Bewirtungsbeleg: Bei Fehlern nicht mehr steuerlich absetzbar

Wolff von Rechenberg
Schon mit kleinen Fehlern im Beleg sind Bewirtungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Nach einer Bewirtung sollten Belege sofort geprüft werden. Sind weitere Angaben notwendig, sollten sie immer sofort beigefügt werden.

Wer mit Geschäftsfreunden oder Kunden essen geht, sollte anschließend die Restaurantrechnung genau studieren. Genügt sie nicht den Ansprüchen des Gesetzgebers, dann geht nicht nur der Steuerabzug verloren, sondern auch der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer. Besonders unangenehm wird es, wenn das Finanzamt bei einer Außenprüfung unvollständige oder fehlerhafte Belege vorfindet. Dann drohen Steuernachzahlungen.  

Folgende Anforderungen muss ein Bewirtungsbeleg erfüllen:

  • Maschinell erstellt durch eine Registrierkasse
  • Ort der Veranstaltung
  • Rechnungsdatum
  • Rechnungsbetrag inklusive Mehrwertsteuer
  • Anzahl der Teilnehmer
  • Verzehrte Artikel ("Speisen und Getränke" reicht nicht)
  • Genauer Grund für die Bewirtung
  • Unterschrift des Steuerpflichtigen (auch auf beigefügten Ergänzungen)


Liegt der Rechnungsbetrag unter 150 Euro, braucht der Beleg nicht den Namen des Bewirtenden zu tragen. Diese Grenze stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Es handelt sich dabei um Kleinbeträge im Sinne von § 33 USt-DV.
Achtung! Damit es sich um einen Kleinbetrag handelt darf der Rechnungsbetrag höchstens 150 Euro betragen, nicht der 70 prozentige steuerlich absetzbare Anteil der Rechnung. Außerdem gilt der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer.

Wer Geschäftspartner und Kunden in bessere Restaurants ausführt und mit ihnen ausgiebig tafelt, durchbricht schnell die Kleinbetragsgrenze von 150 Euro. In diesem Fall muss die Rechnung noch folgende Angaben enthalten:
  • Name und Anschrift des Bewirtenden
  • Namen der Bewirteten
  • Rechnungsbetrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen sowie Mehrwertsteuersatz und -betrag
  • Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer der Gaststätte

Noch vor Ort sollte sich der Bewirtende davon überzeugen, dass all diese Angaben vollständig auf der Rechnung stehen. Das regelt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 EStG.
Achtung! Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden ( Az.: X R 57/09, BFH/NV 2012, 1688), dass der Name der bewirtenden Person nur durch den Gaststätteninhaber selbst oder von einem seiner Mitarbeiter auf der Rechnung eingetragen werden darf. Der BFH bestätigt damit die Einkommensteuerrichtlinie R 4.10 Abs. 8 ff. EStR.

Expertentipps zum Bewirtungsbeleg

  • Maschinelle Rechnung der Gaststätte sofort auf Richtigkeit prüfen. Im Nachhinein sind korrigierte Restaurantbelege nicht oder nur mit hohem Aufwand zu beschaffen.
  • Restaurantbons aus Thermopapier so schnell wie möglich auf Normalpapier kopieren und archivieren. Drucksachen auf Thermopapier verblassen über die Jahre.
  • Fehlende Angaben umgehend nachtragen und beifügen.

Die Steuerberatungsgesellschaft DHPG hat die häufigsten Gründe zusammengetragen, aus denen Finanzämter den Steuerabzug streichen:
  • Fehlende oder unvollständige Angaben zum Bewirtungsbeleg.
  • Schwammiger Bewirtungsgrund: "Geschäftsessen" oder "Besprechung" reicht auf keinen Fall. Der Gastgeber muss mindestens den Grund der Besprechung angeben.
  • Überhöhte Kosten: Bewirtungskosten sollten sich stets im Rahmen dessen bewegen, was in der Branche und zum Anlass üblich ist. Das Finanzamt prüft diese Dinge.




Quelle: Haufe.de, DHPG, BMF, IHK Stuttgart, Oberfinanzdirektion Rheinland-Pfalz
letzte Änderung W.V.R. am 27.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  PantherMedia / Anneleven (YAYMicro)


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, druckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Stellenanzeigen

Real Estate Operations Manager (m/w/d) - Vollzeit | Hybrid | Berlin / Frankfurt / Leipzig
GFORM ist ein marktführender Spezialist im Bereich Mieter- und Gewerbeimmobilienmanagement mit Sitz in Berlin. Mit über 15 Jahren Erfahrung, ca. 1,35 Mrd. € Assets under Management und mehr als 550.000 m² betreuter Gesamtfläche – darunter Europas größter Artikel-9-Fonds, zählt unser verwaltetes P... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Betriebskostenabrechnung Immobilienwirtschaft
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Assistant Controller (m/w/d)
Deine Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock gehört mit weltweit 100.000 Mitarbeiter­innen und Mitarbeitern in 40 Ländern zu den führenden Anbietern von papier­basierten Verpackungs­lösungen. Egal, ob wir gerade für den wichtigsten Onlinehändler der Welt produzieren oder Deutschlands größte... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans

Projektplan.png
Mit dem Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans wird der Controller bei der Präsentation von Meilensteine oder Phasen bzw. Aktivitäten eines Projekts unterstützt. Die Abbildung erfolgt als Balkenplan (Bar Chart, Gantt-Diagramm) oder als Zeitstrahl. Mehr Informationen >>

PLC Preiskalkulations-Tool

Das PLC Preiskalkulations-Tool hilft Ihnen dabei das Produkt zum besten Preis zu verkaufen und die eigenen Kosten mit einzuplanen. Es bietet umfangreiche Eingabemöglichkeiten und Zuschlagssätze, um die bestehenden Kosten direkt mit einzubeziehen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>