- Home
- News
- Fachinfo
- Lohnsoftware
- Lohnbuchhalter-Stellenmarkt
- Seminare
- Lohnbüros
- Excel-Vorlagen
- Forum
- Experten-Frage
Wer Geschäftspartner oder Kunden zum Essen ausführt, kann die Bewirtungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für Arbeitnehmer nicht. Dennoch sollten auch sie die Regeln für die Bewirtung kennen, wenn sie Geschäftspartner ihrer Firma bewirten.
Wer dienstlich Geschäftspartner oder Kunden seines Unternehmens bewirtet, kann die Kosten zu 70 % von der Steuer absetzen. Die Umsatzsteuer können Unternehmen vollständig in der Vorsteuer angeben. Für Arbeitnehmer gilt das grundsätzlich nur in Ausnahmefällen. Beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer einen Untergebenen zum Essen einlädt.
Natürlich dürfen auch Arbeitnehmer im Auftrag des Unternehmens Geschäftspartner bewirten. Erstattet der Arbeitgeber die Ausgaben nicht, dann kann der Arbeitnehmer sie zu 70 % in der Einkommensteuererklärung steuerlich absetzen.
Bewirtungskosten laut Gesetz
Damit Bewirtungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen sie
So schreibt es der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vor. An gleicher Stelle definiert der Gesetzgeber die Anforderungen an einen Bewirtungsbeleg. Daraus müsse hervorgehen:
Beim Geschäftsessen in einer Gaststätte genügen Angaben zum Anlass und den Teilnehmern der Bewirtung. Natürlich muss die Rechnung beiliegen. Bewirtungskosten: Der Anlass entscheidet darüber, ob Bewirtungskosten überhaupt steuerlich absetzbar sind. Steuerlich relevant sind aus der Sicht des Finanzamtes zwei Anlässe:
Ist doch prima! So könnte man sagen. Dann könnte ein Unternehmen doch grundsätzlich zum betrieblichen Schlemmen einladen. So einfach macht es das Finanzamt nicht. Ein betrieblicher Anlass ist nur dann ein betrieblicher Anlass, wenn ausschließlich Betriebsangehörige daran teilnehmen. Schon ein einziger Mitesser, der nicht zum Betrieb gehört, macht den betrieblichen Anlass zunichte. Das gilt selbst für Arbeitnehmer eines geschäftlich verbundenen Unternehmens. Es kann sich dann allenfalls um einen geschäftlichen Anlass handeln.
Wichtig! In der Regel gilt eine Bewirtung von Mitarbeitern als Leistung zum Arbeitslohn. Dann fallen Lohnsteuer und Sozialversicherung an, wenn die Kosten der Bewirtung 44 Euro pro Arbeitnehmer übersteigen.
Bewirtungskosten bei gemischten Anlässen
Schwierig wird es auch, wenn Privatpersonen anwesend sind. Wenn ein Kollege die Ehefrau mitbringt, dann kann es sich nicht mehr um ein rein betriebliches oder geschäftliches Ereignis handeln. Die Finanzämter lehnten früher für solche Veranstaltungen die steuerliche Absetzbarkeit ab.
Der Bundesfinanzhof kippte 2009 das Aufteilungsverbot (BFH GrS 1/06). Das Bundesministerium der Finanzen hat 2010 auf den Richterspruch reagiert und die Besteuerung abgewandelt (BMF-Schreiben vom 6. Juli 2010 - IV C 3 - S 2227/07/100003:002): Eine Aufteilung der Aufwendungen kommt nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige die betriebliche oder berufliche Veranlassung im Einzelnen umfassend dargelegt und nachgewiesen hat.
Bestehen gewichtige Zweifel an einer betrieblichen oder beruflichen (Mit)-Veranlassung der Aufwendungen, so kommt für die Aufwendungen schon aus diesem Grund ein Abzug insgesamt nicht in Betracht. Wer also neben Firmenangehörigen auch Ehe- oder Lebenspartner mit einlädt, sollte sich nicht wundern, wenn das Finanzamt besonders hartnäckig nach dem Anlass fragt.
Bewirtungskosten steuerlich absetzen: Fragen und Antworten:
letzte Änderung W.V.R. am 24.08.2018 Autor(en): Wolff von Rechenberg Quelle: Rechnungswese-Portal.de, Hans-Ulrich Lamm: T@x 2007, Buhl, Jost-Steuerberater.de, Handwerkskammer Hamburg, Verlag Dashöfer Bild: AdPic |
|
![]() |
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
Homepage | Club-Profil | weitere Fachbeiträge | Forenbeiträge | Blog | Fotogalerie | Google |
RS Controlling-System: Das auf MS Excel basierende RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System.
Preis: 238,- EUR Alle Funktionen im Überblick >>.
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
![]() |
RS Toolpaket - Planung: |
|||
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf | ||||
![]() |
RS Toolpaket - Controlling: | |||
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf | ||||
![]() |
RS FiBu Paket: | |||
|
![]() |
|
RS Plan - Unternehmensplanung leicht gemacht: |
||
|
|
Erstellen Sie mit RS-Plan ganz einfach Ihre gesamte Unternehmensplanung! | ||
![]() |
|
RS-Controlling-System f. EÜR: | ||
|
|
Planen, analysieren und steuern Sie Ihr Unternehmen mit RS-Controlling-System f. EUR! | ||
![]() |
|
RS-Investitionsrechner: | ||
|
|
|