Wenn der Job eine lange Anreise erfordert, dann kann ein Berufstätiger eine Dienstwohnung anmieten und eine doppelteHaushaltsführung von der Steuer absetzen. Eine doppelte Haushaltsführung können zum Beispiel Wochenendpendler geltend machen. Mit doppelter Haushaltsführung sind Unterbringungskosten bis zur Höhe von 1.000 Euro im Monat steuerlich absetzbar. Eine steuerlichabsetzbare doppelte Haushaltsführung muss immer beruflich begründet sein. In der Regel verlässt ein Steuerzahler aus beruflichen Gründen seinen Heimatort. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber auch entstehen, wenn ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen seinen Wohnsitz vom Arbeitsort wegverlegt, beispielsweise weil er heiratet. Zu einer doppelten Haushaltsführung gehört neben der Dienstwohnung am Arbeitsort ein erster Wohnsitz, an dem sich das private Leben abspielt.
Bei Verheirateten geht das Finanzamt davon aus, dass der Lebensmittelpunkt dort liegt, wo die Familie wohnt.
Bei Alleinstehenden gilt als Lebensmittelpunkt der Ort, an dem sich das soziale Leben abspielt (Wohnort von Eltern, Freunde oder Partner, Sitz des Sportvereins etc.).
Ein Arbeitnehmer kann seinen Erstwohnsitz auch im Haus der Eltern oder in der Wohnung eines Partners haben. Wichtig ist, dass er sich dauerhaft dort aufhält und sich finanziell maßgeblich an der Haushaltsführung beteiligt, erklärt die SteuerberaterkammerStuttgart. Die Regelung gilt vor allem für junge Arbeitnehmer, die nach der Ausbildung in die Ferne ziehen und ihren Wohnsitz bei den Eltern zunächst behalten wollen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Regelung aber auch im Fall eines 43-jährigen Diplomchemikers bestätigt (). Wenn ein wirtschaftlich eigenständiger Arbeitnehmer einen Wohnsitz bei den Eltern habe, dann sei davon auszugehen, dass er die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimme.
Folgende Kosten können Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bis zum Betrag von 1.000 Euro im Monat absetzen:
Miete;
Betriebskosten;
Kosten für Reinigung und Pflege;
Abschreibung für notwendige Einrichtungsgegenstände;
Zweitwohnungssteuer,
GEZ-Gebühren,
Rundfunkbeitrag;
Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und Garagen;
Aufwendungen beispielsweise für Gartennutzung.
Natürlich muss der Wochenendpendler diese Kosten auch nachweisen. Braucht ein Steuerzahler nicht den vollen Betrag in einem Monat auf, kann er den Rest in den nächsten Monat übertragen. So könnte er beispielsweise Beträge für die jährliche Nebenkostenabrechnung zurücklegen. Wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt, kann er den Höchstbetrag auch einmal überschreiten.
Achtung! Das Übertragen von Restbeträgen ist nur innerhalb eines Jahres möglich.
Heimfahrten
Führt der Steuerzahler einen doppelten Haushalt, dann kann er dafür eine Entfernungspauschale (30 Cent/Kilometer) für eine Heimfahrt in der Woche in Anspruch nehmen. Benutzt der Wochenendpendler Bus oder Bahn, dann kann er auch die Kosten für das Ticket absetzen. Allerdings nur bis zur Höhe der Entfernungspauschale. Mit der Entfernungspauschale gelten alle Kosten der Familienheimfahrten als abgegolten.
Wer unterwegs mit dem Auto verunglückt, kann keine Reparaturkosten absetzen. Allerdings kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale auch dann in der Einkommensteuererklärung ansetzen, wenn er die Strecke kostenlos zurücklegt. Als Mitfahrer bei einem Bekannten beispielsweise.
Achtung! Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugkosten. Hier muss der Reisende die tatsächlichen Kosten angeben.
Wenn der auswärts arbeitende Partner aus beruflichen Gründen nicht zu seiner Familie heimfahren kann, dann muss die Familie auf Reisen gehen. Die Kosten für eine solche Fahrt kann der Arbeitnehmer ebenso von der Steuer absetzen als wäre er selbst die Strecke gefahren. Allerdings dürfen die Fahrtkosten nicht höher sein als die Kosten, die der Arbeitnehmer selbst verfahren hätte. Wenn eine dreiköpfige Familie zum Besuch am Dienstort startet, gilt deswegen keine dreifache Entfernungspauschale, sondern weiterhin nur eine einzige.
Achtung! Mehraufwendungen für Unterbringung oder Verpflegung der Familie am Dienstort ist nicht steuerlich absetzbar.
Der Arbeitnehmer darf nicht nur steuerlich gefördert seine Familie am Hauptwohnsitz besuchen, er sollte das auch regelmäßig tun. Andernfallskönnte das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung streichen. Wer den Fiskus von einer doppelten Haushaltsführung überzeugen will, sollte zweimal im Monat, also 24 Mal im Jahr die Heimfahrt antreten. Erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann gelten Heimfahrten als Reisen zwischen der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Solche Fahrten sind in beliebiger Anzahl mit der Pendlerpauschale steuerlich absetzbar.
Erste und letzte Fahrt
Als erste und letzte Fahrt zur Zweitwohnung gilt der Einzug beziehungsweise Auszug. Für diese Fahrten sind stets die tatsächlichen Kosten absetzbar. Das umfasst sogar die Kosten für die Möbelspedition.
Doppelte Haushaltsführung im Ausland
Die 1.000-Euro-Grenze gilt nicht für eine doppelte Haushaltsführung über Grenzen hinweg. Tritt ein Arbeitnehmer eine Stelle im Ausland an, entsteht eine doppelte Haushaltsführung nach deutschem Steuerrecht nur dann, wenn er sein Einkommen in Deutschland versteuert. Auch Berufstätige im Ausland können eine Dienstwohnung in Deutschland versteuern. Aber in diesem Fall gilt der Grundsatz, dass der Aufwand angemessen sein muss. Die Mietzahlungen dürfen die ortsübliche Miete für eine durchschnittliche Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 Quadratmetern nicht überschreiten.
Fahrten zwischen dem deutschen Wohnsitz und der Dienstwohnung im Ausland berechnen sich nach den Grundsätzen für Reisekosten für Auslandsreisen. Ersetzt der Arbeitgeber die Kosten für die Zweitwohnung, dann kann er die Verpflegungspauschale für das betreffende Land zugrundelegen. Demnach stehen dem Arbeitnehmer 120 Prozent des Pauschbetrages zu. Allerdings kann der Arbeitgeber steuerfrei nur drei Monate lang den vollen Pauschbetrag erstatten. Danach darf er nur noch 40 Prozent ansetzen.
Quelle:
Steuerberaterkammer Stuttgart, Haufe.de, dejure.org letzte Änderung W.V.R. am 26.05.2024 Autor(en):
Wolff von Rechenberg Bild:
PantherMedia/ Peter Jobst
Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Vermieter sein ist nicht leicht! Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Der Autor Ulf Matzen will mit diesem Nachschlagewerk Vermieter über Ihre Rechte aufklären und dabei helfen, ein einträgliches Mietverhältnis mit klaren Verhältnissen zu schaffen. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Neben der Gesetzgebung berücksichtigt der Autor auch die Rechtsprechung der Gerichte. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung.. Mehr Informationen >>
Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>
Kommentar zum Fachbeitrag abgeben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!
Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Alle Funktionen im Überblick >>.
Besucher-Umfrage
Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>
Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Talentpool - Jobwechsel einfach!
Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Business Controller (m/w/d)
Mit konzernweit mehr als 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte die ALTANA Gruppe in 2024 einen Umsatz von über 3 Milliarden Euro. BYK, als Teil der ALTANA Gruppe, ist ein weltweit führender Anbieter von Spezialchemie. Unsere innovativen und nachhaltigen Additive verbessern unter andere... Mehr Infos >>
Sachbearbeiter für Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung (m/w/d)
Die HNVG gewährleistet Versorgungssicherheit für über 300.000 Bürger und Unternehmen in Heilbronn und in der Region. Wir sind ein verlässlicher Partner für über 40 Städte und Gemeinden, wenn es um Ingenieurdienstleistungen, Erdgas, Wärme, Wasser oder ums Abwasser geht. Mehr Infos >>
Sachbearbeitung (w/m/d) für Bundeshaushalt und Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>
RS-Baukostenrechner
Mit diesem umfangreichen Excel-Baukostenrechner werden Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierten Kosten- und Erlösplanung unterstütz. Zusätzlich bietet dieses Tool hilfreiche Auswertungen. Mehr Informationen >>
KIS-Immobilien-Formularpaket
Dieses Excel-Vorlagen-Paket bietet 20 Formular- bzw. Berechnungsblätter für die Immobilienverwaltung. Die Formulare sind mit nützlichen Berechnungs- und Archivierungsfunktionen ausgestattet. Mehr Informationen >>
Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage
Das Steuerberechnungsprogramm für Immobilienanlage ist ein idealer Rechner für Immobilienmakler*innen, aber auch für Immobilienbesitzer*innen.Mehr Informationen >>
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. Mehr Informationen >>
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damitschnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>
Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden. Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen Management. Mehr Informationen>>
Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
Excel Tool
Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>
RS-Plan
RS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>
Software-Tipp
Der Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EURMehr Infos und Download >>
Fachbeitrag hier verkaufen?
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit. Mehr Infos hier >>