Ratgeber: Bewirtungskosten von der Steuer absetzen

Wolff von Rechenberg
Wer Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ausführt, kann die Bewirtungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für Arbeitnehmer nicht. Dennoch sollten auch sie die Regeln für die Bewirtung kennen, wenn sie Geschäftspartner ihrer Firma bewirten.

Wer dienstlich Geschäftspartner oder Kunden seines Unternehmens bewirtet, kann die Kosten zu 70 % von der Steuer absetzen. Die Umsatzsteuer können Unternehmen vollständig in der Vorsteuer angeben. Für Arbeitnehmer gilt das grundsätzlich nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer einen Untergebenen zum Essen einlädt.

Natürlich dürfen auch Arbeitnehmer im Auftrag des Unternehmens Geschäftspartner bewirten. Erstattet der Arbeitgeber die Ausgaben nicht, dann kann der Arbeitnehmer sie zu 70 % in der Einkommensteuererklärung steuerlich absetzen.


Bewirtungskosten laut Gesetz

Damit Bewirtungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen sie
  • betrieblich veranlasst und
  • in der Höhe angemessen sein.

So schreibt es der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor. An gleicher Stelle definiert der Gesetzgeber die Anforderungen an einen Bewirtungsbeleg. Daraus müsse hervorgehen:
  • Ort,
  • Tag,
  • Teilnehmer und
  • Anlass der Bewirtung sowie
  • Höhe der Aufwendungen.

Beim Geschäftsessen in einer Gaststätte genügen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung. Natürlich muss die Rechnung beiliegen. Der Anlass entscheidet darüber, ob Bewirtungskosten überhaupt steuerlich absetzbar sind. Steuerlich relevant sind aus der Sicht des Finanzamtes zwei Anlässe:
  1. Betrieblicher Anlass: Eingeladen sind Betriebsangehörige. Die Bewirtungskosten sind zu 100 % als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, die Umsatzsteuer ebenso.
  2. Geschäftlicher Anlass: Eingeladen sind Geschäftspartner oder Kunden. Die Bewirtungskosten sind zu 70 % steuerlich absetzbar, die Umsatzsteuer zu 100 %.

Ist doch prima! So könnte man sagen. Dann könnte ein Unternehmen doch grundsätzlich zum betrieblichen Schlemmen einladen. So einfach macht es das Finanzamt nicht. Ein betrieblicher Anlass ist nur dann ein betrieblicher Anlass, wenn ausschließlich Betriebsangehörige daran teilnehmen. Schon ein einziger Mitesser, der nicht zum Betrieb gehört, macht den betrieblichen Anlass zunichte. Das gilt selbst für Arbeitnehmer eines geschäftlich verbundenen Unternehmens. Es kann sich dann allenfalls um einen geschäftlichen Anlass handeln.
Wichtig! In der Regel gilt eine Bewirtung von Mitarbeitern als Leistung zum Arbeitslohn. Dann fallen Lohnsteuer und Sozialversicherung an, wenn die Kosten der Bewirtung 50 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen. 

Bewirtungskosten bei gemischten Anlässen

Schwierig wird es auch, wenn Privatpersonen anwesend sind. Wenn ein Kollege die Ehefrau mitbringt, dann kann es sich nicht mehr um ein rein betriebliches oder geschäftliches Ereignis handeln. Die Finanzämter lehnten früher für solche Veranstaltungen die steuerliche Absetzbarkeit ab.

Der Bundesfinanzhof kippte 2009 das Aufteilungsverbot (BFH GrS 1/06). Das Bundesministerium der Finanzen hat 2010 auf den Richterspruch reagiert und die Besteuerung abgewandelt (BMF-Schreiben vom 6. Juli 2010 - IV C 3 - S 2227/07/100003:002): Eine Aufteilung der Aufwendungen kommt nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die betriebliche oder berufliche Veranlassung im Einzelnen umfassend dargelegt und nachgewiesen hat.

Bestehen gewichtige Zweifel an einer betrieblichen oder beruflichen (Mit)-Veranlassung der Aufwendungen, so kommt für die Aufwendungen schon aus diesem Grund ein Abzug insgesamt nicht in Betracht. Wer also neben Firmenangehörigen auch Ehe- oder Lebenspartner mit einlädt, sollte sich nicht wundern, wenn das Finanzamt besonders hartnäckig nach dem Anlass fragt.

Bewirtungskosten steuerlich absetzen: Fragen und Antworten: 

Was fällt eigentlich unter Bewirtung?
Neben Speisen zählen auch Getränke und Genussmittel zu einer Bewirtung. Ebenso Nebenkosten wie Trinkgelder oder Garderobengebühren. Im Vordergrund muss allerdings der Verzehr stehen.

Zählen die Kekse zum Meeting schon als Bewirtungskosten?
Nein. Solche Aufmerksamkeiten sind als Betriebsausgaben voll steuerlich absetzbar.

Was ist, wenn ich Kunden des Unternehmens ein Essen mit anschließendem Opernbesuch bieten will?
Das Finanzamt wird einen solchen Bewirtungsbeleg nicht anerkennen. Er wird in der Höhe nicht als angemessen betrachtet werden.

Wann ist eine Bewirtung eigentlich angemessen?
Wenn sie dem entspricht, was in der Branche und für ein Unternehmen ähnlicher Größe üblich ist. Außerdem zählt das Verhältnis der Kosten zum voraussichtlichen Geschäftserfolg.

Welche Bedingungen muss eine Restaurantrechnung erfüllen?
Sie muss maschinell erstellt sein durch eine Registrierkasse. Die folgenden Informationen muss eine Restaurantquittung enthalten:
  1. Ort der Veranstaltung, 
  2. Datum, 
  3. Anzahl der Teilnehmer, 
  4. Grund für die Bewirtung, 
  5. Kosten der Bewirtung, 
  6. Unterschrift des Gastgebers

Was ist, wenn die Restaurantquittung nicht alle notwendigen Informationen enthält?
Dann muss der Gastgeber alle fehlenden Angaben auf einem gesonderten Schriftstück notieren. Dieser Zettel muss mit Datum unterschrieben sein. Quittung und Anhang sollten Verweise tragen, dass sie zusammengehören.

Gehören nicht auch Name und Anschrift des Gastgebers auf die Restaurantquittung?
Erst ab einem Rechnungsbetrag über 150 Euro muss der Gastwirt den Namen sowie die Anschrift des Gastgebers und die detaillierte Liste aller verzehrten Speisen auf der Rechnung vermerken. Die Kosten für Bewirtung müssen auf ein separates Konto gebucht werden.

Was ist, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter während einer innerbetrieblichen Fortbildungsveranstaltung verköstigt? Zählt das auch als zusätzlicher Arbeitslohn?
In diesem Fall verliert die Bewirtung der Mitarbeiter ihren Belohnungscharakter. Es fallen keine Lohnsteuern und Sozialabgaben an, selbst wenn die Kosten 50 Euro pro Mitarbeiter übersteigen. Achtung! Der Anlass sollte gut begründet und belegt sein, beispielsweise durch die Tagesordnung eines innerbetrieblichen Seminars. 

(Stand: 2022)



Quelle: Rechnungswese-Portal.de, Hans-Ulrich Lamm: T@x 2007, Buhl, Jost-Steuerberater.de, Handwerkskammer Hamburg, Verlag Dashöfer
letzte Änderung W.V.R. am 06.07.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Neueste Stellenangebote

Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Business Controller (m/w/d)
Mit konzernweit mehr als 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte die ALTANA Gruppe in 2024 einen Umsatz von über 3 Milliarden Euro. BYK, als Teil der ALTANA Gruppe, ist ein weltweit führender Anbieter von Spezialchemie. Unsere innovativen und nachhaltigen Additive verbessern unter andere... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich Buchhaltung (S-0016, m/w/d)
Das Max-Planck-Institut für Meteorologie in Hamburg zählt zu den international führenden Forschungsinstituten der Erdsystemforschung. Rund 240 Kolleg*innen aus Wissenschaft, Technik und Verwaltung arbeiten hier täglich daran, unser Verständnis des Klimasystems zu vertiefen. Werden Sie Teil dieses... Mehr Infos >>

Corporate Finance und Investments Lead (m/w/d)
Als dynamisch wachsendes Pharma­unter­nehmen setzen wir uns für das wert­vollste Gut der Menschen ein – die Gesundheit. Weltweit arbeiten wir mit mehr als 2.000 Mit­arbeitenden für das vereinte Ziel, die Lebens­qualität von Patienten (m/w/d) zu ver­bessern. Wir sind spezialisiert auf die ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

PLC Businessplan

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihres Businessplans? Der automatisierte Businessplan hilft Ihnen systematisch bei der Erstellung und das automatisiert und ohne viel Dateneingabe.
 Mehr Informationen >>

Nutzwertanalyse

Die Nutzwertanalyse ist eine Methode zur quantitativen Bewertung des Nutzens von Entscheidungsalternativen, die wegen fehlender numerischer oder monetärer Vergleichskriterien nicht oder schwer miteinander vergleichbar sind.
Mehr Informationen >>

Meilensteintrendanalyse

Meilensteintrendanalyse.png
Diese auf Excel basierende Meilensteintrendanalyse ist ein effizientes grafisches Werkzeug zur Verfolgung von Projektmeilensteinen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>