Brückenteilzeit: Befristet in Teilzeitarbeit

Brückenteilzeitgesetz erlaubt ab 2019 von vornherein befristete Teilzeit

Wolff von Rechenberg
Die Brückenteilzeit ermöglicht Arbeitnehmern, vorübergehend in Teilzeit zu arbeiten, und garantiert die Rückkehr in einen Vollzeitjob. 2019 tritt sie in Kraft.

Ein Recht auf Teilzeitarbeit hat der Gesetzgeber den Arbeitnehmern schon 1997 zugestanden. Aber was ist, wenn der Mitarbeiter gern wieder zur Vollzeitarbeit zurückkehren möchte? Die Furcht vor der Teilzeitfalle hielt viele Arbeitnehmer davon ab, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn es ihre Lebenssituation erforderte.

Dieser Angst will der Gesetzgeber mit der sogenannten "Brückenteilzeit" ein Ende setzen. Ein Arbeitnehmer hat ab dem 1. Januar 2019 nicht nur ein Recht darauf, seine Arbeitszeit zu reduzieren. Er hat auch einen Anspruch darauf, wieder in Vollzeit zurückzukehren.

Rückkehr in Vollzeit

Das gilt auch für Arbeitnehmer, die schon vor Inkrafttreten der neuen Regelungen in Teilzeit gearbeitet haben. Gemäß § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) muss der Arbeitgeber den Wunsch eines Arbeitnehmers nach Verlängerung seiner Arbeitszeit bevorzugt berücksichtigen, wenn der Teilzeitmitarbeiter für die Stelle mindestens gleich gut geeignet ist wie ein anderer Bewerber. Auch dringende betriebliche Gründe und die Wünsche anderer Teilzeitarbeiter können dem Wunsch entgegenstehen.
Wichtig: Der Arbeitgeber steht hier in der Pflicht, zu begründen, warum der betreffende Arbeitnehmer für eine Vollzeitstelle nicht in Frage kommt.

Die Rückkehr in Vollzeit muss der Arbeitnehmer in Textform äußern, also beispielsweise in einer formlosen E-Mail.

Brückenteilzeit

Ab dem 1. Januar 2019 dürfen Vollzeitmitarbeiter verlangen, ihre Arbeitszeit auch befristet zu reduzieren. Zuvor konnten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine solche befristete Teilzeitphase zwar einvernehmlich regeln. Einen Anspruch darauf gab es jedoch nicht. Dies regelt nun der neue § 9a TzBfG. Demnach können Arbeitnehmer eine solche befristete Teilzeitphase verlangen, wenn sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind.

Für die befristete Teilzeitphase gilt:
  1. Sie muss in Textform beantragt werden.
  2. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem geplanten Wechsel in Teilzeit eingehen.
  3. Sie muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre umfassen.
  4. Umfang (Arbeitsstunden) und Dauer (Jahre bzw. Monate) müssen im Antrag genannt werden.

Arbeitnehmer sollten vor allem Punkt 4 beachten: Wer eine befristete Verringerung seiner Arbeitszeit beantragen will, sollte sich vorher genau überlegen:
  • Für welche Dauer will ich Arbeitsstunden reduzieren?
  • Um welche Stundenzahl will ich meine Arbeitszeit verringern?

Wenn der Arbeitgeber dem Antrag zugestimmt hat, kann der Arbeitnehmer die Teilzeitphase nicht verkürzen oder ausdehnen, nicht verringern oder erhöhen. § 9 TzBfG findet hier ausdrücklich keine Anwendung. Der Gesetzgeber will dem Arbeitgeber auf diese Weise Planungssicherheit verschaffen.


Das Gespräch über die Teilzeit

In einem Gespräch muss der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer den Teilzeitwunsch erörtern und ihm gegebenenfalls seine Gründe für die Ablehnung des Antrags mitteilen. Wenn der Arbeitnehmer es wünscht, muss zu diesem Gespräch ein Arbeitnehmervertreter eingeladen werden, also etwa ein Mitglied des Betriebsrates.

Brückenteilzeit ablehnen

Hat der Arbeitnehmer seinen Wunsch nach Teilzeit fristgerecht geäußert, hat er gute Chancen, dass der Chef zustimmt. Der Arbeitgeber darf einen Antrag auf Teilzeit nämlich nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen. So heißt es in § 8 Abs. 4 TzBfG. Ein betrieblicher Grund liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit
  • die Organisation,
  • den Arbeitsablauf oder
  • die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder
  • unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.

Brückenteilzeit nicht in kleinen Unternehmen

Besonders hart trifft die Brückenteilzeit kleine Unternehmen. Deshalb haben Arbeitnehmer in Unternehmen mit bis zu 45 Arbeitnehmern keinen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung ihrer Arbeitszeit. In Unternehmen mit 46 bis 200 Arbeitnehmern sieht der Gesetzgeber eine Beschränkung vor: Von 15 Arbeitnehmern hat einer einen Anspruch auf Brückenteilzeit. Bei 46 bis 60 Arbeitnehmern haben demnach vier einen Anspruch auf befristete Teilzeit. Bei 61 bis 75 sind es mindestens fünf usw. Arbeiten bereits entsprechend viele Arbeitnehmer in Brückenteilzeit, dann darf der Arbeitgeber einen Antrag auf befristete Teilzeitarbeit ablehnen.
Wichtig: Es gilt die Zahl der Arbeitnehmer zu Beginn des beantragten Zeitraums. Arbeitnehmer in Berufsausbildung werden nicht mitgezählt.

Die nächste Brückenteilzeit

Nach der Teilzeit, vor der Teilzeit? So einfach ist das nach dem Gesetz nicht. Der Gesetzgeber hat in § 9a Abs. 5 eine Wartezeit vorgeschrieben. Dass der Arbeitnehmer frühestens ein Jahr nach Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung wieder eine Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen darf. Nach dem Gesetz steht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nach einer Teilzeitphase also insgesamt 15 Monate in Vollzeit zur Verfügung.

Dieser Zeitraum ergibt sich aus der Wartezeit bis zum nächsten Antrag und der Frist von der Antragstellung in Textform bis zum Beginn der beantragten Teilzeitphase. Hat der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit abgelehnt, darf der Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs. 6 TzBfG erst wieder nach zwei Jahren eine Verringerung seiner Arbeitszeit verlangen.

Schlussbemerkung

Wie im Arbeitsrecht üblich, formuliert das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auch für die Brückenteilzeit nur Mindeststandards. Natürlich steht es einem Arbeitgeber frei, in einem dringenden Fall Teilzeitarbeit zu genehmigen, obwohl er sein gesetzliches Soll an genehmigten Teilzeitstellen schon erfüllt hat. Ebenso kann er in einem bestimmten Fall einem Arbeitnehmer eine neue Teilzeitphase genehmigen, ob wohl dieser die gesetzliche Wartezeit noch nicht hinter sich hat. Der Arbeitgeber sollte bedenken, dass ein zufriedener Mitarbeiter ein produktiver Mitarbeiter ist. Der Arbeitnehmer sollte im Gegenzug bedenken, dass sein Arbeitsplatz in jedem Fall am Wohl des Unternehmens hängt, egal ob in Vollzeit oder Teilzeit.




Quelle: Bundesregierung
letzte Änderung W.V.R. am 19.08.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / Antonio Guillen Fern ndez


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter für Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (m/w/d)
Die HNVG gewährleistet Versorgungs­sicher­heit für über 300.000 Bürger und Unter­nehmen in Heilbronn und in der Region. Wir sind ein verlässlicher Partner für über 40 Städte und Gemeinden, wenn es um Ingenieur­dienst­leistungen, Erdgas, Wärme, Wasser oder ums Abwasser geht. Mehr Infos >>

Corporate Finance und Investments Lead (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Renditeberechnung Ferienimmobilie - Vermietung 

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png1.png
Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt. Mehr Informationen >>

Investitionsberechnung für Immobilien

Sie möchten Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist? Dieses Excel-Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen der Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer. Mehr Informationen >>

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualbewertung.png
Mit dem Excel-Tool der Residualwertberechnung können Sie den Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnen. Aus der Preisobergrenze wird ermittelt, inwiefern sich eine Investition noch rentiert. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>