Arbeitenhmerin geht nach der Geburt ihres Kindes für ein Jahr in Elternzeit.
Nach Rückkehr arbeitet sie nur wenige Tage, erkrankt und ist seit 6 Monaten im Krankengeld.
Der Arzt möchte nicht weiter krank schreiben, sie bewzweifelt ihr Arbeitsfähigkeit und möchte aus dem noch laufenden Krankengeld einfach wieder Elternzeit beantragen.
Mal völlig unabhängig ob nun arbeitsfähig oder nicht, ist es möglich eine erneute Elternzeit innerhalb der Krankengeldphase zu beantragen?`
Oder muss Sie offiziell erst wieder arbeiten? Antragsfrist normalerweise 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Ist das sekundär wenn der Arbeitgeber die Elternzeit auch vorher schon genehmigen würde oder müssen die 7 Wochen in jedem Fall eingehalten werden?
Wie lange dürfte die AN in diesem Fall in ernuete EZ gehen? Bis zum 3. Geburtstag des Kindes oder einfach weitere 2 komplette Jahre?
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im Voraus.