Fahrtenbuchmethode geldwerter Vorteil brutto oder netto?

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Fahrtenbuchmethode geldwerter Vorteil brutto oder netto?
Hallo Forum,

Ich muss eine Lohnabrechnung für Firmenwagen mit Fahrtenbuch erstellen.
Ich addiere alle Kosten (Afa, Zinsen, Vers,, Steuer, sonstiges), dividiere dies durch die Monate und erhalte den NETTO geldwerten Vorteil, korrekt? (zBsp.140€.)
(bei der 1% Regelung erhält man ja so den Bruttowert, richtig?)

Dh, ich muss jetzt zu den140€ noch die USt addieren? =171.36€?

Dh, 171.36€ werden als Sachbezug zum Lohn addiert und nachher wieder abgezogen?

Vielen Dank! :wink1:
Hallo sbergo,

1. Im Grunde ist das so. Bei der Fahrtenbuchmethode musst du die Nettobeträge verwenden (140 Euro).
2. Diesen Betrag (NETTO, 140 Euro) addierst du zum Lohn, berechnest Steuer und SV-Beiträge und ziehst ihn anschließend wieder ab.

Gruß
HaWeBe
Vielen Dank für Deine Antwort HaWeBe,

Muss ich nicht dennoch USt an das Finanzamt abführen? Wie muss das dann gebucht werden?

Gruesse,
sbergo
Hallo,

wofür? Welcher Umsatz wird dabei getätigt? Auf Lohn gibt es keine Umsatzsteuer und beim geldwerten Vorteil handelt es sich um einen rein rechnerischen Betrag. Der wird dem Arbeitnehmer ja nicht ausgezahlt.

HaWeBe
Hallo HaWeBe,

Das KFZ wurde mit Vorsteuerabzug gekauft und man sagte mir, dass die Bereitstellung ein USt-Vorgang fuer die GmbH ist.
Dh anscheinend brutto Sachbezug zum Gehalt addieren und spaeter subtrahieren.
Bei der Buchung die USt ausweisen.

Gruesse
sbergo
Selbstverständlich ist die Anschaffung eines Autos ein USt-Vorgang. Wenn du den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regel berechnen würdest, dann würde das auch in soweit eine Rolle spielen, dass du dann den Bruttolistenpreis als Grundlage nehmen würdest. Das willst du aber nicht.
Nebenbei gesagt würde ich dir jedoch dazu raten. Die 1%-Regel ist einfacher und man kann weniger Fehler machen. Das Fahrtenbuch verursacht allen Beteiligten mehr Arbeit, und das Finanzamt schaut immer ganz genau hin. Entdeckt man dort auch nur einen kleinen Fehler, wird das Finanzamt von sich aus die 1%-Regel anwenden.

Gruß
HaWeBe
Ja, leider kann ich ja unterjährig nicht mehr wechseln, dh mit dem Fahrtenbuch stecken wir jetzt bis Dezember fest.
Bei smartsteuer habe ich jetzt folgendes dazu gefunden:

Bei Fahrtenbuchmethode:

Ermittlung geldwerter Vorteil:
Summe aller Aufwendungen ohne Vorsteuerabzug
+
Summe aller Aufwendungen mit Vorsteuerabzug (also inkl USt)
+
Afa  (von den Bruttoanschaffungskosten!!)
=
Lohnsteuerrechtliche Gesamtkosten (davon den Privatanteil berechnen)

umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage:
Summe aller Nettoaufwendungen
+
Afa (von Nettoanschaffungkosten)
=
Nettoaufwendung
davon wieder den gleichen Privatanteil berechnen
von diesem Anteil die USt errechnen.

Jetzt habe ich 2 Werte:
a) Gelwerter Vorteil (den ich zum Gehalt addiere und nach Steuer wieder abziehe)
b) der Privatanteil der USt

Meine Frage:
Wie verbuche ich diesen jetzt?

Viele Grüße,
Sbergo
Hallo,
ich klinke mich mal hier ein. Habt ihr einen Steuerberater? Der bietet oft auch Lohnbuchhaltung an. Damit hättet ihr dann keinen Ärger - auch nicht mit dem Finanzamt. Den ich andernfalls heraufziehen sehe. Habt ihr eine Buchhaltungssoftware am Start? Und damit meine ich nicht Smartsteuer.
Viel Erfolg
FHH
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