der Geldwerte Vorteil wird auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und dann netto wieder abgezogen.
Ist das eine" Kann" oder "Muß" Regelung ?.
Der Dienstwagen muß beruflich genutzt werden und er muß auch privat gefahren werden (keine Werbeaufschriften) so sieht es die Dienstwagenverordnung nach Konzernrichtlinien vor.
Der tarifgebundene Bruttolohn bleibt davon unberührt es gibt keinen Aufschlag. Die sogenannte Dienstwagenpauschale wird (1% des Listenpreises) vom Netto in voller höhe in Abzug gebracht.. Hierzu gibt es auch keine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Den Aufschlag auf das Tarifgebundene Bruttogehalt sieht die Konzernleitung als Gehalterhöhung an und lehnt es ab. Frage: ist das Rechtskonform denn diese Regelung gibt es schon seit Jahren und betrifft zig Mitarbeiter.