Das Kabinett hat am 08.10.2025 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert. Die für 2025 geltenden Rechengrößen finden Sie hier >>| Bezeichnung | Gesamt | AN-Anteil | AG-Anteil | |||
| Krankenversicherung voller Beitragssatz* |
|
14,60 % |
|
7,30 % |
|
7,30 % |
|
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz |
|
14,00 % |
|
7,00 % |
|
7,00 % |
|
Pflegeversicherung (Bund außer Sachsen)** Pflegeversicherung in Sachsen** |
|
3,60 % 3,60 % |
|
1,8 % 2,3 % |
|
1,8 % 1,3 % |
| Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose |
|
|
|
0,60 % |
|
|
| Arbeitslosenversicherung |
|
2,60 % |
|
1,30 % |
|
1,30 % |
| Rentenversicherung |
|
18,60 % |
|
9,30 % |
|
9,30 % |
| Knappschaftliche Rentenversicherung |
|
24,70 % |
|
9,30 % |
|
15,40 % |
| Insolvenzgeldumlage |
|
|
|
|
|
0,15 % |
| Künstlersozialabgabe |
|
|
|
|
|
4,90 % |
| Bezeichnung | Gebiet | jährlich | monatlich | |||
|
Allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung |
|
West/Ost |
|
101.400,- |
|
8.450,- |
|
Knappschaftliche Rentenversicherung |
|
West/Ost |
|
124.800,- |
|
10.400,- |
|
Krankenversicherung |
|
West/Ost |
|
77.400,- |
|
6.450,- |
|
Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung |
|
West/Ost |
|
69.750,- |
|
5.812,50 |
| Bezeichnung | Gebiet | jährlich | monatlich | |||
|
Bezugsgröße in den Sozialversicherungen |
|
West/Ost |
|
47.460,- |
|
3.955,- |
|
Allgemeine Jahresentgeltgrenze |
|
West/Ost |
|
77.400,- |
|
6.450,- |
|
Besondere Jahresentgeltgrenze |
|
West/Ost |
|
69.750,- |
|
5.812,50 |
|
Grenzwert für geringfügig Beschäftigte |
West/Ost |
603,- |
||||
|
Gleitzone |
|
West/Ost |
603,01 bis 2.000,- |
|||
|
Geringverdienergrenze für zur Berufsausbildung Beschäftigte |
|
West/Ost |
|
|
|
325,- |
| Sachbezugswert freie Verpflegung |
|
|
|
|
|
345,- |
| Sachbezugswert freie Unterkunft |
|
|
|
|
|
285,- |
| Mahlzeit | Monatlich | Kalendertäglich |
| Frühstück | 71,- | 2,37 |
|
Mittag- bzw. Abendessen (jeweils) |
137,- |
4,57 |
| Mindestlohn (bundeseinheitlich) |
13,90 |
| Nächste Erhöhung: 2027 | 14,60 |
|
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, TK, Informationsportal für Arbeitgeber, Steuerberaterverband letzte Änderung E.R. am 30.10.2025 Autor(en): Redaktion Lohn1x1.de Bild: © Smarterpix / Lazy_Bear |
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