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Penzberg
Schon mit kleinen Fehlern im Beleg sind Bewirtungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Nach einer Bewirtung sollten Belege sofort geprüft werden. Sind weitere Angaben notwendig, sollten sie immer sofort beigefügt werden.|
Quelle: Haufe.de, DHPG, BMF, IHK Stuttgart, Oberfinanzdirektion Rheinland-Pfalz letzte Änderung W.V.R. am 27.06.2024 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: PantherMedia / Anneleven (YAYMicro) |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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