Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Regeln und Tipps
Guten Tag :)

Folgende Situation ich war vom 12.03-16.03 krank gemeldet. den Samstag in dieser Woche war ich nicht krank gemeldet nur bis zum Freitag. Anschließend war ich dann vom darauf folgenden Montag 19.03-24.03 wegen einer anderen Krankheit krank geschrieben. In dem Monat hatte ich auch mein volles Gehalt ausbezahlt bekommen. Anschließend war ich allerdings dann vom 26.03-30.04 sprich 5 Wochen plus einen Tag Krank gemeldet. Und mir wurden jetzt 465 Euro zu wenig Gehalt überwiesen. Hatte auch zum 30.04 gekündigt. Kann mich eventuell mal jemand aufklären ob das so seine Richtigkeit hat das ich zu diesem Monat nicht mein volles Gehalt ausgezahlt bekommen habe.

LG
Hallo,

hast du mal ganz höflich bei deinem Ex-Arbeitgeber angefragt, wie der Fehlbetrag entstanden ist? Wenn nicht, würde ich das nachholen. Wenn die Diagnosen jeweils unterschiedlich waren, kann das eigentlich nichts mit deinen Ausfallzeiten zu tun haben.
Wenn du aber den Verdacht hast, dann kannst du dich auch bei deiner Krankenkasse erkundigen, ob es Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung gegeben hat. Wenn der Arzt für alle drei Fehlzeiten dieselbe Diagnose eingetragen hat, könnte die Krankenkasse die Zeiträume zusammengezählt haben und du könntest damit eine Woche über die Lohnfortzahlung geweswen sein. Ist aber ins Blaue geraten. Frag erstmal nach.

Viel Erfolg
HaWeBe
Hallo.ich habe folgendes Problem.ich bin jetzt seit 4 Wochen krankgeschrieben.mein aktueller Krankenschein ging bis 29.6.jetzt war ich heute beim Arzt um den Schein verlängern zu lassen und sie hat ihn ab 2.7 ausgestellt.mir fehlen jetzt die zwei Tage vom Wochenende.hab ich trotz der zwei Tage dir mir fehlen ohne Probleme Anspruch auf mein krankengeld oder bekommst ich da Probleme?LG Ronny
Hallo,
das steht leider zu befürchten. Regulär steht jetzt der Arbeitgeber wieder in der Lohnfortzahlung. Ich würde den Arzt bitten, dass er die AU-Bescheinigung korrigiert.
Viel Erfolg
Gast
:wink1: Hallo Gast,

Zitat
Gast schreibt:
Hallo.ich habe folgendes Problem.ich bin jetzt seit 4 Wochen krankgeschrieben.mein aktueller Krankenschein ging bis 29.6.jetzt war ich heute beim Arzt um den Schein verlängern zu lassen und sie hat ihn ab 2.7 ausgestellt.mir fehlen jetzt die zwei Tage vom Wochenende.hab ich trotz der zwei Tage dir mir fehlen ohne Probleme Anspruch auf mein krankengeld oder bekommst ich da Probleme?LG Ronny

Ist das eine Folge-Bescheinigung? Oder ist es eine Erstbescheinigung?

Um einen lückenlosen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse zu haben, ist es wichtig, dass die AU-Bescheinigungen lückenlos und Zeitnah der Krankenkasse zur Verfügung stehen. Zudem zählt das Wochenende zur Zahlung des Krankengelds mit dazu. d.h. die Krankenkasse zahlt auf Kalendertage gerechnet, was ein Arbeitgeber "nur" auf Arbeitstage berechnet. Daher kann es bei kürzeren Krankengeldzahlungen ebenfalls zu Schwankungen kommen. Und wenn man sich nur bis Freitag krankschreiben lässt, riskiert man den "Verlust" von zwei Kalendertagen zur Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse.

Es sollte eigentlich schon soweit klar sein, dass man eine AU vom Arzt immer über das Wochenende bis Sonntag ausstellen lässt, egal ob man Wochenende arbeiten muss oder nicht. Da läuft man dann keine Gefahr, dass die AU für die Krankenkasse nicht lückenlos ist ;)

Probleme wirst du sicherlich dadurch nicht bekommen. Es kann u.U. sein, das sie dir das Krankengeld bis Freitag berechnen und dann am Montag wieder und die Tage dazwischen natürlich nicht zur Auszahlung kommen. Es geht nämlich nicht nur darum, dass eine Folgebescheinigung - ggf. sogar rückwirkend ausgestellt wird, sondern, dass es lückenlos ist - und dies bedeutet auch den regelmäßigen Gang zum Arzt, dass dies gewährleistet ist.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo,
ich war wegen einer Augen-OP 2 1/2 Wochen krank geschrieben. Danach bin ich in der nächsten Woche zur Arbeit gegangen - habe auch vereinbarte Überstunden geleistet. Leider hat sich mein Sehen erheblich bei der langen Computerarbeit verschlechtert und ich bin am Ende der Arbeitswoche Freitagabend zum Augenarzt gegangen, um das Problem zu lösen - ggfs. nochmals etwas weniger Augenstress zu haben. Ich erhielt eine Folgekrankenbescheinigung für eine weitere Woche. Jetzt wird die Arbeitswoche in der ich weit mehr als 40 Stunden geleistet habe, rückwirkend nicht mehr anerkannt und als "krank" eingemeldet, obwohl ich während der geleisteteten Arbeitswoche ja gar keine Krankmeldung hatte! Wurde die Krankmeldung vom Arzt falsch ausgestellt? Oder muss der Arzt, auch wenn zwischendurch eine Woche "normal" gearbeitet wird, mit einer dauerhaften (Folge-)Krankmeldung sozusagen gleich die gesamten 4 1/2 Wochen krankschreiben und nicht nur 2 1/2 Wochen und eine, d.h. insgesamt 3 1/2? Un dass ich eine Woche und die Überstunden "umsonst" gearbeitet habe?
Hallo,
das hört sich seltsam an. Was steht denn auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Gilt sie rückwirkend für die ganze Woche? Dann müsstest du mal mit dem Arzt reden, dass er dir eine korrigierte Bescheinigung gibt.
Allerdings hätte sich dann auch der Arzt falsch verhalten. Laut den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien (AU-RL) darf er die Krankmeldung nur im Ausnahmefall und dann nicht länger als drei Tage zurückdatieren.
Gruß
FHH
Hallo..ich war 3.5 Monate krankgeschrieben wegen Depressionen..bin seit 1.8. Wieder arbeiten..mir wurde eine Reha von der LVA bewilligt die Ende September stattfinden soll.(auch wegen psychosomatischer Diagnose) ..vorraussichtlich soll sie 5  Wochen dauern mit Aussicht auf verlängerung..
Zahlt der arbeitgeber die lohnfortzahlung oder hab ich nur Anspruch auf übergangsgeld..? LG
Hallo,
ich bin wegen mehrerer Bandscheibenvorfälle sowohl in der HSW als auch BSW seit 5 Wochen krank geschrieben. Ich werde nächste Woche mich weiter krank schreiben lassen, da ich nochmal ein MRT und weitere Arzttermine und Physio habe. Die Woche drauf, das ist dann die 7. Woche haben wir schon lange einen Wellnessurlaub im Ausland in den Bergen gebucht. Um diesen von der Krankenkasse genehmigen zu lassen ist es jetzt zu spät und würde ich sicher auch nicht genehmigt bekommen. Absagen möchten wir ihn nicht. Einfach mit Krankschreibung verreisen ist mir zu riskant. Eine Auslandsreiseversicherung habe ich. Ich werde deshalb Urlaub beantragen und danach wieder arbeiten gehen, sofern es mir gut genug geht. Sollten mich meine Ärzte allerdings nach meinem Urlaub operieren oder auf REHA schicken wollen oder einfach weitere Arbeitsunfähigkeiten für nötig empfinden, bekomme ich dann eine neue Lohnfortzahlung oder Krankengeld und bekomme ich dann wegen dem zwischendurch genommenen Urlaub im Nachhinein noch Ärger und Probleme?
Danke für die Antwort und Grüsse von Barbara
Hallo,

die Auslandskrankenversicherung hat damit nichts zu tun. Der offizielle Weg wäre eine kurze Nachricht an Ihre Krankenkasse. Der hätten Sie erklären müssen, warum der Urlaub gut für Ihre Erholung ist. Das geht auch per Telefon. Den entsprechenden Antrag hätte die Krankenkasse mit Sicherheit auch nachträglich angenommen. Sie hätten für die Tage des Auslandsaufenthalts kein Krankengeld erhalten. Das wäre der einzige Nachteil.

Hätte die Krankenkasse dem Urlaub nicht zugestimmt, dann hätten Sie nicht fahren dürfen. Arbeitsunfähigkeit ist keine freiwillige Entscheidung. Dafür gibt es Reiserücktrittsversicherungen.

Zum Urlaub: Urlaub kann nur nehmen, wer arbeitsfähig ist. Wenn für die Zeit Ihres Urlaubs eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt, darf Ihnen der Arbeitgeber regulär keinen Urlaub genehmigen, denn Krankheitstage dürfen nicht mit Urlaubsansprüchen verrechnet werden.

Außerdem wäre Ihr Arbeitgeber nicht begeistert, wenn er für eine Zeit, in der Sie eigentlich Krankengeldanspruch haben, plötzlich wieder in der Lohnfortzahlung ist. Mein Tipp: Versuchen Sie die Sache im Nachhinein mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Die wird mit Sicherheit das für den Auslandsaufenthalt gezahlte Krankengeld von der nächsten Zahlung abziehen. Alles andere bringt Sie in Schwierigkeiten.

Ich drücke die Daumen
R.

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