Doppelte Haushaltsführung ist steuerlich absetzbar

Wolff von Rechenberg
Wenn der Job eine lange Anreise erfordert, dann kann ein Berufstätiger eine Dienstwohnung anmieten und eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Eine doppelte Haushaltsführung können zum Beispiel Wochenendpendler geltend machen. Mit doppelter Haushaltsführung sind Unterbringungskosten bis zur Höhe von 1.000 Euro im Monat steuerlich absetzbar. 

Eine steuerlich absetzbare doppelte Haushaltsführung muss immer beruflich begründet sein. In der Regel verlässt ein Steuerzahler aus beruflichen Gründen seinen Heimatort. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber auch entstehen, wenn ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen seinen Wohnsitz vom Arbeitsort wegverlegt, beispielsweise weil er heiratet. Zu einer doppelten Haushaltsführung gehört neben der Dienstwohnung am Arbeitsort ein erster Wohnsitz, an dem sich das private Leben abspielt. 
  • Bei Verheirateten geht das Finanzamt davon aus, dass der Lebensmittelpunkt dort liegt, wo die Familie wohnt. 
  • Bei Alleinstehenden gilt als Lebensmittelpunkt der Ort, an dem sich das soziale Leben abspielt (Wohnort von Eltern, Freunde oder Partner, Sitz des Sportvereins etc.). 

Ein Arbeitnehmer kann seinen Erstwohnsitz auch im Haus der Eltern oder in der Wohnung eines Partners haben. Wichtig ist, dass er sich dauerhaft dort aufhält und sich finanziell maßgeblich an der Haushaltsführung beteiligt, erklärt die Steuerberaterkammer Stuttgart. Die Regelung gilt vor allem für junge Arbeitnehmer, die nach der Ausbildung in die Ferne ziehen und ihren Wohnsitz bei den Eltern zunächst behalten wollen. 
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Regelung aber auch im Fall eines 43-jährigen Diplomchemikers bestätigt (Az. VI R 46/12). Wenn ein wirtschaftlich eigenständiger Arbeitnehmer einen Wohnsitz bei den Eltern habe, dann sei davon auszugehen, dass er die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimme.

Folgende Kosten können Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bis zum Betrag von 1.000 Euro im Monat absetzen:
  • Miete;
  • Betriebskosten;
  • Kosten für Reinigung und Pflege;
  • Abschreibung für notwendige Einrichtungsgegenstände;
  • Zweitwohnungssteuer,
  • GEZ-Gebühren,
  • Rundfunkbeitrag;
  • Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und Garagen;
  • Aufwendungen beispielsweise für Gartennutzung.

Natürlich muss der Wochenendpendler diese Kosten auch nachweisen. Braucht ein Steuerzahler nicht den vollen Betrag in einem Monat auf, kann er den Rest in den nächsten Monat übertragen. So könnte er beispielsweise Beträge für die jährliche Nebenkostenabrechnung zurücklegen. Wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt, kann er den Höchstbetrag auch einmal überschreiten.
Achtung! Das Übertragen von Restbeträgen ist nur innerhalb eines Jahres möglich.
Heimfahrten

Führt der Steuerzahler einen doppelten Haushalt, dann kann er dafür eine Entfernungspauschale (30 Cent/Kilometer) für eine Heimfahrt in der Woche in Anspruch nehmen. Benutzt der Wochenendpendler Bus oder Bahn, dann kann er auch die Kosten für das Ticket absetzen. Allerdings nur bis zur Höhe der Entfernungspauschale. Mit der Entfernungspauschale gelten alle Kosten der Familienheimfahrten als abgegolten. Wer unterwegs mit dem Auto verunglückt, kann keine Reparaturkosten absetzen. Allerdings kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale auch dann in der Einkommensteuererklärung ansetzen, wenn er die Strecke kostenlos zurücklegt. Als Mitfahrer bei einem Bekannten beispielsweise.
Achtung! Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugkosten. Hier muss der Reisende die tatsächlichen Kosten angeben.
Wenn der auswärts arbeitende Partner aus beruflichen Gründen nicht zu seiner Familie heimfahren kann, dann muss die Familie auf Reisen gehen. Die Kosten für eine solche Fahrt kann der Arbeitnehmer ebenso von der Steuer absetzen als wäre er selbst die Strecke gefahren. Allerdings dürfen die Fahrtkosten nicht höher sein als die Kosten, die der Arbeitnehmer selbst verfahren hätte. Wenn eine dreiköpfige Familie zum Besuch am Dienstort startet, gilt deswegen keine dreifache Entfernungspauschale, sondern weiterhin nur eine einzige.
Achtung! Mehraufwendungen für Unterbringung oder Verpflegung der Familie am Dienstort ist nicht steuerlich absetzbar.
Der Arbeitnehmer darf nicht nur steuerlich gefördert seine Familie am Hauptwohnsitz besuchen, er sollte das auch regelmäßig tun. Andernfallskönnte das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung streichen. Wer den Fiskus von einer doppelten Haushaltsführung überzeugen will, sollte zweimal im Monat, also 24 Mal im Jahr die Heimfahrt antreten. Erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann gelten Heimfahrten als Reisen zwischen der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Solche Fahrten sind in beliebiger Anzahl mit der Pendlerpauschale steuerlich absetzbar.

Erste und letzte Fahrt


Als erste und letzte Fahrt zur Zweitwohnung gilt der Einzug beziehungsweise Auszug. Für diese Fahrten sind stets die tatsächlichen Kosten absetzbar. Das umfasst sogar die Kosten für die Möbelspedition.

Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Die 1.000-Euro-Grenze gilt nicht für eine doppelte Haushaltsführung über Grenzen hinweg. Tritt ein Arbeitnehmer eine Stelle im Ausland an, entsteht eine doppelte Haushaltsführung nach deutschem Steuerrecht nur dann, wenn er sein Einkommen in Deutschland versteuert. Auch Berufstätige im Ausland können eine Dienstwohnung in Deutschland versteuern. Aber in diesem Fall gilt der Grundsatz, dass der Aufwand angemessen sein muss. Die Mietzahlungen dürfen die ortsübliche Miete für eine durchschnittliche Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 Quadratmetern nicht überschreiten.

Fahrten zwischen dem deutschen Wohnsitz und der Dienstwohnung im Ausland berechnen sich nach den Grundsätzen für Reisekosten für Auslandsreisen. Ersetzt der Arbeitgeber die Kosten für die Zweitwohnung, dann kann er die Verpflegungspauschale für das betreffende Land zugrundelegen. Demnach stehen dem Arbeitnehmer 120 Prozent des Pauschbetrages zu. Allerdings kann der Arbeitgeber steuerfrei nur drei Monate lang den vollen Pauschbetrag erstatten. Danach darf er nur noch 40 Prozent ansetzen.



Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart, Haufe.de, dejure.org
letzte Änderung W.V.R. am 24.08.2018
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  PantherMedia/ Peter Jobst


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  happy77  happy73 
Mr. Green  Skeptisch  Idee 
Frage  Ausrufezeichen  Zwinkern 
Böse  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter Lohnabrechnung 

Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>
Anzeige

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.
Anzeige

Controlling-Journal! Ausgabe 2023

Controlling-Journal_2023_190px.jpg
Kurzweiliger Mix aus Fachinformationen, Karriere- und Arbeitsmarkt-News, Büroalltag und Softwarevorstellungen.

Probieren Sie jetzt das Print-Magazin Controlling-Journal >>

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.
Anzeige

Kennzahlen-Guide

Kennzahlen-Guide-klein.pngÜber 200 Kennzahlen aus Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.
Jede Kennzahl wird in diesem Buch ausführlich erläutert. Neben der Formel wird eine Beispielrechnung aufgeführt. Für viele branchenneutrale Kennzahlen stehen Zielwerte bzw. Orientierungshilfen für eine Bewertung zur Verfügung. Für die genannten Bereiche hat die Redaktion von Controlling-Portal.de jeweils spezialisierte Experten als Autoren gewonnen, die auf dem jeweiligen Gebiet über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. 

Preis: ab 12,90 Euro Brutto mehr Informationen >>
 

Dashboards mit Excel

dashboards_cover.jpgWie erstelle ich ein Tacho- oder Ampel-Diagramm? Wie kann ich Abweichungen in Tabellen ansprechend visualisieren? Das wird Ihnen hier anschaulich erklärt.

Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR
oder E-Book für 24,90 EUR 
mehr Informationen >>

  

Reporting 1x1

reporting1x1-klein.jpgViel ist zum Berichtswesen oder Reporting schon geschrieben worden. Dennoch zeigen Umfragen, dass rund 50 Prozent der Empfänger von Berichten mit dem Reporting nicht zufrieden sind. Jörgen Erichsen erklärt in diesem Buch die Bedeutung und die Handhabung des Berichtswesens speziell für kleinere Betriebe. Mit zahlreichen Beschreibungen, Beispielen und Checklisten.

Taschenbuch in Farbe für 24,90 EUR
oder E-Book für 15,90 EUR 
mehr Informationen >>

Anzeige

Ihr Fachbeitrag

Autorin_pm_Jasper_Grahl.jpgGerne veröffentlichen wir auch ihren Fachbeitrag im Themenbereich Lohn- und Gehaltsbarechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie in der Rubrik "Mitmachen" >>.
Anzeige
Excel-Vorlage: RS Controlling System

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Stellenanzeigen

Experte (m/w/d) Abrechnung (Lieferant)
Die Städtische Werke AG aus Kassel versorgt deutschlandweit Bürger und Unternehmen mit sauberer Energie und vielfältigen Energiedienstleistungen. Wir machen uns stark für die Energiewende in unserer Region und investieren jedes Jahr sehr stark in den Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort. Darü... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Finanzbuchhaltung
Mit knapp 4,6 Millionen Versicherten ist die AOK Markt­führer in der gesetz­lichen Kranken­versicherung in Bayern – und weiter auf Wachs­tumskurs. Unser Anspruch, den wir engagiert leben: moderne Gesund­heits­angebote, indivi­duelle Zusatz­leistungen, verlässliche Kunden­nähe und ausge­zeichneter... Mehr Infos >>

MITARBEITER (M/W/D) VERWALTUNG, PERSONAL- UND RECHNUNGSWESEN
Wir sind Hersteller von individuellen Mobilitäts­lösungen und hochwertigen Elektrorollstühlen für Menschen mit Behinderung. Zur Erweiterung unseres erfolgreichen Teams in Aichelau suchen wir schnellst­möglich qualifizierte Verstärkung im Bereich Verwaltung, Personal- und Rechnungs­wesen. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

BI_Forderungscockpit_controllingportal.jpg Diamant/3 bietet Ihnen ein Rechnungswesen mit integriertem Controlling für Bilanz- / Finanz- und Kosten- / Erfolgs- Controlling sowie Forderungsmanagement und Personalcontrolling. Erweiterbar bis hin zum unternehmensweiten Controlling.

Mehr Informationen >>
Nützliche Excel-Tools
digital_laptop_business_illustration_pm_elenabs_B110819976_290px.jpg
Personalkostenplanung mit Kurzarbeit
Das Excel-Tool „Personalkostenplanung“ ermöglicht eine branchenunabhängige Personalkostenplanung auf monatlicher Basis für bis zu 50 Mitarbeiter für maximal 3 Jahre. Die maximale Anzahl der Mitarbeiter sowie der Planungshorizont lassen sich einfach erweitern. mehr Infos >>

Arbeitszeiterfassung und Tätigkeitsnachweis

Arbeitszeiten erfassen und Tätigkeitsnachweise erstellen Professionelle, branchenübergreifende Excel-Vorlage für die Erfassung von Arbeitszeiten bzw. die Erstellung von Tätigkeitsnachweisen. Die Vorlage eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch für Freiberufler, Freelancer und Privatpersonen. mehr Infos >>

Excel-Rechnungsgenerator

Der „Rechnungsgenerator“ ist ein professionelles Excel-Tool zur einfachen, automatisierten Erstellung von Angeboten, Rechnungen und Lieferscheinen. Damit lassen sich rechtskonforme Rechnungen für in- und ausländische Unternehmens- oder Privatkunden... mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 24,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR, Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen umd einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>

Fachbeitrag hier verkaufen?

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg 
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit.  Mehr Infos hier >>