Doppelte Haushaltsführung ist steuerlich absetzbar

Wolff von Rechenberg
Wenn der Job eine lange Anreise erfordert, dann kann ein Berufstätiger eine Dienstwohnung anmieten und eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen. Eine doppelte Haushaltsführung können zum Beispiel Wochenendpendler geltend machen. Mit doppelter Haushaltsführung sind Unterbringungskosten bis zur Höhe von 1.000 Euro im Monat steuerlich absetzbar. 

Eine steuerlich absetzbare doppelte Haushaltsführung muss immer beruflich begründet sein. In der Regel verlässt ein Steuerzahler aus beruflichen Gründen seinen Heimatort. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber auch entstehen, wenn ein Arbeitnehmer aus privaten Gründen seinen Wohnsitz vom Arbeitsort wegverlegt, beispielsweise weil er heiratet. Zu einer doppelten Haushaltsführung gehört neben der Dienstwohnung am Arbeitsort ein erster Wohnsitz, an dem sich das private Leben abspielt. 
  • Bei Verheirateten geht das Finanzamt davon aus, dass der Lebensmittelpunkt dort liegt, wo die Familie wohnt. 
  • Bei Alleinstehenden gilt als Lebensmittelpunkt der Ort, an dem sich das soziale Leben abspielt (Wohnort von Eltern, Freunde oder Partner, Sitz des Sportvereins etc.). 

Ein Arbeitnehmer kann seinen Erstwohnsitz auch im Haus der Eltern oder in der Wohnung eines Partners haben. Wichtig ist, dass er sich dauerhaft dort aufhält und sich finanziell maßgeblich an der Haushaltsführung beteiligt, erklärt die Steuerberaterkammer Stuttgart. Die Regelung gilt vor allem für junge Arbeitnehmer, die nach der Ausbildung in die Ferne ziehen und ihren Wohnsitz bei den Eltern zunächst behalten wollen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Regelung aber auch im Fall eines 43-jährigen Diplomchemikers bestätigt ( Az. VI R 46/12). Wenn ein wirtschaftlich eigenständiger Arbeitnehmer einen Wohnsitz bei den Eltern habe, dann sei davon auszugehen, dass er die gemeinsame Haushaltsführung wesentlich mitbestimme.

Folgende Kosten können Arbeitnehmer im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bis zum Betrag von 1.000 Euro im Monat absetzen:
  • Miete;
  • Betriebskosten;
  • Kosten für Reinigung und Pflege;
  • Abschreibung für notwendige Einrichtungsgegenstände;
  • Zweitwohnungssteuer,
  • GEZ-Gebühren,
  • Rundfunkbeitrag;
  • Miet- oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze und Garagen;
  • Aufwendungen beispielsweise für Gartennutzung.

Natürlich muss der Wochenendpendler diese Kosten auch nachweisen. Braucht ein Steuerzahler nicht den vollen Betrag in einem Monat auf, kann er den Rest in den nächsten Monat übertragen. So könnte er beispielsweise Beträge für die jährliche Nebenkostenabrechnung zurücklegen. Wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt, kann er den Höchstbetrag auch einmal überschreiten.
Achtung! Das Übertragen von Restbeträgen ist nur innerhalb eines Jahres möglich.

Heimfahrten

Führt der Steuerzahler einen doppelten Haushalt, dann kann er dafür eine Entfernungspauschale (30 Cent/Kilometer) für eine Heimfahrt in der Woche in Anspruch nehmen. Benutzt der Wochenendpendler Bus oder Bahn, dann kann er auch die Kosten für das Ticket absetzen. Allerdings nur bis zur Höhe der Entfernungspauschale. Mit der Entfernungspauschale gelten alle Kosten der Familienheimfahrten als abgegolten.

Wer unterwegs mit dem Auto verunglückt, kann keine Reparaturkosten absetzen. Allerdings kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale auch dann in der Einkommensteuererklärung ansetzen, wenn er die Strecke kostenlos zurücklegt. Als Mitfahrer bei einem Bekannten beispielsweise.
Achtung! Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugkosten. Hier muss der Reisende die tatsächlichen Kosten angeben.

Wenn der auswärts arbeitende Partner aus beruflichen Gründen nicht zu seiner Familie heimfahren kann, dann muss die Familie auf Reisen gehen. Die Kosten für eine solche Fahrt kann der Arbeitnehmer ebenso von der Steuer absetzen als wäre er selbst die Strecke gefahren. Allerdings dürfen die Fahrtkosten nicht höher sein als die Kosten, die der Arbeitnehmer selbst verfahren hätte. Wenn eine dreiköpfige Familie zum Besuch am Dienstort startet, gilt deswegen keine dreifache Entfernungspauschale, sondern weiterhin nur eine einzige.
Achtung! Mehraufwendungen für Unterbringung oder Verpflegung der Familie am Dienstort ist nicht steuerlich absetzbar.

Der Arbeitnehmer darf nicht nur steuerlich gefördert seine Familie am Hauptwohnsitz besuchen, er sollte das auch regelmäßig tun. Andernfallskönnte das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung streichen. Wer den Fiskus von einer doppelten Haushaltsführung überzeugen will, sollte zweimal im Monat, also 24 Mal im Jahr die Heimfahrt antreten. Erkennt das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung nicht an, dann gelten Heimfahrten als Reisen zwischen der Hauptwohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Solche Fahrten sind in beliebiger Anzahl mit der Pendlerpauschale steuerlich absetzbar.

Erste und letzte Fahrt

Als erste und letzte Fahrt zur Zweitwohnung gilt der Einzug beziehungsweise Auszug. Für diese Fahrten sind stets die tatsächlichen Kosten absetzbar. Das umfasst sogar die Kosten für die Möbelspedition.

Doppelte Haushaltsführung im Ausland

Die 1.000-Euro-Grenze gilt nicht für eine doppelte Haushaltsführung über Grenzen hinweg. Tritt ein Arbeitnehmer eine Stelle im Ausland an, entsteht eine doppelte Haushaltsführung nach deutschem Steuerrecht nur dann, wenn er sein Einkommen in Deutschland versteuert. Auch Berufstätige im Ausland können eine Dienstwohnung in Deutschland versteuern. Aber in diesem Fall gilt der Grundsatz, dass der Aufwand angemessen sein muss. Die Mietzahlungen dürfen die ortsübliche Miete für eine durchschnittliche Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 Quadratmetern nicht überschreiten.

Fahrten zwischen dem deutschen Wohnsitz und der Dienstwohnung im Ausland berechnen sich nach den Grundsätzen für Reisekosten für Auslandsreisen. Ersetzt der Arbeitgeber die Kosten für die Zweitwohnung, dann kann er die Verpflegungspauschale für das betreffende Land zugrundelegen. Demnach stehen dem Arbeitnehmer 120 Prozent des Pauschbetrages zu. Allerdings kann der Arbeitgeber steuerfrei nur drei Monate lang den vollen Pauschbetrag erstatten. Danach darf er nur noch 40 Prozent ansetzen.




Quelle: Steuerberaterkammer Stuttgart, Haufe.de, dejure.org
letzte Änderung W.V.R. am 26.05.2024
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  PantherMedia/ Peter Jobst


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Webtipps

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Smileys
Lachen  Grinsen  Traurig 
Überrascht  Cool  Kuss 
Verlegen  Weinen  Böse 
Zwinkern  Ausrufezeichen  Frage 
Idee  Skeptisch  Mr. Green 
happy73  happy77  schlafen 
denken  lesen  klatschen 

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Newsletter Lohnabrechnung 

Neben aktuellen News aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung und neu eingegangene Fachartikel, informieren wir Sie über interessante Literaturtipps, Tagungen, aktuelle Stellenangebote und stellen Ihnen einzelne Software- Produkte im Detail vor.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Besucher-Umfrage

Wie gefällt Ihnen Lohn1x1.de? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Zur Umfrage >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum auf Lohn1x1.de und und diskutieren ihre Fragen zur Lohnabrechnung oder zur angestrebten Weiterbildung.

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Lohn-Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Community

Community_Home.jpg






Nutzen Sie kostenfrei das Lohn1x1.de Forum und tauschen sich mit den Kollegen aus bzw. holen sich Rat für Ihre Karriere im Bereich Rechnungswesen.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Lohn1x1.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Ihr Fachbeitrag

Autorin.jpg Werden Sie Autor! Gerne veröffentlichen oder vermarkten wir ihren Fachbeitrag im Bereich Lohn- und Gehalts-Abrechnung. Eine kurze Autorenvorstellung oder Unternehmensdarstellung am Ende des Artikels ist möglich. jetzt Mitmachen >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung / Rechnungsprüfung
Scheidt & Bachmann kennst du nicht? Und ob! Wenn du schon einmal mit der Bahn gefahren bist, in einem Parkhaus geparkt, an einer Tankstelle bezahlt oder einen Ticketautomaten benutzt hast, bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit unseren Produkten in Berührung gekommen. Weltweit entwickel... Mehr Infos >>

Regionalcontrolling (all genders)
Die ARTUS Gesellschaft für Brand- und Wasserschadensanierung mbH ist ein mittelständisches Unternehmen aus der Schadensanierungsbranche und Teil der ARTUS Bautrocknung- und Sanierungsgruppe. Wir sind stolz mit ca. 1.500 Mitarbeitenden an über 85 Standorten bundesweit zu den überregionalen Marktfü... Mehr Infos >>

Finanzbuchalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84 Instituten und Forschungsstellen im In- und Ausland Grundlagenforschung auf natur- und geistesw... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Buch-Tipp

Dashboards mit Excel im Controlling

dashboards_cover.jpgTipps, Charts und Diagramme für Ihre tägliche Arbeit mit Microsoft Excel® im Controlling. Präsentiert von Controlling-Portal.de. Sogenannte Dashboards werden heute vom Management erwartet. Möglichst auf einem Blatt sollen alle wichtigen Kennzahlen auf einem Blick erfassbar sein.
Dafür muss der Controller sparsam mit Tabellen umgehen und Abweichungen sowie Zahlenreihen ansprechend visualisieren. Dabei kommen u. a. Tacho- und Ampeldiagramme sowie Sparklines zum Einsatz. E-Book (PDF) für 12,90 EUR. oder Taschenbuch in Farbe für 34,90 EUR,  Mehr Infos >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

Excel Tool

Anlagenverwaltung in Excel: Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Eine AfA- Tabelle, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter ermitteln können, ist integriert. mehr Informationen >>

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>