Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Betriebe im Strukturwandel

Seit dem 1. April 2024 gibt es für Unternehmen eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung: das Qualifizierungsgeld. Grundlage ist das neu geregelte Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Fördervoraussetzungen sind neben einer nachhaltigen Beschäftigungsperspektive im aktuellen Betrieb zum einen ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft, so die Bundesagentur für Arbeit: 20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigten, 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigten. Zum anderen muss die Maßnahme in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten werden; bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung des Betriebs.

Gezahlt wird das Qualifizierungsgeld für die Dauer der Weiterbildung als Entgeltersatzleistung, unabhängig von der Betriebsgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Beschäftigten. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, die nicht am Stück absolviert werden müssen. Notwendig ist allerdings eine Zulassung des Bildungsträger für die Förderung nach AZAV. Die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten müssen über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen.
Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent des Nettoentgeltes, das durch die Weiterbildung entfällt, beziehungsweise 67 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind. Die Arbeitgeber tragen die Kosten der Weiterbildung, zudem können sie das Qualifizierungsgeld aufstocken. Die Beschäftigten müssen der Qualifizierung zustimmen.

Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung online beantragen. Alle Formulare sowie Informationen zu Höhe und Voraussetzungen gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgel....


Erstellt von (Name) E.R. am 10.04.2024
Geändert: 10.04.2024 09:52:55
Autor:  Petra Hannen
Quelle:  Bundesagentur für Arbeit
Bild:  Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
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