Leasingfahrzeug für Arbeitnehmer

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Leasingfahrzeug für Arbeitnehmer, Privat-PKW über Firma leasen und Arbeitgeber zahlt Leasingrate
:wink1: Hallo Zusammen,

ich hab eine etwas (zumindest für mich) komplexe Frage:

Das Fahrzeug von unserem Arbeitnehmer ist nicht mehr fahrtüchtig. Nun strebt der Geschäftsführer an, dass wir ein Fahrzeug für den AN leasen und die Leasingrate für ihn zahlen. Der Vertrag soll - lt. aktueller Überlegung - auf den AN laufen. Der AN soll auch die Steuern und Versicherung etc. selbst zahlen. Das Fahrzeug wäre auch auf AN zugelassen.

Ist hier eine Möglichkeit, wie das lohntechnisch möglich wäre? :denk:

Oder ist die einzige Möglichkeit, dass das Fahrzeug auf AG läuft und es mit 1% versteuert wird?

Welche realisierbare Idee hättet ihr, dass wir dies - auch zu Gunsten für AN - gut vereinbaren können?

Danke schon mal für Eure Antworten im Voraus.

Herzliche Grüße,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

ungewöhnlicher Plan. Wenn das Auto auf den AN zugelassen wird, der AG aber die Leasingraten ersetzt, wäre das eine Gehaltszahlung in Höhe der Leasingrate, die der SV- und Steuerpflicht unterliegt. Ob sich das für alle Beteiligten lohnt?  :denk:
Ich würde da den einfachen Weg wählen: Auto  auf AG leasen, Leasingraten absetzen, den geldwerten Vorteil für den AN mit 1%-Regel berechnen. Dass der AN für Steuern und Versicherungen aufkommen muss, könnt ihr ja trotzdem festlegen.

Gruß
HaWeBe
:wink1:  Guten Morgen HaWeBe,

danke für deine Antwort.

Ja, bisschen ungewöhnlich finde ich es auch. und auch habe ich mir gedacht, dass die Leasingrate als komplette Gehaltszahlung zählt. Zudem kann sie, wie du auch erwähnst, nicht von uns abgesetzt und in die Kosten gerechnet werden.

Denke  :denk: da müsste ich nochmals auf unsren Steuerberater zugehen.

Das mit der Steuer würde gehen, dass diese vom AN gezahlt wird. Allerdings haben wir eine Flottenversicherung, wo es nicht einfach ist, dies extra zu versichern. Zudem würde dem AN seine Versicherung dann stagnieren. Was sicher auch ein anderer Nachteil für AN wäre.

Die Versicherungsanteil könnten wir AN auch in Rechnung stellen? Wenn dieser Weg gewählt werden würde?

VG,
Anni
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Guten Morgen Anni,

wenn ihr den Anteil dieses einen Fahrzeugs in eurer Versicherung beziffern könnt, müsste das gehen. Das wäre eine Vereinbarung zwischen AN und AG, die das Finanzamt nicht interessiert.

Schönen Tag
HaWeBe
:wink1: Hallo HaWeBe,

Zitat
HaWeBe schreibt:
wenn ihr den Anteil dieses einen Fahrzeugs in eurer Versicherung beziffern könnt, müsste das gehen.

ich denke nicht, dass wir dies anhand des Fahrzeugs genau beziffern können. doch könnten wir einen "Richtwert" von nem Versicherungsvergleich hernehmen, mit der aktuellen SF vom AN und dies daran bemessen?

Zitat
HaWeBe schreibt:
Das wäre eine Vereinbarung zwischen AN und AG, die das Finanzamt nicht interessiert.

Wenn wir dies schriftlich festhalten - AG und AN?

VG,
Anni
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:wink1:  Hallo HaWeBe,


nach Rücksprache mit unserem steuerlichen Berater , hat er uns gesagt, dass die Handhabe so nicht einfach umsetzbar ist. Wie du ja auch schon vermutet hast.

Die 1% Regelung würde gehen, doch das "Problem" mit der Kfz-Steuer und -Versicherung bleibt. Selbst eine Vereinbarung ist nicht einfach umsetzbar, da wir ja keine "Versicherungen" verkaufen und eine Anpassung in der SF nicht möglich ist. Zudem haben unsere Autos alle eine Selbstbeteiligung von 1.000 Euro. Was für einen Privatmann einfach utopisch hoch ist. Es soll ja ein Auto sein, was er rein privat nutzen kann, also auch seine Frau fährt.

Anders rum sind die Kosten viel zu Hoch, wenn wir die Leasingrate in Netto übernehmen würden. Wie du ja selbst schon geschrieben hast:

Zitat
HaWeBe schreibt:
Wenn das Auto auf den AN zugelassen wird, der AG aber die Leasingraten ersetzt, wäre das eine Gehaltszahlung in Höhe der Leasingrate, die der SV- und Steuerpflicht unterliegt. Ob sich das für alle Beteiligten lohnt?  

Es wäre eine Lose-Lose auf beiden Seiten.  :(

Das es nicht so einfach ist, zeigt ja, dass ich den Weg hier ins Forum gewählt habe. Mein Chef denkt, es wäre "einfach" da es keinen Arbeitslohn darstellen soll. Also dieser wird so nicht geschuldet, da er nicht vom Lohn, den er aktuell erhält, abgezogen werden würde. Aber wir haben ihn nun ordentlich und rechtlich aufgeklärt.

Ich wollte dies nur abschließend für diesen Thread mitteilen.

Wir werden in anderer, rechtlicher und lohnkonformer Form versuchen, dem Mitarbeiter etwas Gutes (und lohnrechtlich vertretbares) zu kommen zu lassen.

Bleibt gesund!

Herzliche Grüße,
Anni
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Hallo Anni,

vielen Dank für die Info. Freut mich, dass ich helfen konnte. Bleib du auch gesund.

Beste Grüße
HaWeBe
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