Ebenso ist Ihnen dies beim Reisekostenrecht gelungen.
Hier kürzen Sie die Verpflegungspauschalen bei arbeitgeberseitigen Mahlzeiten mit den Sachbezugswerten.
Auch dies ist mit dem 1.1.2014 bereits geändert worden.
|
09.09.2015 16:07:31
Leider mischen Sie trotz Aktualisierung im Jahr 2015 noch Kilometerpauschalen aus dem Jahr 2013 in diesen Beitrag
Ebenso ist Ihnen dies beim Reisekostenrecht gelungen. Hier kürzen Sie die Verpflegungspauschalen bei arbeitgeberseitigen Mahlzeiten mit den Sachbezugswerten. Auch dies ist mit dem 1.1.2014 bereits geändert worden. |
|
|
|
|
|
10.09.2015 15:10:07
Sehr geehrter Herr Schneidereit,
vielen Dank für den Hinweis. In den angesprochenen Beiträgen standen tatsächlich veraltete Informationen. Wir haben das korrigiert. Mit besten Grüßen Die Redaktion |
|
|
|
|
|
21.09.2015 17:21:03
Mein Arbeitgeber zählt mir die Fahrtkosten. Kann er dieses von heut auf morgen einstellen?
|
|
|
|
|
|
22.09.2015 09:28:01
Liebe Leser,
bitte stellen Sie Fragen zu Einzelfällen nur im Forum. http://www.lohn1x1.de/Forum/ Dort wird Ihre Frage auch von anderen Nutzern gefunden. Hinterlassen Sie in den Kommentaren bitte nur Anmerkungen oder Fragen direkt zum Artikel. Vielen Dank wvr |
|
|
|
|
|
22.09.2015 16:09:45
Hallo
kann ein Anspruch auf Erstattung von Dienstreisen auch verfallen, gibt es Abrechnungszeiträume? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen, bzw. welches Gesetz trifft hier zu? Gruß Eva |
|
|
|
|
|
22.10.2015 12:31:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Arbeitsweg beträgt 12 km (einfache Fahrt) ich bin mit meinem Arbeitgeber in Verhandlung über Fahrtkosten da ich nur einen 450 EURO Job habe und oft durch Springertätigkeit ( Kollegin krank) diese Strecke 4 mal am Tag fahre. Ich bekomme nur rund 20 Euro an Fahrgeld das ist mir eindeutig zu wenig. Ich frage mich warum mein Arbeitgeber mir nicht einfach Pauschal 100 Euro an Fahrtgeld zahlen kann und fertig. Welche Nachteile entstehen ihm dadurch? Liebe Grüsse |
|
|
|
|
|
22.10.2015 13:17:09
Hallo Mimi,
das Folgende mag sich ungerecht anhören: Die Pendlerpauschale, auf die du wahrscheinlich anspielst, gilt immer nur einfach. Egal wie oft du die Strecke zurücklegst. Für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte kann der Arbeitnehmer aber nur die Pendlerpauschale ansetzen, weil es sich nicht um eine Dienstreise handelt. Würde dir der Arbeitgeber 100 Euro Fahrgeld zahlen, dann müsste er 80 Euro davon als geldwerten Vorteil deinem Lohn hinzurechnen. Damit wäre dein Job vermutlich kein Minijob mehr. Gruß Besucher |
|
|
|
|
|
22.10.2015 13:33:37
Hallo Eva,
wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts anderes vereinbart wurde, sollte die Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB gelten. Für den öffentlichen Dienst formuliert § 3 Bundesreisekostengesetz (BRKG) eine Frist von sechs Monaten. Beste Grüße wvr |
|
|
|
|
|
19.01.2016 13:29:08
Hallo,
mein Arbeitgeber ersetzt mir meine dienstlich (Termin beim Kunden) gefahrenen Kilometer mit 0,30 €. Von meiner Arbeitsstätte zum Kunden sind es bspw. 80 km, somit in Summe 160 km. Häufig sind meine Kundentermin abends. Danach fahre ich direkt nach Hause. Mein Wohnort liegt aber nur 20 km vom Kunden entfernt. Was rechne ich ab? 2 x 80 km (weil hin und zurück zum Dienstsitz) 1 x 80 und 1 x 20 km (wobei die 20 km ja auch wieder eine Privatfahrt wären) Ich habe bislang 2 x 80 km abgerechnet, da ich lt. Arbeitsvertrag einen festgelegten Dienstsitz habe. Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist dies wohl notwendig. Mein Arbeitgeber will gerne sparen und ich beharrte (bislang) auf der Argumentation, eine Dienstfahrt fängt am Dienstort an und hört dort wieder auf. Danke im voraus für Rückinfo. Gruß Carlo |
|
|
|
|
|
01.02.2016 18:15:09
hallo,
Mein Sohn ist vor einem Jahr umgezogen, er hat den Umzug dem Arbeitgeber angegeben. Ihm wurde durch Vergessenheit kein Fahrgeld gezahlt. Telefonische Mahnungen hatten keinen Erfolg. Erst jetzt wurde ihm mitgeteilt, dass Fahrgeld für 6 Monate rückwirkend gezahlt wird, die restlichen 6Monate aber nicht. Ist die rechtens? viele Grüße b. Ranft |
||||
|
|
|
|||
Diese Excel-Vorlage (Tool) ermöglicht die Planung und Überwachung der termingemäßen Lieferung von Dokumenten in einem Projekt. Auf der Grundlage der erfassten Plan- und Ist-Termine wird für jede Berichtsperiode der Status ausgewertet und in einem Dashboard präsentiert. Dieses Werkzeug enthält die dazu erforderlichen Tabellenvorlagen sowie die notwendigen Berechnungsmodelle. Zusätzlich bietet das Werkzeug die Kategorisierung der Dokumente nach bis zu vier frei wählbaren Merkmalen, so dass die Auswertung nach verschiedenen Selektionskriterien möglich ist. Preis 22,00 EUR .... Details hier >>
Gehaltsübersicht 2026 von Robert Half: Erfahrung und Fachkenntnisse zahlen sich bei Buchhaltern und Controllern aus
Viel Berufserfahrung zahlt sich immer noch aus. 67 Prozent der von Robert Half für die Gehaltsübersicht 2026 befragten Arbeitgeber haben angegeben, dass sie Erfahrung in Hinblick auf eine Gehaltsanpassung......
IAB-Lohnmonitor: Stundenlöhne um 5,5 Prozent gestiegen
Im zweiten Quartal 2025 lag der durchschnittliche Stundenlohn in Deutschland bei 25,61 Euro. Gegenüber dem Vorjahresquartal entspricht das einem Anstieg um 5,5 Prozent. Die Lohnungleichheit nahm in dem......
Was bei digitalen Steuerbescheiden ab 2026 zu beachten ist
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme.
Bereits......
Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......
Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......
10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......
Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......
eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......
Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Willkommen bei der Universitätsmedizin Greifswald – dem Ort, an dem Innovation auf Tradition trifft und gemeinsam die Zukunft der Gesundheitsversorgung gestaltet wird. Wir sind stolz auf unser vielfältiges Team von Fachkräften, das sich leidenschaftlich für exzellente Patientenversorgung, Forschu... Mehr Infos >>
Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH ist eines der führenden Konzert- und Veranstaltungshäuser Deutschlands. Mehr als 450.000 Menschen besuchen pro Jahr rund 450 Veranstaltungen aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik, Kinder- und Familienkonzerte, Entertainmen... Mehr Infos >>
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>






Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>
|
|
RS Rückstellungsrechner XL: |
|||
| Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten | ||||
|
|
RS Einkaufs-Verwaltung: | |||
|
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen |
||||
|
|
RS Kosten-Leistungs-Rechnung: | |||
|
Gern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen. 