jahres. Die Regeln für den Freibetrag regelt § 39 Einkommensteuergesetz (EStG).

Bestimmte Kosten, die einem Steuerzahler regelmäßig entstehen und in der Summe mehr als 600 Euro im Jahr betragen, können zum Freibetrag werden, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Unter diese Kosten fallen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Kurz: Alle Ausgaben, die der Steuerzahler auch in der Einkommensteuererklärung angeben würde, kann er im Lohnsteuerfreibetrag geltend machen.
  • Lohnen könnte sich der Lohnsteuerbreibetrag also beispielsweise für Pendler, die täglich weite Strecken zurücklegen müssen.
  • Auch Arbeitnehmer, die eine Zweitwohnung am Arbeitsort bewohnen sollten den Lohnsteuerfreibetrag beantragen können.
  • Hausbesitzer könnten den Lohnsteuerfreibetrag für Immobilienkredite, Handwerkerrechnungen oder Hausnebenkosten nutzen.
  • Auch Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungskosten lassen sich als Lohnsteuerfreibetrag eintragen.
Beispiel: Frau S. fährt täglich 30 Kilometer zur Arbeit. Bei 220 Arbeitstagen ergibt sich daraus eine Pendlerpauschale von 1.980 Euro im Jahr. Davon zieht Frau S. die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro jährlich ab. Es bleiben 980 Euro an regelmäßig anfallenden steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Dieser Betrag liegt über 600 Euro, daher kann ihn sich Frau S. als persönlichen Freibetrag eintragen lassen.
Wenn Frau S. gleichzeitig regelmäßig hohe Kosten für ein Haus zu tragen hätte oder Unterhalt für ein Kind bezahlt, das weit weg von Zuhause studiert, könnte sie auch dies in Freibeträge umwandeln. Ein Steuerzahler kann mehr als einen Freibetrag eintragen lassen. Mit dem Freibetrag sind aber auch Pflichten verbunden:
  • Wer einen persönlichen Freibetrag beantragt hat, ist im folgenden Jahr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
  • Ändert sich etwas an den Umständen, auf denen der Freibetrag beruht, dann muss der Steuerzahler dies umgehend dem Finanzamt mitteilen.

Freibetrag beantragen

Jeder Steuerzahler kann den Freibetrag innerhalb einer Frist von einem Jahr stellen. Die Frist beginnt am 1. Oktober des Jahres bevor der Freibetrag in Kraft treten soll und endet am 30. November des Jahres in dem der Freibetrag gelten soll. Allerdings gilt der Freibetrag immer erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend. Wer den Freibetrag also wirklich nutzen will, sollte noch im Vorjahr seinen Antrag einreichen.
Achtung: die Grenze von mindestens 600 Euro im Jahr gilt ebenfalls nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Liegt der Freibetrag für die noch ausstehenden Monate unter dieser Grenze, ist der Antrag unzulässig.
Die Finanzverwaltung stellt zwei Formulare zur Verfügung, die für den Steuerzahler in diesem Zusammenhang wichtig sind. Das erste Formular heißt "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung". Damit beantragen Steuerzahler erstmals einen persönlichen Freibetrag. Auch Steuerzahler, die einen höheren Freibetrag beantragen wollen, müssen dieses Formular verwenden, informiert der Lohnsteuerhilfeverein vlh.

In beiden Fällen sollten Steuerzahler
  • Detaillierte Angaben zu den Tatbeständen einreichen, auf die sie sich bei ihrem Antrag unterstützen und
  • Belege in Kopie einreichen (Arbeitsvertrag, Immobilienkredit, Bescheid über Unterhaltszahlungen etc.).

Das zweite Formular heißt "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung". Dieses Formular müssen alle Steuerzahler einreichen, die ihren Freibetrag im folgenden Jahr in gleicher Höhe weiter beantragen wollen. Auch Steuerzahler mit Kindern müssen dieses Formaular verwenden, wenn sich die Zahl der Kinder und damit der Kinderfreibetrag geändert hat.
Beide Formulare hält das örtliche Finanzamt vor. Außerdem bietet die Finanzverwaltung sie im Internet zum Download an. (siehe unten: Webtipps).
Übrigens: Wer einen Freibetrag beantragt, muss nicht mehr jedes Jahr aktiv werden; der Freibetrag ist auf Antrag für zwei Jahre gültig. Das hat das Bundesfinanzministerium im BMF-Schreiben vom 21. Mai 2015 festgelegt.




Quelle: vlh.de, Lohnsteuerklassen.info, Gesetze im Internet
letzte Änderung W.V.R. am 12.01.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / nito500


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>

Stellenanzeigen

Finanzbuchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) in Teilzeit (50%)
Die Athos Solar GmbH ist ein hersteller­unabhängiger Projekt­entwickler von groß­flächigen Photovoltaikanlagen. Unseren Firmen­sitz haben wir in Heidel­berg – unsere Anlagen errichten wir in ganz Deutschland und Europa. Seit 2009 sind wir mit unserem Experten­team im Markt für Solar­energie aktiv... Mehr Infos >>

Kreditorenbuchhalter (m/w/d)
Die Mubea Aerostructures GmbH, ehemals RUAG Aerospace Structures GmbH, hat sich über viele Jahrzehnte als führender Lieferant von anspruchs­vollen Komponenten und Baugruppen für die Luftfahrt etabliert. Das Unternehmen ist ein vom Luftfahrt­bundesamt zugelassener Herstell­betrieb, nach EN 9100 ze... Mehr Infos >>

Buchhaltung/Finanzen in Teilzeit
Der Ernst Reinhardt Verlag in München-Nymphenburg ist ein unabhängiger, mittelständischer Fach- und Sachbuchverlag für Pädagogik, Psychologie und Altenhilfe. Wir veröffentlichen Bücher, Fachzeitschriften und elektronische Medien. Wir suchen ab dem 1.6.2024 oder später für 20 Wochenstunden, regelm... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

RS Controlling-System

RS-Controlling-System.jpg Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist-Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalfluss- rechnung analysieren.  Alle Funktionen im Überblick >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>