dafür bekommen Sie Ihren Lohn und haben eigentlich auch Anspruch auf eine tägliche Verpflegungspauschale.
Alles Gute
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14.12.2017 10:45:24
Halle Nikolaos,
dafür bekommen Sie Ihren Lohn und haben eigentlich auch Anspruch auf eine tägliche Verpflegungspauschale. Alles Gute |
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17.12.2017 13:16:51
Arbeitgeber bezahlt monatlich den Betrag was eine Wochenkarte der VVS kosten würde (also 4Wochen)
(Das wären umgerechnet auf den KM 0,12€) Beim Finanzamt kann man es ja Steuerlich bis 0,30€ absetzten. Kann man die Differenz dann noch geltend machen? |
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03.02.2018 08:37:36
Frage: Ich arbeite bei den Ambulanten Dienste und habe mehrfach einige Stunden Pause zwischen meinen Terminen. Ich nutze mein privates Fahrzeug als Dienstfahrzeug. Bei der Fahrkostenabrechnung will mein Arbeitgeber mir jede Pause und neuerlicher Anfahrt zu einem Kunden als privat gefahrene km abziehen. Ist das rechtens? Ich wollte nur 1x die Anfahrt und Rückfahrt zu meiner Wohnung abziehen....
Über eine Antwort würde ich mich freuen. MfG Alb. |
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05.02.2018 13:51:31
Hallo,
das ist nicht leicht zu beurteilen. Hast du eine erste Tätigkeitsstätte? Dann würde dafür die Entfernungspauschale gelten, die du in der Steuererklärung geltend machst. Alle anderen Fahrten wären Dienstfahrten, die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte beginnen und enden. Wenn keine feste "erste Tätigkeitsstätte" existiert, dann müssten eigentlich alle Fahrten als Dienstreisen gelten. Dafür gilt dann die Kilometerpauschale, und zwar für jeden gefahrenen Kilometer. Gruß |
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28.02.2018 17:05:24
Hallo,
ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Fahrtkostenerstattung bei Aussendiensttätigkeit. Jetzt war ich 3 Wochen lang an einem Ort eingesetzt der 450 km von meinem Wohnort entfernt ist. Ob wohl ich dié Möglichkeit gehabt hätte, dort auch die Wochenenden zu verbringen bin ich jeweils übers WE nach Hause gefahren. Kann ich mir diese Wochenendheimfahrten auch erstatten lassen? Oder muss ich diese auf meine Kappe nehmen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. |
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01.03.2018 10:35:17
Hallo,
ich gehe davon aus, dass du keine erste Tätigkeitsstätte hast und auch am Einsatzort keinen Zweitwohnsitz. Unter diesen Voraussetzungen sind die Heimfahrten ganz normale Reisekosten. Wenn dein Arbeitgeber sie dir nicht erstattet, kannst du sie in der Steuererklärung absetzen. Andere Frage: Wie sieht es mit deiner Unterkunft aus? Hat der Arbeitgeber die auch am Wochenende bezahlt? Das bräuchte er natürlich nicht, wenn du an den Wochenenden gar nicht dort gewohnt hast. Es wäre besser, solche Sachen im Voraus mit dem Arbeitgeber abzuklären. Gruß HaWeBe |
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03.03.2018 11:04:30
Hallo HaWeBe,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und kompetente Antwort. Das Hotel wurde am Wochenende nicht bezahlt. Da ich noch nicht lange beim Arbeitgeber bin, wollte ich nicht anmaßend sein und die recht hohen Reisekosten einfordern. Ich werde ihn jetzt kontaktieren und fragen, ob er die Kosten übernimmt oder ob diese in der Steuererklärung angeben soll. Sie haben natürlich recht, sowas sollte ich Vorraus geklärt werde. Also nochmals vielen Dank und viele Grüße Petra |
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20.06.2018 11:33:40
Hallo,
ich muss berufsbedingt zu Baustellen fahren. Mein Arbeitgeber erstattet mir diese Fahrten auch zurück nur muss ich ihm die Kilometerzahl vorlegen. Meine Frage ist gelten die Kilometer für den Hin- und Rückweg also vom Büro zur Baustelle und von der Baustelle zurück ins Büro? Oder nur eine Strecke? Vielen Dank! |
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21.06.2018 11:30:19
Hallo IN,
da gelten immer die gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg. Gruß HaWeBe |
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31.10.2018 13:58:15
Mein AG übernimmt einen gewissen %-Satz meiner Monatskarte (ÖPNV).
Jetzt habe ich die erste Abrechnung erhalten und festgestellt, dass auf die erstatteten 150€ die vollen Abgaben (Lohnsteuer, AV, RV, KV/PV nicht da über BBG) berechnet wurden. Ich frage mich nun, ob das so richtig gehandhabt wurde und ob hier nicht die 15% Pauschale greift mit Befreiung der SV-Abgaben? Vielen Dank! |
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