Minijob und Mindestlohn ab 2026

Mit dem Mindestlohn steigt die Verdienstgrenze für Minijobber dynamisch

Wolff von Rechenberg
Geringfügige Beschäftigung kannten wir als Minijob oder als 450-Euro-Job. Die letzte Bezeichnung ist seit 2022 Geschichte. Mit der neuen Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigt ab 01.01.2026 die Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro. Im folgenden Text beziehen sich alle Angaben auf diese Verdienstgrenze.

Was Arbeitgeber von Minijobbern wissen müssen:

1. Was ist ein Minijob?

Geringfügig Beschäftigte, wie Angestellte im Minijob offiziell heißen, können in Unternehmen (gewerblich) oder in Privathaushalten (privat) arbeiten. Der Umfang ihrer Arbeitsstunden bemisst sich nach der Verdienstgrenze (Entgeltgrenze). Überschreitet der Verdienst die Grenze von jetzt 603 Euro im Monat, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Das hat Auswirkungen auf die Steuer- und Versicherungspflicht. Rein rechnerisch können Minijobber also rund 43 Stunden im Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Minijobber bis zu 10 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Wer Minijobber bis zu 10 Stunden in der Woche beschäftigt, befindet sich auf der sicheren Seite. Achtung! Nur in zwei Monaten dürfen Minijobber über die Verdienstgrenze hinaus verdienen, ohne ihren Status zu verlieren. Und zwar jeweils um bis zur Höhe der Entgeltgrenze (603 Euro). Minijobber können im Jahr demnach bis zu 14 Monatsgehälter verdienen, ohne ihren Status zu verlieren.
Wichtig! Auch Studierende, die BAföG beziehen, können nun 603 Euro im Monat dazuverdienen, ohne Abzüge vom BAföG. Bis September 2022 galt für BAföG-Beziehende eine verminderte Entgeltgrenze von 400 Euro im Monat. Diese Sonderregel ist nun gestrichen.

2. Die neue dynamische Verdienstgrenze

Die Verdienstgrenze ändert sich mit der Höhe des Mindestlohns. Die Bundesregierung hat dafür eine Formel festgelegt:
Mindestlohn × 10 Wochenstunden × 13 Wochen / 3 Monate

Für den Mindestlohn von 13,90 Euro bedeutet das:
13,90 Euro (Mindestlohn ab Januar 2026) × 130 / 3 = 602,33 Euro

Nach dieser Formel wurde die Entgeltgrenze (Verdienstgrenze) auf 603 Euro im Monat angehoben. Über die Höhe der gesetzlichen Lohnuntergrenze – so heißt der Mindestlohn im Amtsdeutsch – entscheidet die unabhängige Mindestlohnkommission. Bei jeder weiteren Anhebung des Mindestlohns wird die Verdienstgrenze entsprechend der Formel nach oben gezogen. Erhöht sich der Mindestlohn 2027 auf 14,60 Euro in der Stunde, dann steigt die Verdienstgrenze auf 633 Euro im Monat:
14,60 Euro × 130 / 3 = 632,67 Euro

3. Midijobber und Rentner als Minijobber

Rentner

Rentner in Altersrente können unbegrenzt hinzuverdienen. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wegen voller Erwerbsminderung beträgt 2026 20.763,75 Euro und bei partieller Erwerbsminderung 41.527,50 Euro.

Midijobber

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 603 Euro und bis max. 2.000 Euro verdienen, gelten als sogenannte Midijobber in der Gleitzone

Mehr Informationen zur neuen Midijob-Grenze bzw. Gleitzone erhalten Sie hier >>


4. Wann gilt eine geringfügige Beschäftigung als kurzfristig?

Eine Stelle gilt als kurzfristige Beschäftigung, wenn Beschäftigte
  • nicht mehr als drei Monate am Stück oder
  • nicht mehr als 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten und
  • die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Die Fristen von drei Monaten oder 70 Tagen gelten auch für mehrere kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Hat ein Minijobber schon 70 Tage bei Arbeitgeber A gearbeitet, dann kann er bei Arbeitgeber B keinen Minijob mehr annehmen. Stellt B ihn trotzdem ein, dann muss er den Arbeitnehmer als regulären Mitarbeiter einstellen. Die Dreimonatsregel gilt auch bei mehreren Minijobs in einem Jahr.
Wichtig! Der Dreimonatszeitraum gilt, wenn die Tätigkeit mindestens fünf Tage am Stück ausgeübt wird.

Was wir unter Berufsmäßigkeit zu verstehen haben, erklärt die Minijob-Zentrale so: Berufsmäßig wird eine Beschäftigung unter anderem dann ausgeübt, wenn sie nicht von sogenannter "untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung" ist. Das heißt, sie darf nicht allein den Lebensunterhalt sichern.
Wichtig! Wer arbeitslos gemeldet ist, kann keine kurzfristige Beschäftigung annehmen. In dem Fall gilt der Job automatisch als berufsmäßig.

Als berufsmäßig gilt ein Beschäftigungsverhältnis auch dann, wenn von vornherein klar ist, dass es sich regelmäßig wiederholen wird. Verstößt eine Beschäftigung gegen eine dieser Vorgaben, wird daraus ein reguläres Arbeitsverhältnis.

Ausnahme: Verdient ein kurzfristiger Minijobber monatlich nicht mehr als den Betrag der aktuellen Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte im Monat, dann fallen alle Einschränkungen weg. Denn der kurzfristige Mitarbeiter ist ja dann ein geringfügig Beschäftigter.

5. Minijobs im Haushalt

Minijobber können nicht nur in Gewerbebetrieben arbeiten, sondern auch Hausarbeit übernehmen. Betreuung von Kindern oder Senioren, Putzen oder Kochen, all das lässt sich für 603 Euro an geringfügig Beschäftigte delegieren. Der Gesetzgeber gibt Privathaushalten zusätzliche Anreize, für die Einstellung von Minijobbern. Privathaushalte können 20 Prozent der Kosten einer Haushaltshilfe von der Einkommensteuer absetzen. Das gilt nur soweit die Kosten nicht anderweitig abgesetzt werden können - beispielsweise als Sonderausgaben für Kinderbetreuung.

6. Minijob und Steuern

Auf den Minijob fällt eine pauschale Lohnsteuer von 2 % an, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale abruft. Die Kirchensteuer ist in dieser Pauschale bereits enthalten, ebenso der Solidaritätszuschlag. Neben dieser 2%-Pauschale besteht auch die Möglichkeit zu einer 20%-Pauschale nach §40a Abs. 2a EStG.

Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber den Minijobber nicht mit der Lohnsteuerkarte beziehungsweise der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) beschäftigt. Für kurzfristig beschäftigte Minijobber gelten die Pauschalregelungen nicht.
Wichtig! Der Solidaritätszuschlag wird fällig, wenn der Minijobber ohne ELStAM arbeitet.

7. Sozialversicherungsabgaben im Minijob

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung für den Minijobber bezahlt der Arbeitgeber. Der Beitrag beträgt 13 % des Lohns.

Rentenversicherung

Der Arbeitgeber zahlt einen pauschalen Beitrag von 15 % an die Rentenversicherung. Die Beschäftigten müssen den Restbetrag von 3,6 % auf eigene Kosten zahlen, sofern sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen. Wer 603 Euro monatlich verdient, übernehme dann lediglich einen Eigenanteil von 21,71 Euro, rechnet die Deutsche Rentenversicherung vor.

Wer sich auf Antrag beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, hat weiterhin keine Abzüge. Einen Fragen- und Antwortenkatalog mit Beispielen bietet die Deutsche Rentenversicherung an auf www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de oder am kostenlosen Servicetelefon: 08 00/10 00 48 0
Wichtig! Privathaushalte müssen nur je 5 % auf den Lohn in die Kranken- und Rentenversicherung abführen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Ein Minijobber ist unfallversichert. Der Arbeitgeber muss ihn der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Es gelten die jeweils branchenüblichen Sätze. Privathaushalte zahlen pauschal 1,6 % im Monat in die Unfallversicherung.

Umlagen

Zusätzlich zu Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern muss der Arbeitgeber verschiedene Umlagen zahlen:
  • Umlage1 für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (1,1 %)
  • Umlage2 für die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft (0,22 %)
  • Umlage für Insolvenzgeld (0,15 %)
Wichtig! Die Umlagen fallen auch für Minijobber in Privathaushalten an. Ausnahme: die Insolvenzgeldumlage.

Folgendes Beispiel soll die Gehaltsberechnung für einen geringfügig Beschäftigen aus der Sicht des Arbeitgebers darstellen. Hierbei wird ein monatliches Gehalt von 603,00 Euro angesetzt. Zusätzlich wird auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte verzichtet und der Arbeitnehmer bleibt rentenversicherungsfrei und ist nicht privat versichert.

Lohnsteuer = 603,00 € ×
2,00 % = 12,06 €
Rentenversicherung = 603,00 € ×
15,00 % = 90,45 €
Krankenkasse = 603,00 € ×
13,00 % = 78,39 €
Umlage 1 = 603,00 € × 1,10 % = 6,63 €
Umlage 2 = 603,00 € × 0,22 % = 1,33 €
Insolvenzgeldumlage = 603,00 € × 0,15 % = 0,90 €
Summe


31,47 % = 189,76 €


Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber eine Gesamt-Belastung von 792,76 Euro, die sich aus 603 Euro Gehalt + 189,76 Euro gesetzlicher Abgaben zusammensetzt.

Hilfreiche Excel-Tools

Kostenloses Excel-Tool: Formular für die Abrechnung von Minijobs
Kostenloses Excel-Tool: Abgabenrechner für Minijobs bei privaten Haushalten




Quelle: s. Webtipps
letzte Änderung W.V.R. am 19.11.2025
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur Panthermedia/ Wolfgang Filser


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter Lohnabrechnung 

Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter:in Controlling
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Leitung Hauptabteilung Controlling (m/w/d)
Bei Helmholtz Munich entwickeln wir bahnbrechende Lösungen für eine gesündere Gesellschaft in einer sich schnell verändernden Welt. Wir glauben, dass vielfältige Perspektiven Innovationen vorantreiben. Durch starke Netzwerke beschleunigen wir den Transfer neuer Ideen aus dem Labor in die Praxis, ... Mehr Infos >>

Referent Anlagenbuchhaltung/Bilanzierung (m/w/d)
ONTRAS betreibt 7.700 Kilometer Fernleitungsnetz in Ostdeutschland. Wir transportieren Erdgas und grüne Gase zu unseren Kunden, den nachgelagerten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Industriekunden. Über 500 Mitarbeiter*innen bringen ihr Know-how am Leipziger Hauptsitz und an 12 weiteren Standort... Mehr Infos >>

Leitung (m/w/d) Finanzbuchhaltung
Das Klinikum Freising ist ein in der historischen Universitäts­stadt Freising bei München gelegenes Kranken­haus der Grund- und Regel­ver­sorgung in kommunaler Träger­schaft sowie akademisches Lehr­kranken­haus der Technischen Universität München. In elf medizinischen Ab­teilungen mit 335 Betten ... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Senior Accountant / Bilanzbuchhalter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Sie möchten die Finanz- und Rechnungswesen-Prozesse einer internationalen Unternehmensgruppe aktiv mit­gestalten? Sie haben Erfahrung in der Erstellung von Abschlüssen und suchen eine verantwortungsvolle Position mit Entwicklungsmöglichkeiten? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Mehr Infos >>

Spezialist Lohn- und Gehaltsbuchhaltung / Payroller (m/w/d) in Teilzeit
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geist... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Geoanthropologie (MPI‑GEA) in Jena wurde im Sommer 2022 gegründet und ist ein dynamisch wachsendes, hochgradig internationales und interdisziplinär ausgerichtetes Forschungs­institut. Es besteht aktuell aus drei Abteilungen sowie mehreren Forschungs­gruppen, ze... Mehr Infos >>

Konzernbuchhalter:in (m/w/d)
Als Shared Services Gesellschaft bündeln wir bei GEwerk.business unsere Expertise in HR, Finanzen, Recht, IT, Projektmanagement und Marketing, um unsere Niederlassungen operativ zu stärken und Bauprojekte effektiv voranzutreiben. Wir schaffen die Strukturen, die reibungslose Abläufe, maximale Tra... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (all genders)
Du hast keine Lust auf starren Buchhaltungsalltag, sondern willst mitdenken, mitgestalten und in sinnvollen Prozessen arbeiten? Dann bist du bei uns genau richtig – in einem Team, das Wert auf ein ehrliches und wertschätzendes Miteinander legt. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Tool "doppelte Buchführung" für Buchhaltungs-Übungen

PantherMedia_Randolf-Berold_400x250.jpg
Dieses Excel-Tool zur Buchhaltung besteht aus 8 verschiedenen Tabellenblättern. Es besteht die Möglichkeit Buchhaltungsaufgaben zu berechnen und zum Abschluss zu bringen. Im Excel-Tool sind viele Formeln verbaut, die im Nachhinein mit einem Zellschutz versehen sind.  
Mehr Informationen >>

Forderungsverwaltung mit integrierter Kundendatenbank

Bild_Forderungsuebersicht.png
Mit dieser Excel-Vorlage können Sie Kundendatenbanken verwalten von bis zu 5.000 Kunden inkl. aller relevanten Kundendaten. Sie erhalten kundenbezogene Zuordnung von vergangenen und aktuellen Projekten (inkl. des akt. Status). Es gibt ein intelligentes Suchsystem nach Firma, Vor- oder Nachname, Straße, PLZ oder Stadt.
Mehr Informationen >>

ARAP Excel-Tool aktiv. Rechnungsabgrenzung leicht gemacht

Rechnungsabgrenzungsposten bilden beim Jahresabschluss Aufwendungen und Erträge, die dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, zu dem sie unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung wirtschaftlich gehören. Dieses ARAP Excel Tool übernimmt zuverlässig und genau monatliche zeitliche Abgrenzung und ermittelt den exakten Betrag automatisch.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>