Die Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen ist vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) aktualisiert worden. Der Grund dafür ist die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025. Der neue koordinierte Ländererlass (BMF-Schreiben vom 19.11.2025) ersetzt das BMF-Schreiben vom 30.06.2021 zu dieser Thematik. Für alle Fälle bis zum 31.12.2024 ist das BMF-Schreiben vom 30.06.2021 weiterhin die geltende Rechtslage.|
Erstellt von (Name) S.P. am 27.11.2025
Geändert: 27.11.2025 16:33:09
Autor:
S. P.
Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
Bild:
Bildagentur PantherMedia / vadimphoto1
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