Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps
Hallo Karl-Heinz,
grundsätzlich hast du Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn du eine Kur anfängst, die länger als sechs Wochen ist, dann bekommst du eigentlich Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Das sind glaube ich 68 Prozent vom normalen Netto. In deinem Fall würde ich mich nochmal bei der Rentenversicherung erkundigen, was da passiert ist.
Gruß der
Walter
Hallo,
nach sechs Wochen Krankmeldung  linkes Knie (Meniskus), erfolgt eine Diagnose einer kaputten Schulter incl. neuer AU.
Allerdings Arbeitgeber bezweifelt dies und stellt die Lohnfortzahlung ein.
Geht das so ohne weiteres ?
Hallo,
eigentlich reichen Zweifel nicht aus. Hat er nicht den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingeschaltet? Das hätte er tun müssen.
Gruß
Tom
Hallo in die Runde,

ich möchte mich ebenfalls mit einer Frage anschließen.
Ich war im vergangenen Jahr mehrfach kurzzeitig wegen Depressionen krank geschrieben, dazwischen wieder arbeiten. Zum November hin wurde ich dann sieben Wochen am Stück krank geschrieben.
Für die siebte Woche habe ich von meiner Krankenkasse Krankengeld bekommen.
Während meiner mehrfachen Kurzerkrankungen hat mein Arbeitgeber das Gehalt weitergezahlt. Das ist ihm dann, mit der siebenwöchigen Krankmeldung, aufgefallen und kurzerhand hat er ohne etwas mitzuteilen das Gehalt für den Dezember einbehalten, eben mit der Begründung, man habe früher die Leistungen weitergezahlt obwohl man nicht hätte müssen. Meiner Bitte um Aufschlüssselung kam der Arbeitgeber nicht nach.

Ist das rechtens?
Hat der Arbeitgeber denn für sehcs Wochen gezahlt? Dann würde ich sagen: Ja, das darf der Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, nach der sechsten Krankheitswoche noch das Gehalt weiterzuzahlen. Dafür gibt es ja dann Krankengeld.
Hallo,

handelte es sich immer um die gleiche Krankheit? Der Arbeitgeber ist nur für 6 Wochen verpflichtet das Gehalt weiterzuzahlen. Dabei können auch mehrere Zeiträume mit der gleichen Krankheit zusammengerechnet werden (nicht bei verschiedenen Krankheiten!).  

LG, Biene
Hallo,
Ich wurde krank, einen Tag bevor mein Chef die Winterkündigung,
schlecht Wetter Kündigung  (Kündigung ohne Kündigungsfrist)  aussprach. Habe ich Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse? Oder bekomme ich nur Krankengeld ab Tag der Kündigung?
Gruß
Hallo,

danke für die Antwort.
Ja, die sechs Wochen hat er gezahlt. Allerdings hat er meiner Krankenkasse nichts gemeldet, als ich über diese sechs Wochen raus gekommen bin. Dann hätte durchaus die Krankenkasse gezahlt und sich auch bei mir gemeldet. Das ist aber nicht geschehen.
Abgesehen davon wurde mir davon nichts mitgeteilt und wie gesagt, die Aufschlüsselung ist auch nicht erfolgt.
Hallo,
ich glaube, da gibt es ein Missverständnis. Soweit ich weiß, musst du dich als Arbeitnehmer um das Krankengeld kümmern. Der Arbeitgeber meldet da nichts und die Krankenkasse zahlt auch nicht von sich aus. So habe ich das mal am eigenen Leib erlebt.
Hallo
bin nächste Woche(kw3) 6wochen AU!
bekomm dann Krankengeld,so ca 70%
vom Nettolohn.Bin aber auch Unterhalts
pflichtig für meine 2 Kinder. Mit dem Unterhalt
beweg ich mich aber  schon im Selbstbehalt.Was mach ich
jetzt?Bekomm ich zuschuss vom Amt?
Bin etwas ratlos.

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