Überstunden

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Überstunden, Wenn Überstunden nicht berechnet werden
Hallo Zusammen,
Ich bräuchte mal Hilfe zu dem Thema Überstunden,ich weiß nict so ganz ob meine Leihfirma mich verarscht oder ich zu doof bin um das zu begreifen.
So die Situation:

Ich habe im Januar 2018 insgesamt 32 Überstunden gesammelt, nach genauem Hinsehen würden mir aber nur 15 Berechnet. Bei Nachfrage wie die auf diese Anzahl kommen kam dann die begründung das in der 1 Woche diesen Monats der 1 Januar ein Feiertag war heißt in der KW 01 haben die meine Überstunden die ich die restliche Woche gemacht habe gar nich gelten lassen weil ich durch den Feiertag eine Stundenwoche von 35 erreicht habe.
In der KW 04 hatte ich dann 2 Urlaubstage also habe ich wieder eine Stundenwoche unter 40 erreicht,aber doch nur weil ich 2 Tage Urlaub hatte?! Die tage die ich da war habe ich ja trotzdem Überstunden gesammelt,bin sogar am Wochenende einen Tag mal arbeiten gegangen.

Könnte mir das mal einer Erklären bitte? :D
Hallo,

da versucht Dich Dein Arbeitgeber m.E. wirklich zu veräppeln.  :o  Für Feiertage und Urlaubstage muss Dir der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit - bei 40 h/Woche z.B. 8 h täglich - gutschreiben. Er darf dafür nicht einfach Überstunden verrechnen!

Wenn Du jedoch regelmäßig z.B. eine Stunden länger arbeitest, bekommst Du nicht automatisch auch für die Feiertage und Urlaubstage eine Stunde mehr.  Für gesetzl. Feiertage und Urlaub bekommst Du immer nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Aber ich denke, das ist Dir schon klar.

Ich würde Dir raten, zu einem Anwalt zu gehen, der Deine Rechte entsprechend vertritt.

LG, BIene
:denk:  Hallo nastjarusina,

ja ein komisches Rechnen macht die Zeitarbeit zusammen. Und es ist durchaus richtig und wichtig, dass du hier genau drauf schaust, dass dir nicht zu viel berechnet und weggenommen wird.

i.d.R. hat die Zeitarbeit einen Arbeitsvertrag mit 35Std./Woche. Auch wenn bei dir in der Ausleih-Firma ein Wochenpensum von 40 Std. sein sollte.

D.h.
1. Januar wird dir mit 7 Std. vergütet.
Die restlichen Tage sind dann 7 Std. + ÜStd.

Dadurch kommst du locker über die 35 Std.

Und zur Zahlung des Feiertages ist auch die Leiharbeitsfirma gesetzlich verpflichtet!
Es darf nicht mit etwaigen Überstunden verrechnet werden. Das ist humbug. Lass es dir nochmals genau erklären.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
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