Bewirtungsbeleg: Bei Fehlern nicht mehr steuerlich absetzbar

Wolff von Rechenberg
Schon mit kleinen Fehlern im Beleg sind Bewirtungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Nach einer Bewirtung sollten Belege sofort geprüft werden. Sind weitere Angaben notwendig, sollten sie immer sofort beigefügt werden.

Wer mit Geschäftsfreunden oder Kunden essen geht, sollte anschließend die Restaurantrechnung genau studieren. Genügt sie nicht den Ansprüchen des Gesetzgebers, dann geht nicht nur der Steuerabzug verloren, sondern auch der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Besonders unangenehm wird es, wenn das Finanzamt bei einer Außenprüfung unvollständige oder fehlerhafte Belege vorfindet. Dann drohen Steuernachzahlungen.  

Folgende Anforderungen muss ein Bewirtungsbeleg erfüllen:

  • Maschinell erstellt durch eine Registrierkasse
  • Ort der Veranstaltung
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer
  • Anzahl der Teilnehmer
  • Verzehrte Artikel ("Speisen und Getränke" reicht nicht)
  • Genauer Grund für die Bewirtung
  • Unterschrift des Steuerpflichtigen (auch auf beigefügten Ergänzungen)


Liegt der Rechnungsbetrag unter 150 Euro, braucht der Beleg nicht den Namen des Bewirtenden zu tragen. Diese Grenze stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Es handelt sich dabei um Kleinbeträge im Sinne von § 33 USt-DV.
Achtung! Damit es sich um einen Kleinbetrag handelt darf der Rechnungsbetrag höchstens 150 Euro betragen, nicht der 70 prozentige steuerlich absetzbare Anteil der Rechnung. Außerdem gilt der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer.

Wer Geschäftspartner und Kunden in bessere Restaurants ausführt und mit ihnen ausgiebig tafelt, durchbricht schnell die Kleinbetragsgrenze von 150 Euro. In diesem Fall muss die Rechnung noch folgende Angaben enthalten:
  • Name und Anschrift des Bewirtenden
  • Namen der Bewirteten
  • Rechnungsbetrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und -betrag
  • Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte

Noch vor Ort sollte sich der Bewirtende davon überzeugen, dass all diese Angaben vollständig auf der Rechnung stehen. Das regelt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG.
Achtung! Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden ( Az.: X R 57/09, BFH/NV 2012, 1688), dass der Name der bewirtenden Person nur durch den Gaststätteninhaber selbst oder von einem seiner Mitarbeiter auf der Rechnung eingetragen werden darf. Der BFH bestätigt damit die Einkommensteuerrichtlinie R 4.10 Abs. 8 ff. EStR.

Expertentipps zum Bewirtungsbeleg

  • Maschinelle Rechnung der Gaststätte sofort auf Richtigkeit prüfen. Im Nachhinein sind korrigierte Restaurantbelege nicht oder nur mit hohem Aufwand zu beschaffen.
  • Restaurantbons aus Thermopapier so schnell wie möglich auf Normalpapier kopieren und archivieren. Drucksachen auf Thermopapier verblassen über die Jahre.
  • Fehlende Angaben umgehend nachtragen und beifügen.

Die Steuerberatungsgesellschaft DHPG hat die häufigsten Gründe zusammengetragen, aus denen Finanzämter den Steuerabzug streichen:
  • Fehlende oder unvollständige Angaben zum Bewirtungsbeleg.
  • Schwammiger Bewirtungsgrund: "Geschäftsessen" oder "Besprechung" reicht auf keinen Fall. Der Gastgeber muss mindestens den Grund der Besprechung angeben.
  • Überhöhte Kosten: Bewirtungskosten sollten sich stets im Rahmen dessen bewegen, was in der Branche und zum Anlass üblich ist. Das Finanzamt prüft diese Dinge.




Quelle: Haufe.de, DHPG, BMF, IHK Stuttgart, Oberfinanzdirektion Rheinland-Pfalz
letzte Änderung W.V.R. am 27.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  PantherMedia / Anneleven (YAYMicro)


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige
Premium-Mitgliedschaft

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Buch-Vorstellungen


Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto  mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 12,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in im Bereich Controlling / Kostenrechnung
Sie haben Interesse an finanzwirtschaftlichen Fragestellungen des ZDF im Allgemeinen sowie an Controllingfunktionen im Besonderen und zeichnen sich durch analytisches und kommunikatives Geschick aus? Sie haben Ihr Hochschulstudium mit Schwerpunkt Finanzen / Controlling erfolgreich abgeschlossen o... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) in der Buchhaltung
Das Q in EQOS steht für „Quality“ und hat viele Gesichter. Eines davon ist „Motivation“: Unsere Mitarbeitenden spornen sich immer wieder selbst an und finden für unterschiedlichste Aufgaben vielfältige Lösungen. Mit ihren kreativen Ideen bringen sie uns voran und machen EQOS zu einem spannenden u... Mehr Infos >>

Spezialist Lohn- und Gehaltsbuchhaltung / Payroller (m/w/d) in Teilzeit
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Renditeberechnung Ferienimmobilie - Vermietung 

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png1.png
Mit diesem hilfreichen Excel-Tool können Sie schnell und einfach die Rentabilität einer gewerblichen Vermietung Ihrer Ferienimmobilie berechnen und Investitionsentscheidungen treffen. Zusätzlich wird automatisch ein Restschuldplan erstellt. Mehr Informationen >>

Investitionsberechnung für Immobilien

Sie möchten Erkenntnisse gewinnen, ob eine Immobilie eine Investition wert ist? Dieses Excel-Tool beinhaltet Berechnungen zu den Kennzahlen der Rendite einer Immobilie, Kredit-Annuität und der Einkommenssteuer. Mehr Informationen >>

Residualwertberechnung für Immobilien-Anlage

Residualbewertung.png
Mit dem Excel-Tool der Residualwertberechnung können Sie den Preis eines Grundstücks als Restwert in einem Abzugsverfahren berechnen. Aus der Preisobergrenze wird ermittelt, inwiefern sich eine Investition noch rentiert. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>