Minijob: Verdienstgrenze und maximale Stunden bei Mindestlohn

Wolff von Rechenberg
Welche Verdienstgrenzen gelten für Minijobber? Und für welche maximale Stundenzahl kann ein Minijobber bei jeweils aktuellem Mindestlohn eingesetzt werden, ohne die Grenze zu überschreiten? Seit 2022 müssen private wie gewerbliche Arbeitgeber die Stundenzahlen für ihre geringfügig Beschäftigten nicht mehr mit jeder Anpassung des Mindestlohns neu berechnen. Denn nun wird die Verdienstgrenze automatisch an den gestiegenen Mindestlohn angepasst.

Verdienstgrenze richtet sich nach Mindestlohn

Zum 01.01.2022 formulierte der Gesetzgeber eine Formel, nach der sich die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung – so die offizielle Bezeichnung für Minijobs – an die Mindestlohnentwicklung anpasst. Diese Formel können auch Arbeitgeber anwenden. Sie lautet:

Mindestlohn (€ / Stunde) × 130 / 3 = Verdienstgrenze

Da der Mindestlohn ab Januar 2026 auf 13,90 Euro steigt, ergibt sich daraus:
13,90 × 130 / 3 = 602,33
Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt bei 13,90 Euro Mindestlohn demnach 603 Euro. Damit können Arbeitgeber selbst berechnen, wie viele Stunden sie ihre Minijobber beschäftigen können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten:

Verdienstgrenze / Mindestlohn (€ / Stunde) = maximale Stundenzahl (abgerundet auf volle Stunden)

Bei einer monatlichen Verdienstgrenze von 603 Euro und einem Stundenlohn von 13,90 Euro ergibt sich folgende Rechnung:
603 / 13,90 = 43,38

Innerhalb der Verdienstgrenze sollten Arbeitgeber mit dem Minijobber also monatlich maximal 43 Arbeitsstunden vereinbaren.

Branchenspezifische Mindestlöhne beachten! In vielen Branchen gelten branchenspezifische Mindestlöhne. Das gilt etwa für Pflege, Abfallwirtschaft, Gebäudereinigung, Zeitarbeit und für viele Sparten des Handwerks. Diese Mindestlöhne liegen meist über der gesetzlichen Lohnuntergrenze – so die offizielle Bezeichnung des Mindestlohns. Branchenspezifische Mindestlöhne haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Verdienstgrenze, gelten aber für geringfügig Beschäftigte in den betroffenen Branchen. Wichtig ist das vor allem in der Gebäudereinigung mit ihrem hohen Anteil an Minijobs.


Ausnahmeregelung für Einmalzahlungen

Das Gesetz sieht eine Sonderregelung für nicht mit Sicherheit zu erwartende Einmalzahlungen vor (z. B. Weihnachtsgeld). Das betrifft Prämien, Tantiemen oder Sonderzahlungen, auf die Arbeitnehmer keinen Anspruch haben oder die an bestimmte Ziele geknüpft sind. Diese Einmalzahlungen führen nicht zur Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze, wenn sie höchstens in zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten vorliegen und der Arbeitslohn innerhalb eines Kalenderjahres das 14-Fache der Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Ein Arbeitgeber darf also einem Minijobber freiwillig ein 13. und 14. Monatsgehalt bezahlen, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt seinem Minijobber abhängig vom Unternehmensergebnis im November 2026 Weihnachtsgeld in Höhe von 603 Euro, was auch dem Monatslohn des geringfügig Beschäftigten entspricht. Da es keine weiteren Sonderzahlungen gab, überschreitet der Minijobber damit nicht die Verdienstgrenze von 603 Euro. Allerdings muss der Arbeitgeber festhalten, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, auf die kein Anspruch besteht.

Das laufende Gehalt darf zusammen mit der Sonderzahlung im Jahr 2026 den Betrag von 8.442 Euro (Verdienstgrenze × 14) nicht übersteigen. 

Da die insgesamt gezahlte Vergütung des Minijobbers bei 7.839 Euro im Jahr 2026 liegen würde und der Arbeitgeber in diesem Beispiel nur in einem Monat mehr also 603 Euro gezahlt hat, führt die Prämie nicht zum Wegfall der Minijob-Regelung für den Arbeitnehmer.

Gleitzone wird Übergangsbereich

Für den Übergang zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung gilt ab 2026 ein Bereich von 603,01 Euro bis 2.000 Euro. Beschäftigungsverhältnisse in dieser bisher als "Gleitzone" bekannten Übergangsbereich werden als Midijobs bezeichnet. Im Übergangsbereich können Arbeitnehmer bisher von 603,01 Euro bis 2.000 Euro im Monat verdienen. In der Gleitzone zahlt der Arbeitgeber reguläre Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer bekommt jedoch geringere Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Er bekommt also mehr Netto vom Brutto.

Wichtig für den Arbeitnehmer: Für den Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge wie volle Beiträge. Sie führen also später nicht zu einem geringeren Rentenanspruch.

Mindestlohn und Minijob-Verdienstgrenze in der Übersicht

Mindestlohn (€/Stunde) Gültig Minijob-Verdienstgrenze
(€/Monat)
14,60 01.01.2027 – ?? 633
13,90 01.01.2026 – 31.12.2026 603
12,82 01.01.2025 – 31.12.2025 556
12,41 01.01.2024 – 31.12.2024 538
12,00 01.10.2022 – 31.12.2023 520
10,45 01.07.2022 – 30.09.2022 450
9,82 01.01.2022 – 30.06.2022 450




Quelle: ecovis.de
letzte Änderung W.V.R. am 30.10.2025
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Randolf Berold


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter Lohnabrechnung 

Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeitung (w/m/d) in der Buchhaltung
Das Institut für Zeit­geschichte München–Berlin (IfZ) ist eine selbst­ständige außer­universitäre Forschungs­ein­richtung, die die gesamte deutsche Geschichte des 20. Jahr­hunderts bis zur Gegenwart in ihren euro­päischen und globalen Bezügen erforscht. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemein­... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Rechnungswesen (m/w/d)
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Mitarbeiter / Werkstudent im Controlling (m/w/d) – Power BI
Die Wurm-Gruppe gehört als Pionier der Automatisierung von Kälte- und Gebäudetechnik im Lebensmittelhandel zu den führenden Anbietern. Unsere Regel- und Überwachungssysteme werden von vielen bekannten Großunternehmen im In- und Ausland eingesetzt. Mit unseren energieeffizienten und zukunftsorient... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

RS Controlling-System (Unternehmensplanung und Steuerung)

Mit dem RS-Controlling-System steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Es ermöglicht Ihnen Ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch Soll-/Ist-Vergleiche in den einzelnen Bereichen (G+V, Bilanz, Kapitalflussrechnung/Liquidität) können gezielt Abweichungen analysiert werden.
Mehr Informationen >>

Vertriebsmanagement Paket mit 10 Excel Vorlagen

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Das Vertriebsmanagement-Paket enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Vertrieb bewährt haben. Unter anderem enthält dieses Tool Vorlagen zum Ampel Diagramm, Chart Monatsentwicklung und Konditionsmanagement Vertrieb. Ideal für Mitarbeiter aus dem Vertrieb wie Key Account, oder Sales Management! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>