Steuern und meist auch Sozialabgaben sparen mit dem Firmenwagen. Über
einen Firmenwagen freut sich jeder Mitarbeiter wie über eine Gehaltserhöhung. Da kann es sich lohnen, vor der Einstellung oder bei anstehenden Lohnverhandlungen über einen vom Betrieb gestellten Pkw nachzudenken.
Übernimmt die Firma zumindest einen Teil der Kosten, ist dies zumeist
attraktiver als ein Gehaltsaufschlag. Und der Betrieb profitiert ebenfalls von dieser Vereinbarung. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin. mehr lesen
Schon mit kleinen Fehlern im Beleg sind Bewirtungskosten nicht
mehr steuerlich absetzbar. Nach einer Bewirtung sollten Belege sofort geprüft werden. Sind weitere Angaben notwendig, sollten sie immer sofort beigefügt werden.
Wer mit Geschäftsfreunden oder Kunden essen geht, sollte anschließend
die Restaurantrechnung genau studieren. Genügt sie nicht den Ansprüchen des Gesetzgebers, dann geht nicht nur der Steuerabzug verloren, sondern auch der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Besonders unangenehm wird es, wenn das Finanzamt bei einer Außenprüfung unvollständige oder fehlerhafte Belege vorfindet. Dann drohen Steuernachzahlungen.
Folgende Anforderungen muss ein Bewirtungsbeleg erfüllen:
- Maschinell erstellt durch eine Registrierkasse
- Ort der Veranstaltung
- Rechnungsdatum
- Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer
- Anzahl der Teilnehmer
- Verzehrte Artikel ("Speisen und Getränke" reicht nicht)
- Genauer Grund für die Bewirtung... mehr lesen
Reisekosten leicht abgerechnet
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Steuern und meist auch Sozialabgaben sparen mit dem Firmenwagen. Über
einen Firmenwagen freut sich jeder Mitarbeiter wie über eine Gehaltserhöhung. Da kann es sich lohnen, vor der Einstellung oder bei anstehenden Lohnverhandlungen über einen vom Betrieb gestellten Pkw nachzudenken.
Übernimmt die Firma zumindest einen Teil der Kosten, ist dies zumeist
attraktiver als ein Gehaltsaufschlag. Und der Betrieb profitiert ebenfalls von dieser Vereinbarung. Darauf weist die Kanzlei Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner aus Stuttgart hin. mehr lesen
Kurzfristige Beschäftigung ist die Alternative zu den regelmäßigen Minijobs,
die unter einer Verdienstgrenze bleiben müssen – ab 01.01.2025 556 Euro im Monat. Für kurzfristig Beschäftigte gilt keine Obergrenze beim Verdienst. Dafür stellt der Gesetzgeber andere Anforderungen an kurzfristige Beschäftigung. Unternehmer sollten die Regeln genau kennen. Es drohen teure Fallen.
Urlaubsvertretungen, Ferienjobs und saisonale Beschäftigungsverhältnisse sind
typische Felder für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse.... mehr lesen
Fahrtkosten kann ein Arbeitnehmer sich vom Arbeitgeber ersetzen lassen
oder von der Steuer absetzen. Für den Arbeitgeber sind Fahrtkosten von Mitarbeitern als Betriebskosten steuerlich absetzbar.
Wenn ein Arbeitnehmer ein Beförderungsmittel benutzt, um dienstliche Wege
zurückzulegen, entstehen ihm Fahrtkosten. Auf diesen Kosten soll er nicht sitzen bleiben. Wege, die durch die Arbeit veranlasst sind, lassen sich in drei Fälle unterteilen:
- Der tägliche Weg in die Firma und zurück nach Hause.
- Familienheimfahrten bei Wochenendpendlern... mehr lesen



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