Fahrtkosten: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen

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Fahrtkosten: Das sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen
Leider mischen Sie trotz Aktualisierung im Jahr 2015 noch Kilometerpauschalen aus dem Jahr 2013 in diesen Beitrag

Ebenso ist Ihnen dies beim Reisekostenrecht gelungen.
Hier kürzen Sie die Verpflegungspauschalen bei arbeitgeberseitigen Mahlzeiten mit den Sachbezugswerten.
Auch dies ist mit dem 1.1.2014 bereits geändert worden. :(
Sehr geehrter Herr Schneidereit,

vielen Dank für den Hinweis. In den angesprochenen Beiträgen standen tatsächlich veraltete Informationen. Wir haben das korrigiert.

Mit besten Grüßen
Die Redaktion
Mein Arbeitgeber zählt mir die Fahrtkosten. Kann er dieses von heut auf morgen einstellen?
Liebe Leser,

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Vielen Dank
wvr
Hallo
kann ein Anspruch auf Erstattung von Dienstreisen auch verfallen, gibt es Abrechnungszeiträume?
Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen, bzw. welches Gesetz trifft hier zu?
Gruß Eva
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitsweg beträgt 12 km (einfache Fahrt) ich bin  mit meinem Arbeitgeber in Verhandlung über Fahrtkosten da ich nur einen 450 EURO Job habe und oft durch Springertätigkeit ( Kollegin krank) diese Strecke 4 mal am Tag fahre. Ich bekomme nur rund 20 Euro an Fahrgeld
das ist mir eindeutig zu wenig.
Ich frage mich warum mein Arbeitgeber mir nicht einfach Pauschal 100 Euro an Fahrtgeld zahlen kann und fertig.
Welche Nachteile entstehen ihm dadurch?

Liebe Grüsse
Hallo Mimi,

das Folgende mag sich ungerecht anhören: Die Pendlerpauschale, auf die du wahrscheinlich anspielst, gilt immer nur einfach. Egal wie oft du die Strecke zurücklegst. Für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte kann der Arbeitnehmer aber nur die Pendlerpauschale ansetzen, weil es sich nicht um eine Dienstreise handelt. Würde dir der Arbeitgeber 100 Euro Fahrgeld zahlen, dann müsste er 80 Euro davon als geldwerten Vorteil deinem Lohn hinzurechnen. Damit wäre dein Job vermutlich kein Minijob mehr.

Gruß
Besucher
Hallo Eva,

wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbart wurde, sollte die Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB gelten. Für den öffentlichen Dienst formuliert § 3 Bundesreisekostengesetz (BRKG) eine Frist von sechs Monaten.

Beste Grüße
wvr
Hallo,

mein Arbeitgeber ersetzt mir meine dienstlich (Termin beim Kunden) gefahrenen Kilometer mit 0,30 €.
Von meiner Arbeitsstätte zum Kunden sind es bspw. 80 km, somit in Summe 160 km.
Häufig sind meine Kundentermin abends. Danach fahre ich direkt nach Hause. Mein Wohnort liegt aber nur 20 km vom Kunden entfernt.
Was rechne ich ab?
2 x 80 km (weil hin und zurück zum Dienstsitz)
1 x 80 und 1 x 20 km (wobei die 20 km ja auch wieder eine Privatfahrt wären)

Ich habe bislang 2 x 80 km abgerechnet, da ich lt. Arbeitsvertrag einen festgelegten Dienstsitz habe. Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist dies wohl notwendig.

Mein Arbeitgeber will gerne sparen und ich beharrte (bislang) auf der Argumentation, eine Dienstfahrt fängt am Dienstort an und hört dort wieder auf.

Danke im voraus für Rückinfo.
Gruß Carlo
hallo,
Mein Sohn ist vor einem Jahr umgezogen, er hat den Umzug dem Arbeitgeber angegeben. Ihm wurde durch Vergessenheit kein Fahrgeld gezahlt. Telefonische Mahnungen hatten keinen Erfolg. Erst jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass Fahrgeld für 6 Monate rückwirkend gezahlt wird, die restlichen 6Monate aber nicht. Ist die rechtens?

viele Grüße
b. Ranft
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