Der Mindestlohn kommt

Mit Tabelle: Mindestlöhne 2015 bis heute

Wolff von Rechenberg
Der gesetzliche Mindestlohn trat zum 1. Januar 2015 in Kraft. Der Bundestag hatte das Mindestlohngesetz (MiLoG) beschlossen. Alle Arbeitnehmer erhielten demnach deutschlandweit und branchenübergreifend einen Lohn von mindestens 8,50 Euro in der Stunde - mit Ausnahmen. Aktuell beträgt der allgemeine Mindestlohn 12 Euro in der Stunde.

Der Mindestlohn trat zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Er soll für alle Branchen und alle Regionen gleichermaßen gelten. Der Gesetzgeber hatte zunächst auch Ausnahmen vorgesehen. Mittlerweile gilt der Mindestlohn allgemein und wird jährlich überprüft.


Ausnahmen vom Mindestlohn

Der Entwurf der Bundesregierung sah Ausnahmen vor:
  • Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne Berufsabschluss (Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind nicht erfasst).
  • Auszubildende,
  • Ehrenamtlich Tätige,
  • Praktikanten, die im Rahmen von Schule oder Studium ein Praktikum absolvieren.
  • Orientierungspraktika bis zu einer Dauer von drei Monaten.
  • Einstiegsqualifikationen gemäß § 54 SGB III.
  • Langzeitarbeitslose haben für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
  • Zeitungszusteller bekamen zunächst nur 75 Prozent des Mindestlohns Ab 2016 erhalten sie 85 Prozent. Erst ab Jahresbeginn 2017 bekommen auch sie den vollen gesetzlichen Mindestlohn.
  • Saisonarbeiter waren bis zum 31.12.2018 für 70 Tage, längstens aber für drei Monate von der Sozialversicherungspflicht befreit. Kost und Logis kann der Arbeitgeber vom Mindestlohn abziehen.

Eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 galt auch für Beschäftigte mit bestehenden Mindestlohntarifverträgen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ab dem 1. Januar 2017 galt der allgemein verbindliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung. Spätestens dann musste überall der Mindestlohn gezahlt werden. Ebenfalls zum Jahresbeginn 2017 wollte die Bundesregierung überprüfen, ob die Ausnahme für Langzeitarbeitslose zu besseren Beschäftigungschancen geführt hat. Der Mindestlohn wird jährlich überprüft.

Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten

Um die Einhaltung des Mindestlohns zu kontrollieren, hat der Gesetzgeber vielen Arbeitgebern vorgeschrieben, die täglichen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen. Bisher waren betroffen:
  • Arbeitgeber in den in § 19 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) genannten Branchen
  • Arbeitgeber, die Leiharbeiter beschäftigen

Seit 2015 gelten die Aufzeichnungspflichten außerdem für
  • die in § 2a SchwarzArbG genannten Branchen sofern sie nicht schon im Arbeitnehmerentsendegesetz genannt werden: Logistik, Gastronomie, Schausteller etc.
  • Geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
  • Kurzfristig Beschäftigte
  • Arbeitnehmer, die unabhängig von der Arbeitszeit einen sogenannten "verstetigten Monatslohn" erhalten

Betroffene Arbeitgeber müssen für jeden Arbeitnehmer die tägliche Arbeitszeit aufzeichnen, zu den Lohnunterlagen nehmen und mindestens 2 Jahre aufbewahren. Die Aufzeichnungen müssen im Einzelnen enthalten:

Die Aufzeichnungspflichten gelten nicht für Minijobber in Privathaushalten. Wer sich nicht an die Aufzeichnungspflichten hält, geht ein hohes Risiko ein. Der Gesetzgeber hat mit der Lohnsteuer-Nachschauein Instrument geschaffen, mit dem Finanzämter ohne Ankündigung Lohnunterlagen prüfen können.

Mindestlohnkommission

Eine Mindestlohnkommission prüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns. Schlägt die Kommission eine Anpassung des Mindestlohns vor, will die Bundesregierung die Änderungen per Rechtsverordnung umsetzen. Die Mindestlohnkommission setzt sich wie folgt zusammen:
  • 3 Arbeitgebervertreter (stimmberechtigt)
  • 3 Arbeitnehmervertreter (stimmberechtigt)
  • Beide benennen je einen Wissenschaftler ohne Stimmrecht
  • Beide Parteien benennen gemeinsam den Vorsitzenden (ohne Stimmrecht)

Leichtere Allgemeinverbindlicherklärung

Der Mindestlohn war Teil eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie. Mit dem Gesetz erleichtert die Bundesregierung die sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifabschlüssen. §5 Tarifvertragsgesetz (TVG) erlaubt es, einen Tarifabschluss für allgemeinverbindlich zu erklären:
  1. Wenn die tarifgebundenen Unternehmen zusammen mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer der betreffenden Branche beschäftigen.
  2. Wenn die Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse geboten scheint.

Das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie sieht vor, dass die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) auf Branchenebene oder auf Ebene der Spitzenverbände entscheiden können, dass ihr Tarifabschluss für die ganze Branche gilt - selbst wenn weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmer einer Branche in tarifgebundenen Unternehmen arbeitet. Der Vorbehalt des öffentlichen Interesses bleibe jedoch erhalten, erklärt das Bundesarbeitsministerium.

Arbeitnehmer-Entsendegesetz offen für alle Branchen

Die Bundesregierung wollte mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie allen Branchen erlauben, tarifliche Mindestlöhne zu vereinbaren. Möglich machen sollte das eine Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). In diesem Gesetz listete der Gesetzgeber Branchen auf, die einen branchenweit verbindlichen Mindestlohn beschließen dürfen.

Dazu zählten beispielsweise das Baugewerbe, Gebäudereinigung, Sicherheits- und Wachschutz oder der Pflegedienst. Mit diesem Instrument können Unternehmen und Arbeitnehmervertreter in Deutschland auch Wettbewerber aus dem Ausland auf gleiche Bedingungen festlegen.

Entwicklung des Mindestlohns

In der folgenden Tabelle finden Sie alle Mindestlohnbeträge seit 2015. Beginnend mit dem neuesten bereits beschlossenen:

Jahr Mindestlohn
2023 12 Euro
2022 ab 1. Oktober: 12 Euro
ab 31. Juli: 10,45 Euro
  bis 30. Juni: 9,82 Euro
2021 ab 31. Juli: 9,60 Euro
  bis 30. Juni: 9,50 Euro
2020 9,35 Euro
2019 9,19 Euro
2018 8,84 Euro
2017 8,84 Euro
2016 8,50 Euro
2015 8,50 Euro

Stand: 2023




Quelle: BMAS, Gesetze-im-Internet.de, Deutschlandfunk
letzte Änderung W.V.R. am 21.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  Bildagentur Panthermedia / Randolf Berold


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Buchhalter Immobilien (m/w/d) – Schwerpunkt Mieten- und Objektbuchhaltung
Strohauer ist ein langjährig gewachsenes, familiäres Wohnungsunternehmen mit Immobilienbeständen in Berlin, Hamburg und Dresden. Durch die eigenständige Verwaltung der Immobilien soll ein qualitativ hochwertiges und soziales Arbeiten sichergestellt werden, das den Bestand umsichtig entwickelt. St... Mehr Infos >>

Financial Controller (m/w/d)
Ihre Zukunft – perfekt verpackt. Smurfit Westrock ist der weltweit wegweisende Anbieter von papier­basierten Ver­pack­ungs­lösungen. Mit mehr als 100.000 Mitarbeitenden, 500 Ver­arbei­tungs­betrieben und 63 Fabriken in 40 Ländern bieten wir unseren Kunden eine breite Palette an un­verwechsel­bare... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>