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Die Situation kennen viele Arbeitnehmer. Wie sich der Chef verhält, hängt von vielen Faktoren ab. Seine Reaktion wird sich nicht zuletzt danach richten, ob Ralf M. in 20 Jahren im Unternehmen zum ersten Mal zu spät gekommen ist, oder ob er jede Woche unter fadenscheinigen Entschuldigungen verspätet am Schreibtisch sitzt. Und auch im Arbeitsrecht ist Verspätung nicht gleich Verspätung. Wer allerdings meint, dem Chef Verspätungen gar nicht erklären zu müssen, dem drohen direkt Abmahnung und Kündigung.
Als Faustregel gilt: Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er pünktlich seinen Arbeitsplatz erreicht.Grundsätzlich rechtfertigen auch wiederholte Verspätungen keine sofortige Kündigung wegen Fehlverhaltens, informiert die Kanzlei AHS Rechtsanwälte mit Sitz in Köln auf ihrer Internetseite. Zunächst muss der Arbeitgeber seinen unpünktlichen Mitarbeiter formell abmahnen. Nützt das nichts, kann die Kündigung folgen. Je nach Einzelfall kann das schon beim nächsten Verspätungsfall erfolgen, schreibt AHS-Arbeitsrechtlerin Patrizia Antoni auf den Seiten der Kanzlei.
Achtung!
Wenn der Arbeitnehmer einen Mitarbeiter dabei ertappt, dass er ihn über die Gründe einer Verspätung belügt, oder dass er Arbeitszeiterfassungen manipuliert, kann im Einzelfall eine sofortige Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gerechtfertigt sein.
Beispiel a: Arbeitnehmer A kommt wegen Glatteis zu spät. Hier handelt es sich um ein Ereignis, das der Arbeitnehmer voraussehen konnte und das er in seine Fahrtzeit einplanen muss. Für solche Verspätungen muss der Arbeitnehmer die versäumten Arbeitsstunden nachholen. Andernfalls kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen.
Beispiel b: Arbeitnehmer B wird auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt. Der Chef darf für eine solche Verspätung keinen Lohn kürzen. Immer vorausgesetzt, dass B den Unfall nicht fahrlässig verursacht hat.
letzte Änderung W.V.R. am 21.08.2018 Autor(en): Wolff von Rechenberg Quelle: ahs-kanzlei.de, AiB - Zeitschrift für den Betriebsrat (http://www.bund-verlag.de) Bild: (c) panthermedia.net / lightwise |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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05.01.2016 18:24:10 - Gast
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