INDUS Holding AG
Bergisch Gladbach bei Köln
Geringfügige Beschäftigung kannten wir als Minijob oder als 450-Euro-Job. Die letzte Bezeichnung ist seit 2022 Geschichte. Mit der neuen Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigt ab 01.01.2026 die Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro. Im folgenden Text beziehen sich alle Angaben auf diese Verdienstgrenze.| Lohnsteuer | = | 603,00 € |
× |
2,00 % | = | 12,06 € |
| Rentenversicherung | = | 603,00 € |
× |
15,00 % | = | 90,45 € |
| Krankenkasse | = | 603,00 € |
× |
13,00 % | = | 78,39 € |
| Umlage 1 | = | 603,00 € | × | 1,10 % | = | 6,63 € |
| Umlage 2 | = | 603,00 € | × | 0,22 % | = | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | = | 603,00 € | × | 0,15 % | = | 0,90 € |
| Summe |
|
|
|
31,47 % | = | 189,76 € |
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Quelle: s. Webtipps letzte Änderung W.V.R. am 19.11.2025 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur Panthermedia/ Wolfgang Filser |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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