Hallo Gast,
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Gast schreibt: Hallo.ich habe folgendes Problem.ich bin jetzt seit 4 Wochen krankgeschrieben.mein aktueller Krankenschein ging bis 29.6.jetzt war ich heute beim Arzt um den Schein verlängern zu lassen und sie hat ihn ab 2.7 ausgestellt.mir fehlen jetzt die zwei Tage vom Wochenende.hab ich trotz der zwei Tage dir mir fehlen ohne Probleme Anspruch auf mein krankengeld oder bekommst ich da Probleme?LG Ronny |
Ist das eine Folge-Bescheinigung? Oder ist es eine Erstbescheinigung?
Um einen lückenlosen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse zu haben, ist es wichtig, dass die AU-Bescheinigungen lückenlos und Zeitnah der Krankenkasse zur Verfügung stehen. Zudem zählt das Wochenende zur Zahlung des Krankengelds mit dazu. d.h. die Krankenkasse zahlt auf Kalendertage gerechnet, was ein Arbeitgeber "nur" auf Arbeitstage berechnet. Daher kann es bei kürzeren Krankengeldzahlungen ebenfalls zu Schwankungen kommen. Und wenn man sich nur bis Freitag krankschreiben lässt, riskiert man den "Verlust" von zwei Kalendertagen zur Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.
Es sollte eigentlich schon soweit klar sein, dass man eine AU vom Arzt immer über das Wochenende bis Sonntag ausstellen lässt, egal ob man Wochenende arbeiten muss oder nicht. Da läuft man dann keine Gefahr, dass die AU für die Krankenkasse nicht lückenlos ist
Probleme wirst du sicherlich dadurch nicht bekommen. Es kann u.U. sein, das sie dir das Krankengeld bis Freitag berechnen und dann am Montag wieder und die Tage dazwischen natürlich nicht zur Auszahlung kommen. Es geht nämlich nicht nur darum, dass eine Folgebescheinigung - ggf. sogar rückwirkend ausgestellt wird, sondern, dass es lückenlos ist - und dies bedeutet auch den regelmäßigen Gang zum Arzt, dass dies gewährleistet ist.
VG,
Anni