Fahrtkosten: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

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Fahrtkosten: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen
Hallo Frau Ranft,

das lässt sich ohne Kenntnis des Arbeitsvertrags nicht sagen. Der Arbeitgeber kann eine Frist festlegen, innerhalb derer die Reisekosten abgerechnet sein müssen. Arbeitet Ihr Sohn im öffentlichen Dienst? Dann würden wohl tatsächlich nur Reiseksoten bis sechs Monate rückwirkend erstattet. Steht jedenfalls so im Beitrag.

Gruß
FHH
Hallo,
Ich habe mal eine frage. Ich absolviere ein duales studium im sozialen bereich. Eigentlich ist meine ausbildungsstätte 5 km von meinem wohnort entfernt, doch ich werde oft in anderen staedten eingesetzt, wodurch ich manchmal an einem tag 100 kilometer mit meinem privat pkw fahren muss. Mein arbeitgeber übernimmt diese fahrtkosten nicht, nur wenn ich an einem tag an zwei verschiedenen dienstorten bin. In diesem fall wird dann aber auch nur die fahrt vom ersten zum zweiten dienstort übernommen. Ist das rechtens?
Liebe Leser,

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Vielen Dank
Die Redaktion
Hallo,
Ich erhalte von meinem Arbeitgeber 100€ (pro Monat) als Fahrgeldzuschuss, ich fahre jeden Tag (Mo.-Fr) 38km in die Arbeit.. Wäre es für mich besser den Fahrgeldzuschuss nicht zu nehmen und die Fahrkosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung anzugeben?
Hallo,

Ich erhalte von meinem Arbeitgeber einen fahrkostenzuschuss von 100€ monatlich. Der einfache Entfernungsweg zw. Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 38km. Meine Frage ist ob es für mich besser wäre wenn ich den Zuschuss nicht annehme, da ich ja mein Fahrtenweg als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen kann?
Hallo,

Ich erhalte von meinem Arbeitgeber einen fahrkostenzuschuss von 100€ monatlich. Der einfache Entfernungsweg zw. Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 38km. Meine Frage ist ob es für mich besser wäre wenn ich den Zuschuss nicht annehme, da ich ja mein Fahrtenweg als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen  kann?
Besteht in folgendem Fall Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten vom Arbeitgeber:
Teilnahme an einem vom Arbeitgeber bezahlten Seminar, das in einem Hotel stattfindet, das auf dem Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz liegt.
Das heißt, die Fahrt zum Arbeitsplatz ist länger als die Fahrt zum Seminar. Die Fahrt findet mit dem privaten PKW statt. Der Arbeitnehmer hat also niedrigere Kosten als wenn er zum Arbeitsplatz gefahren wäre, wofür er vom Arbeitgeber keine Erstattung erhält. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden bei der Steuererklärung geltend gemacht.
Gibt es hier eine gesetzliche Regelung, auf die man sich beziehen kann, ob in dem beschriebenen Fall Anspruch auf km-Geld besteht? Vielen Dank!
Hallo,

habe täglich eine Strecke von 60km zu fahren (einfach), bekomme diese aber nicht vom Arbeitgeber zurück erstattet. Gibt es noch einen anderen Weg, außer das Spritgeld bei der Steuererklärung abzugeben? Das dauert mir nämlich zu lange.  ;)
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Die Redaktion
Hallo,

Zitat
Gast schreibt:
Hallo,

Ich erhalte von meinem Arbeitgeber 100€ (pro Monat) als Fahrgeldzuschuss, ich fahre jeden Tag (Mo.-Fr) 38km in die Arbeit.. Wäre es für mich besser den Fahrgeldzuschuss nicht zu nehmen und die Fahrkosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung anzugeben?

Das musst du mit einem Steuerberater durchrechnen. Das hängt von sonstigen Werbungskostenumfang ab.

Gruß
HaWeBe

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