das lässt sich ohne Kenntnis des Arbeitsvertrags nicht sagen. Der Arbeitgeber kann eine Frist festlegen, innerhalb derer die Reisekosten abgerechnet sein müssen. Arbeitet Ihr Sohn im öffentlichen Dienst? Dann würden wohl tatsächlich nur Reiseksoten bis sechs Monate rückwirkend erstattet. Steht jedenfalls so im Beitrag.
Gruß
FHH