Überstundenregelung: Überstunden und Arbeitsrecht

Wolff von Rechenberg
In Personalengpässen erwarten Unternehmen oft Überstunden. Doch nur vertraglich geregelt sind Überstunden ein Gewinn für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ohne Vereinbarung enthalten sie arbeitsrechtlichen Sprengstoff.

Urlaubszeit, Grippewelle oder ein eiliger Terminauftrag: Wenn es zu Personalengpässen in Unternehmen kommt, erwarten Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern Überstunden, um die Arbeit zu schaffen. Doch Überstunden bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Nicht selten komme es zu Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht. Unternehmen sollten für Überstunden im Vorhinein klare Bedingungen vereinbaren.

Ohne Überstundenregelung kein Recht, Überstunden zu verlangen

Viele Arbeitnehmer nehmen Überstunden in Kauf, ohne dass dies schriftlich vereinbart wäre. Sei es aus Loyalität zum Unternehmen oder aus Angst um den Arbeitsplatz. Erst im Streitfall wird der Arbeitgeber dann feststellen, dass er nur dann das Recht hat, Überstunden anzuordnen, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat verankert ist.

Ohne vertragliche Regelung dürften Arbeitgeber nur in betrieblichen Notfällen Überstunden anordnen, warnt WWS. Dazu zählten geschäftskritische Ereignisse wie Brand- oder Sturmschäden. Allgemeine Personalengpässe hingegen rechtfertigten keine Überstunden.


Überstundenregelung als Klausel im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag sollte also eine Überstundenklausel enthalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen so von Anfang an, aus welchem Grund und zu welchen Konditionen Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit anfallen können. Firmen können ihren Mitarbeitern etwa durch Überstundenzuschläge die Mehrarbeit schmackhaft machen.
Tipp: Besonders vorteilhaft sind Lohnzuschläge für Überstunden an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht: Hier fallen innerhalb bestimmter Grenzen keine Steuer- und Sozialversicherungsabgaben an.

Viele Unternehmen gleichen Überstunden einfach durch Freizeit aus. Muss das Unternehmen regelmäßig viele Überstunden von seinen Mitarbeitern verlangen, dann lohnen sich Jahresarbeitszeitkonten. Auf einem solchen Koto können Arbeitnehmer Überstunden ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt abbummeln.

Unbezahlte Überstunden nur für Führungskräfte

Grundsätzlich erlaubt der Gesetzgeber auch unbezahlte Überstunden. Er setzt dabei keine Grenze nach oben. Darauf bauen sollten Arbeitgeber nicht. Gerichte halten nach Ansicht der Wirtschaftskanzel WWS bei einer 40-Stunden-Woche nur zwei bis acht Stunden pro Woche für angemessen.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 entschieden, dass Überstunden und Mehrarbeit grundsätzlich vergütet werden müssen (Az. 5 AZR 765/10). Von dieser Regel macht das Gericht nur für Führungskräfte eine Ausnahme, die eine "deutlich herausgehobene Vergütung" bekommen. Die Grenze für eine solche herausgehobene Vergütung ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer mehr verdient, kann vom Chef auch dazu verdonnert werden, abends oder am Wochenende zu arbeiten – ohne Anspruch auf Zuschlag. Eine Klausel, wonach mit dem Bruttogehalt alle Überstunden abgegolten sind, hat das höchste deutsche Arbeitsgericht hingegen für unwirksam erklärt. Der Arbeitsvertrag müsse eindeutig definieren, wie viele Überstunden für welche Aufgaben in welchem Zeitraum anfallen und wie viele Überstunden durch das Fixgehalt abgegolten seien. WWS rät: Generell sollten Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anzahl der möglichen Überstunden ohne extra Vergütung nicht zu hoch ansetzen, damit die Klausel nicht unverhältnismäßig wird.

Ungenaue Überstundenregelung kann teuer werden

Wenn Unternehmen die Vergütung für Überstunden regeln wollen, sollten sie sich an einen Fachanwalt wenden. Erklärt ein Gericht im Streitfall die Regelung für unwirksam, kann es für den Arbeitgeber teuer werden. Dann nämlich müssen Firmen geleistete Überstunden stets vergüten, wenn die zusätzliche Arbeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. So hat das BAG formuliert.

Überstundenzuschläge

Überstundenzuschläge zählen in den meisten Unternehmen zum guten Ton. Eine gesetzliche Verpflichtung, Überstundenzuschläge zu zahlen lässt sich jedoch nur für Nachtarbeit ableiten: In § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es: "Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."

Viele Flächentarifverträge schreiben Zuschläge für Überstunden beziehungsweise für Arbeit an Wochenenden und Feiertagen vor. Diese Pflichten gelten jedoch nur für Unternehmer, die Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband sind. Arbeitnehmer in Unternehmen ohne Tarifbindung können Überstundenzuschläge nur dann beanspruchen, wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag stehen.




Quelle: WWS, BAG
letzte Änderung W.V.R. am 22.06.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  panthermedia.net / lightwise


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

13.11.2015 22:16:05 - Gast

Hallo
Gibt es eine Regelung für Überstunden, wo geregelt ist, wie geleistete Überstunden in erster Linie beglichen werden müssen? Abfeiern oder vergüten?
[ Zitieren | Name ]

16.11.2015 08:20:10 - Gast

Hallo,

ob Überstunden abgebummelt oder abgegolten werden, kann das Unternehmen vertraglich mit seinen Mitarbeitern vereinbaren. In tarifgebundenen Unternehmen müssen allerdings die Regeln des Tarifvertrages eingehalten werden.

Beste Grüße
[ Zitieren | Name ]

06.01.2016 17:14:31 - Gast

Hallo,

Muss der Arbeitger die Überstunden (Ca.30-40 Std./monatlich.) die er billigend in Kauf durch Arbeitsumfang und Personalmangel nimmt, vergüten? Verträglich ist der Ausgleich durch Freizeit vereinbart, keine Bindung an ein Tarifvertrag.  Müssen die Überstunden immer schriftlich angeordnet werden?
[ Zitieren | Name ]

20.09.2016 08:58:02 - Gast

Hallo,
steht im Arbeitsvertrag: Für Überstunden gibt es Freizeitausgleich. Wenn arbeitsvertraglich nicht anders geregelt, müssen Überstunden nicht unbedingt schriftlich angeordnet werden. Allerdings sollten Sie irgendwo erfasst werden.
[ Zitieren | Name ]
Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Buchhalter (m/w/d)
Der Medizinische Dienst Nord ist ein unabhängiger Gutachter­dienst und berät gesetzliche Kranken- und Pflege­kassen in Hamburg und Schleswig-Holstein in medizinischen und pflege­fachlichen Fragen. Wir sind die Spezia­listinnen und Spezialisten für Begut­achtungen der Pflegebe­dürftigkeit, in der ... Mehr Infos >>

WEG-Buchhalter (m/w/d)
Für unseren Kunden, ansässig im Großraum Stuttgart, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen WEG-Buchhalter (m/w/d). Unser Kunde deckt alle Leistungen rund um die Immobilie ab. Dabei zeichnet er sich mit einer lang­jährigen Firmen­geschichte und als Familienunternehmen mit flachen H... Mehr Infos >>

Referent (m/w/d) Konzernabschluss
Diakoneo ist eines der größten Gesundheits- und Sozial­unternehmen in Deutschland. Als international vernetztes diakonisches Unter­nehmen in Süddeutsch­land begleitet Diakoneo Menschen, die in ihren Lebens­situationen verlässliche Unter­stützung suchen. Mit rund 10.000 Mitarbeitenden in über 200 ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

RS Controlling-System (Unternehmensplanung und Steuerung)

Mit dem RS-Controlling-System steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Es ermöglicht Ihnen Ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch Soll-/Ist-Vergleiche in den einzelnen Bereichen (G+V, Bilanz, Kapitalflussrechnung/Liquidität) können gezielt Abweichungen analysiert werden.
Mehr Informationen >>

Vertriebsmanagement Paket mit 10 Excel Vorlagen

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Das Vertriebsmanagement-Paket enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich im Vertrieb bewährt haben. Unter anderem enthält dieses Tool Vorlagen zum Ampel Diagramm, Chart Monatsentwicklung und Konditionsmanagement Vertrieb. Ideal für Mitarbeiter aus dem Vertrieb wie Key Account, oder Sales Management! 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Fachbeitrag hier verkaufen?

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg 
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit.  Mehr Infos hier >>