Abmahnung wegen Verspätung vermeiden

Zu spät im Büro? Da drohen Lohnkürzungen oder gar die Kündigung

Wolff von Rechenberg
Bei Verspätung zur Arbeit drohen Abmahnung und Kündigung oder Lohnkürzung. Was Arbeitnehmer bei Glatteis, Bahnstreik oder Unwetter beachten sollten.

Der Wetterbericht hatte am Vorabend vor Blitzeis gewarnt. Dennoch macht sich Ralf M. morgens zuversichtlich und zur gewohnten Zeit auf den Weg zur Arbeit. Schließlich fährt er mit dem Bus, nicht mit dem Auto, und der Bus kommt ohnehin immer etwas zu früh am Ziel an. Doch auf halber Strecke schleudert der Linienbus und steht quer zur Fahrbahn. Nichts geht mehr. Ralf M. zückt das Handy, ruft im Betrieb an und meldet seinem Chef, dass er zu spät kommen wird.

Vor der Kündigung kommt die Abmahnung

Die Situation kennen viele Arbeitnehmer. Wie sich der Chef verhält, hängt von vielen Faktoren ab. Seine Reaktion wird sich nicht zuletzt danach richten, ob Ralf M. in 20 Jahren im Unternehmen zum ersten Mal zu spät gekommen ist, oder ob er jede Woche unter fadenscheinigen Entschuldigungen verspätet am Schreibtisch sitzt. Und auch im Arbeitsrecht ist Verspätung nicht gleich Verspätung. Wer allerdings meint, dem Chef Verspätungen gar nicht erklären zu müssen, dem drohen direkt Abmahnung und Kündigung.
Als Faustregel gilt: Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er pünktlich seinen Arbeitsplatz erreicht.

Grundsätzlich rechtfertigen auch wiederholte Verspätungen keine sofortige Kündigung wegen Fehlverhaltens, informiert die Kanzlei AHS Rechtsanwälte mit Sitz in Köln auf ihrer Internetseite. Zunächst muss der Arbeitgeber seinen unpünktlichen Mitarbeiter formell abmahnen. Nützt das nichts, kann die Kündigung folgen. Je nach Einzelfall kann das schon beim nächsten Verspätungsfall erfolgen, schreibt AHS-Arbeitsrechtlerin Patrizia Antoni auf den Seiten der Kanzlei.
Achtung! Wenn der Arbeitnehmer einen Mitarbeiter dabei ertappt, dass er ihn über die Gründe einer Verspätung belügt, oder dass er Arbeitszeiterfassungen manipuliert, kann im Einzelfall eine sofortige Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gerechtfertigt sein.


Arbeitsrecht: Verspätung ist nicht gleich Verspätung

Zahlreiche Anlässe können zu Verspätungen führen. Das Arbeitsrecht unterscheidet dabei zwischen...
  1. Ereignissen, die alle Arbeitnehmer betreffen, und
  2. Gründen, die den Arbeitnehmer persönlich betreffen.
Beispiel a: Arbeitnehmer A kommt wegen Glatteis zu spät. Hier handelt es sich um ein Ereignis, das der Arbeitnehmer voraussehen konnte und das er in seine Fahrtzeit einplanen muss. Für solche Verspätungen muss der Arbeitnehmer die versäumten Arbeitsstunden nachholen. Andernfalls kann der Arbeitgeber den Lohn kürzen.

Beispiel b: Arbeitnehmer B wird auf dem Weg zur Arbeit in einen Unfall verwickelt. Der Chef darf für eine solche Verspätung keinen Lohn kürzen. Immer vorausgesetzt, dass B den Unfall nicht fahrlässig verursacht hat.

3 Tipps: So vermeiden Arbeitnehmer eine Abmahnung wegen Verspätung

Was gilt nun für Ralf M.? Der Wetterbericht hatte ja vor dem Blitzeis gewarnt. Ralf M. hätte also vielleicht besser einen Bus früher nehmen sollen. Dass ein Linienbus bei Glatteis ins Schlittern kommt und verunfallt, geschieht bei solchen Verkehrslagen immer wieder.

Verspätungen müssen nie zu Abmahnungen, Kündigungen oder zu einem Rechtsstreit führen. Die folgenden Schritte sollte ein Arbeitnehmer beachten, wenn er absehen kann, dass er es nicht rechtzeitig zur Arbeit schafft:
  1. Sofort den Chef informieren
  2. Den Grund der Verspätung sachlich erklären
  3. Dem Chef anbieten, die versäumte Arbeitszeit nachzuholen

Beim letzten Punkt ist zu beachten: Der Chef muss dem Vorschlag zustimmen. Er hätte auch das Recht, die versäumten Stunden vom Lohn abzuziehen, warnt Mirko Stepan in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb". Wer sich so verhält und ansonsten immer pünktlich gewesen ist, dem droht arbeitsrechtlich keine Gefahr.

Fragen und Antworten

Darf mir der Arbeitgeber nach einer Verspätung gleich den Lohn kürzen?
Grundsätzlich darf er das. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers, pünktlich zu sein. Und der Arbeitgeber muss keine Arbeitsstunden zahlen, die der Mitarbeiter nicht geleistet hat. Wenn der Mitarbeiter aber ansonsten pünktlich und zuverlässig arbeitet, wird der Arbeitgeber sich wohl darauf einlassen, dass der Arbeitnehmer die versäumte Arbeitszeit zu einem anderen Zeitpunkt nachholt – wenn die Betriebsabläufe dies zulassen.

Kann eine Verspätung direkt zur Kündigung führen?
Nur im Ausnahmefall. Aber der Arbeitgeber kann schon nach einer einzigen Verspätung eine Abmahnung aussprechen, wenn er der Ansicht ist, dass der Arbeitnehmer sich nicht ausreichend um Pünktlichkeit bemüht hat. Nur wenn der Arbeitnehmer Verspätungen beispielsweise durch Manipulieren von Zeiterfassungen zu verschleiern sucht, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Kann mein Chef verlange, dass ich die versäumten Arbeitsstunden noch am selben Tag nacharbeite?
Selbstverständlich.

Wegen einer Panne, musste ich ein Taxi nehmen, um noch rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. Muss mir das Unternehmen die Fahrtkosten ersetzen?
Nein. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie rechtzeitig am Arbeitsplatz sind. Die Kosten dafür tragen Sie. Allerdings müssen die Kosten zumutbar sein. Das wäre etwa bei einem Minijobber wohl nicht mehr der Fall.

Mir ist wegen eines Wasserrohrbruchs der Keller vollgelaufen, ich falle daher den ganzen Tag aus. Was gilt hier?
Auch in einem solchen Fall müssen Sie sofort den Arbeitgeber informieren, ihm die Sache erklären. Vielleicht gewährt er ihnen einen ungeplanten Tag bezahlten oder unbezahlten Urlaub, oder er lässt Sie die versäumten Stunden an anderen Tagen auszugleichen. Wichtig auch hier: Der Chef trifft die Entscheidung.

Kann ich im Home Office arbeiten, wenn ich eingeschneit bin und überhaupt nicht aus dem Haus komme?
Das können Sie Ihrem Chef vorschlagen. Aber er entscheidet, ob Sie ausnahmsweise im trauten Heim arbeiten dürfen. Einen Anspruch auf Home Office haben Sie nur, wenn das zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber vereinbart wurde.




Quelle: ahs-kanzlei.de, AiB - Zeitschrift für den Betriebsrat (http://www.bund-verlag.de)
letzte Änderung W.V.R. am 07.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  (c) panthermedia.net / lightwise


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Foren Beiträge
Excel-Tools

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

05.01.2016 18:24:10 - Gast

Sehr guter Beitrag! Leicht verständlich auf den Punkt gebracht ...
[ Zitieren | Name ]

06.01.2016 08:17:20 - wvr

Vielen Dank für das Lob. Den Fragenkatalog erweitern wir auch gern, wenn neue Fragen auftauchen.
Schönes neues Jahr
wvr
[ Zitieren | Name ]
Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter Lohnabrechnung 

Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Financial Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Financial Controller (m/w/d) am ... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Rechnungsprüfung
Techtronic Industries ist weltweit führend in der Herstellung und im Vertrieb von hochwertigen Elektrowerkzeugen für den DIY-Markt und den Profieinsatz sowie von Gartengeräten. Ein strategischer Fokus auf leistungsstarke Marken, innovative Produkte und außergewöhnliche Menschen bestimmt unseren E... Mehr Infos >>

Business Partner (w/m/d) Controlling mit unternehmerischem Gestaltungswillen
Wir sind MAINGAU – ein ambitioniertes Energie- und Techunternehmen mit klarem Fokus auf technologiegetriebene Lösungen für die Energiewelt von morgen. Mehr als 1.000.000 Kundenbeziehungen europaweit und ein Umsatz von 1,3 Milliarden Euro in 2024 machen uns zu einem der am schnellsten wachsenden E... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Tool Unternehmensbewertung (Valuation Box)

Die „Valuation Box“ von Fimovi beinhaltet drei verschiedene, unabhängig voneinander verwendbare Excel-Vorlagen zur einfachen und schnellen Unternehmensbewertung. Dabei werden die Verfahren die Discounted Cashflow Methode (DCF), Venture Capital Methoden und First Chicago Methode.
Mehr Informationen >>

Break Even Analyse

BreakEven.png
Nach Eingabe der Fixkosten, der variablen Stückkosten und des Verkaufspreises wird die Break-Even-Menge sowie für alternative Absatzmengen die Kosten-, Erlös- und Gewinnwerte ermittelt. Für die tabellarische Lösung kann durch die Eingabe der Schrittweite frei festgelegt werden, für welche Absatzmengen die jeweiligen Kosten und Erlöse dargestellt werden sollen.
Mehr Informationen >>

RS Liquiditätsplanung L (Excel-Tool)

Liquiditätsplan.png
Es handelt sich hierbei um ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen sind auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorhanden. Auswertungen erfolgen in der Jahresplanung mit monatlichen Werten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>