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Beelitz
Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2025 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. | Bezeichnung | Gesamt | AN-Anteil | AG-Anteil | |||
| Krankenversicherung voller Beitragssatz* |
|
14,60 % |
|
7,30 % |
|
7,30 % |
|
Krankenversicherung ermäßigter Beitragssatz |
|
14,00 % |
|
7,00 % |
|
7,00 % |
|
Pflegeversicherung (Bund außer Sachsen) Pflegeversicherung in Sachsen |
|
3,60 % 3,60 % |
|
1,80 % 2,30 % |
|
1,80 % 1,30 % |
| Pflegeversicherung Zuschlag für Kinderlose |
|
|
|
0,60 % |
|
|
| Arbeitslosenversicherung |
|
2,60 % |
|
1,30 % |
|
1,30 % |
| Rentenversicherung |
|
18,60 % |
|
9,30 % |
|
9,30 % |
| Knappschaftliche Rentenversicherung |
|
24,70 % |
|
9,30 % |
|
15,40 % |
| Insolvenzgeldumlage |
|
|
|
|
|
0,06 % |
| Künstlersozialabgabe |
|
|
|
|
|
5,00 % |
| Bezeichnung | Gebiet | jährlich | monatlich | |||
|
Allgemeine Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung |
|
West/Ost |
|
96.600,- |
|
8.050,- |
|
Knappschaftliche Rentenversicherung |
|
West/Ost |
|
118.800,- |
|
9.900,- |
|
Kranken- u. Pflegeversicherung |
|
West/Ost |
|
66.150,- |
|
5.512,- |
|
Versicherungspflichtgrenze in Kranken- und Pflegeversicherung |
|
West/Ost |
|
73.800,- |
|
6.150,- |
| Bezeichnung | Gebiet | jährlich | monatlich | |||
|
Bezugsgröße Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung |
|
West/Ost |
|
44.940,- |
|
3.745,- |
|
Bezugsgröße Krankenversicherung und Pflegeversicherung |
|
West / Ost |
|
44.940,- |
|
3.745,- |
|
Allgemeine Jahresentgeltgrenze |
|
West / Ost |
|
73.800,- |
|
|
|
Besondere Jahresentgeltgrenze |
West / Ost |
66.150,- |
|
|||
|
Grenzwert für geringfügig Beschäftigte |
West / Ost |
556,- |
||||
|
Gleitzone Gleitzonenfaktor |
|
West / Ost |
556,01 bis 2.000,00,- 0,6683 |
|||
|
Geringverdienergrenze für zur Berufsausbildung Beschäftigte |
|
West / Ost |
|
|
|
325,- |
| Sachbezugswert freie Verpflegung |
|
|
|
|
|
333,- |
| Sachbezugswert freie Unterkunft |
|
|
|
|
|
282,- |
| Mahlzeit | Monatlich | Kalendertäglich |
| Frühstück | 69,- | 2,30 |
|
Mittag- bzw. Abendessen |
132,- | 4,40 |
| Mindestlohn (bundeseinheitlich) |
12,82 |
|
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, TK, IHK Essen letzte Änderung W.V.R. am 30.10.2025 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: Bildagentur PantherMedia / towfiq007 (YAYMicro) |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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