Wer Familienangehörigen Arbeit gibt, sollte sich genau an die Regeln halten. Denn das Finanzamt schaut bei mitarbeitendenFamilienangehörigen genau hin, ob die Personen tatsächlich im Unternehmen arbeiten.
Regeln für mitarbeitende Familienangehörige genau beachten
In Handwerk, Gastronomie, aber auch in vielen mittelständischen Unternehmen finden sich oft Familienangehörige unter den Mitarbeitern. Doch Arbeitsverträge zwischen Familienangehörigen sind dem Fiskus suspekt, warnt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC). Gehaltszahlungen sind als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar und bessern andererseits die Familienkasse auf, wenn sie an Angehörige gehen. Wenn die Arbeit in der Familie bleibt, sollten alle rechtlichen Vorschriften genau eingehalten werden. sonst drohen schmerzhafte Steuernachforderungen.
Finanzämter prüfen, ob Arbeitsverträge nur auf dem Papier bestehen
Der Arbeitsvertrag allein reicht oft nicht aus, um das Beschäftigungsverhältnis zu belegen. "Die Finanzbehörden prüfen genau, ob die Verträge ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt werden", warnt BVBC-Fachexpertin Christel Fries. Steuerprüfer befragen mitarbeitende Familienangehörige etwa nach Geschäftsvorgängen oder dem Aufbewahrungsort wichtiger Unterlagen. Bei Ungereimtheiten verweigern sie die Anerkennung als Betriebsausgabe. Nur wer die Vereinbarung und Durchführung von Familienverträgen zweifelsfrei belegen kann, ist auf der sicheren Seite.
Streitfall: Unbezahlte Mehrarbeit
Ein Streitfall ist die unbezahlte Mehrarbeit. Grundsätzlich gelten für Arbeitsverträge mit Angehörigen die gleichen Bedingungen wie mit Fremden - auch wenn es um Überstunden geht. Der Bundesfinanzhof hat aber kürzlich die Regeln gelockert (BFH, Az. X R 31/12). Der Fremdvergleich wird weniger streng durchgeführt, wenn das Unternehmen anstelle des Angehörigen einen fremden Dritten einstellen müsste. Familienmitglieder dürfen demnach unbezahlte Mehrarbeit leisten, auch wenn fremde Arbeitnehmer unbezahlt keine Überstunden machen würden.
Vorsicht! Unternehmen sollten diese Freiheit nicht übertreiben. Der BFH hat in dem Urteil auch klar gemacht, dass das Finanzamt das Arbeitsverhältnis auch weiterhin anzweifeln darf, "wenn die vereinbarte Vergütung schlechterdings nicht mehr als Gegenleistung für die Tätigkeit des Angehörigen angesehen werden kann".
Das höchste deutsche Finanzgericht hat in seinem Urteil weiterhin entschieden, dass Unternehmen Arbeitszeitnachweise vorlegen können müssen. "Maßgeblich für den Betriebskostenabzug ist, dass der Angehörige die vereinbarten Arbeitsstunden tatsächlich ableistet", betont BVBC-Fachexpertin Fries. "Unbezahlte Überstunden gefährden den Steuerabzug nicht."
6 Tipps: Familienangehörige richtig beschäftigen
Einen Standardvertrag zur Anstellung verwenden.
Marktübliches Gehalt vereinbaren.
Das Beschäftigungsverhältnis umgehend dem Sozialversicherungsträger melden.
Gehaltszahlungen auf ein eigenes Konto des Angehörigen.
Arbeitsnachweise führen.
Unbezahlte Mehrarbeit nicht übertreiben.
Quelle:
BVBC, dejure.org letzte Änderung W.V.R. am 26.05.2024 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
PantherMedia / Wolfgang Behm, Dr. Peter Fischer
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News. Jobletter jetzt abonnieren >>
Besucher-Umfrage
Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>
Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) Controlling
Die HBT GmbH (Hauhinco Bergbautechnik) mit Ihrem Hauptsitz in Lünen, NRW ist ein international ausgerichtetes Unternehmen für den Spezialmaschinenbau. HBT entwickelt, konstruiert, produziert und vertreibt modernste Hochleistungstechnologie für den untertägigen Steinkohlenbergbau. Das HBT-... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (m/w/d) in der Finanz- / Drittmittelbuchhaltung in Teilzeit oder Vollzeit
Das Chemotherapeutische Forschungsinstitut Georg-Speyer-Haus in Frankfurt am Main ist eine als gemeinnützig anerkannte private Stiftung mit großer Tradition in der deutschen biomedizinischen Wissenschaft und befasst sich mit Krebsforschung. Wir sind dem Universitätsklinikum der Goethe-Universität... Mehr Infos >>
Controller Infrastrukturmanagement (m/w/d)
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG sorgt als Tochterunternehmen des DVV-Konzerns dafür, dass die Mobilität in unserer Stadt heute und morgen nach Plan läuft. Wir bringen täglich über 150.000 Fahrgäste sicher, schnell und zuverlässig an ihr Ziel. Zudem sind wir zentraler Treiber, Gestalter und... Mehr Infos >>
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>
Excel-Vorlage: Bilanzanalyse
Analysieren Sie die Bilanz Ihres Unternehmens oder Wettbewerbers ohne großen Aufwand aber transparent in Grafiken aufbereitet. Profitieren Sie von einer klaren Übersicht und Jahresvergleich der einzelnen Bilanzpositionen. Mehr Informationen >>
Excel Vorlage Boston Matrix
Mit der Excel-Vorlage "Boston Matrix" haben ein strategisches Tool für die Analyse von Marktteilnehmern. Nachdem Sie eine Kennzahl, zum Beispiel Umsatz, der Marktteilnehmer und dem Benchmark-Teilnehmer in einer Eingabemaske eingegeben haben, werden diese im 4 Felder-Portfolio visualisiert. Ideal für Unternehmensberater bzw. strategische Auswertungen. Mehr Informationen >>
RS Toolpaket - Planung
Wir setzen für Sie den Rotstift an. Sparen Sie mit unsrem RS Toolpaket - Planung über 35% im Vergleich zum Einzelkauf. Das RS Toolpaket -Planung stellt Ihnen die wichtigsten Werkzeuge für Ihre Unternehmensplanung zur Verfügung. Das Planungspaket umfasst 4 Excel-Tools! Mehr Informationen >>
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
Software-Tipp
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>