Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zitat
Gast schreibt:
Darf eine Krankenschwester in Teilzeit, die auch im Schichtdienst arbeitet nach einem einwöchigen Urlaub in den darauffolgenden Wochen zur Mehrarbeit verpflichtet werden?

Hallo,
da müsste man den Anstellungsvertrag kennen. Allerdings wären das dann Überstunden, die bei nächster Gelegenheit wieder abgebummelt werden müssten.
Hallo,
die Antwort finden Sie im Beitrag:
"Krankheit ist kein Urlaub. Deshalb dürfen Krankheitstage nicht mit dem Jahresurlaub verrechnet werden. Selbst wenn das für den Arbeitgeber noch so hinderlich ist." Das gilt auch für eine OP.
Beste Grüße
wvr
Der Arbeitgeber hat nur Pflichte und Verantwortlichkeiten, der Arbeitnehmer hat Rechte und Forderungen.
So schaut das aus.
Es würde besser ohne Arbeitgeber - dann jeder würde es sehen wie schön ist das Selbständig zu sein und selber um alles sich zu kümmern. Alles was macht Arbeitgeber für Arbeitnehmer ist nicht geschätzt.

Ich als Arbeitgeber bin müde - die Arbeitnehemer sollen helfen die Probleme zu lösen  aber es ist so daß Arbeitgeber löst die Probleme des Arbeitnehmers und hat immer keine Rechte. Entweder alles schlucken oder kündigen. Schade.
Hallo meine Frau  hat Urlaub bis Freitag und soll am Samstag wieder arbeiten ist das rechtlich in Ordnung?
Hallo,

Bisschen wenig Information. Was arbeitet deine Frau? Ist der Samstag auch normalerweise ein Arbeitstag? Was sollte daran sonst nicht in Ordnung sein? Am nächsten Werktag nach dem Urlaub geht man wieder arbeiten. Wenn der Samstag für deine Frau ein Werktag ist, dann muss sie eben wieder arbeiten.

Gruß
FHH
:wink1: Hallo Gast,

Zitat
Gast schreibt:
Urlaub bis Freitag und soll am Samstag wieder arbeiten ist das rechtlich in Ordnung?

:denk: Wieso nicht? Was würde für dich rechtlich dagegen sprechen?

Es sind zwar wenig Informationen, welche du hier gibst, so dass sich das nicht wirklich beantworten lässt. Doch wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, dass Samstag ein Werktag ist, oder auch der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers sich verpflichtet an Samstagen oder Wochenenden zu arbeiten und dies schriftlich geregelt ist, ist alles rechtens in Ordnung!

Denn:

Ein Arbeitnehmer muss für alle Arbeitstage, an denen er der Arbeitspflicht unterliegt, Urlaub nehmen.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer an den Wochenenden vor und/oder nach dem Urlaub zum Arbeitsdienst einteilen, sofern der Arbeitnehmer hierfür keinen Urlaub genehmigt bekommen hat.

Hoffe, dass dies weiterhilft?  :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo, meine Frage wäre
Meine Freundin arbeitet in der Pflege sie arbeitet 7 Tage am Stück auch Samstag Sonntag Doppelschicht von 7 bis 13.30 und dann nochmal von 17 bis 22 Uhr. Jetzt hat sie Montag und Dienstag frei ist ja verständlich und nun stehen da 2 Tage Urlaub auf dem Dienstplan obwohl sie frei hat. Ist das rechtens?  Mir kommt es vor als wolle man sie auf den Arm nehmen.

Danke für die Antwort im voraus
LG Uwe
Hallo Uwe,

das lässt sich ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages nicht so genau sagen. Für Doppelschichten muss es eigentlich einen Freizeitausgleich geben und dieser Freizeitausgleich ist kein Urlaub. In der Regel muss der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung die Wünsche der Arbeitnehmer beachten. Habt ihr mal nachgefragt, warum da Urlaub eingetragen wurde?

Gruß
HaWeBe
Hallo, ich arbeite jetzt seit 28 Jahren in der selben Firma. Wegen 3 Bandscheiben Operationen bin ich seit 20 November 2017 krank geschrieben. Arbeiten gehe ich ab 27 November 2018 wieder. Meine Frage:
Wieviel Urlaub und Urlaubsgeld steht mir für 2018 zu wenn ich erst wieder ab November wegen Krankheit arbeiten gehe? Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage....ich arbeite als Offsetdrucker
Danke im Voraus
Hallo ich Arbeite in der Altenpflege und habe meinen Urlaub schon gebucht aber noch nicht bezahlt. Ich habe mich mit meinen  Arbeitskollegin abgesprochen und habe zu den sage das ich von 15.07 2019 bis nu 02.08. 2019 Urlaub nehme nur aber da hatte jetzt  auch eine Arbeitskollegin Urlaub genommen aber sie hatt nur ein schulpflichtiges Kind und ich weiß nicht op ich da mein Urlaub Kriege.
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