Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: Vorherige 1 ... 3 4 5 6 7 Nächste
Antworten
Urlaub: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Zitat
Gast schreibt:
Darf eine Krankenschwester in Teilzeit, die auch im Schichtdienst arbeitet nach einem einwöchigen Urlaub in den darauffolgenden Wochen zur Mehrarbeit verpflichtet werden?

Hallo,
da müsste man den Anstellungsvertrag kennen. Allerdings wären das dann Überstunden, die bei nächster Gelegenheit wieder abgebummelt werden müssten.
Hallo,
die Antwort finden Sie im Beitrag:
"Krankheit ist kein Urlaub. Deshalb dürfen Krankheitstage nicht mit dem Jahresurlaub verrechnet werden. Selbst wenn das für den Arbeitgeber noch so hinderlich ist." Das gilt auch für eine OP.
Beste Grüße
wvr
Der Arbeitgeber hat nur Pflichte und Verantwortlichkeiten, der Arbeitnehmer hat Rechte und Forderungen.
So schaut das aus.
Es würde besser ohne Arbeitgeber - dann jeder würde es sehen wie schön ist das Selbständig zu sein und selber um alles sich zu kümmern. Alles was macht Arbeitgeber für Arbeitnehmer ist nicht geschätzt.

Ich als Arbeitgeber bin müde - die Arbeitnehemer sollen helfen die Probleme zu lösen  aber es ist so daß Arbeitgeber löst die Probleme des Arbeitnehmers und hat immer keine Rechte. Entweder alles schlucken oder kündigen. Schade.
Hallo meine Frau  hat Urlaub bis Freitag und soll am Samstag wieder arbeiten ist das rechtlich in Ordnung?
Hallo,

Bisschen wenig Information. Was arbeitet deine Frau? Ist der Samstag auch normalerweise ein Arbeitstag? Was sollte daran sonst nicht in Ordnung sein? Am nächsten Werktag nach dem Urlaub geht man wieder arbeiten. Wenn der Samstag für deine Frau ein Werktag ist, dann muss sie eben wieder arbeiten.

Gruß
FHH
:wink1: Hallo Gast,

Zitat
Gast schreibt:
Urlaub bis Freitag und soll am Samstag wieder arbeiten ist das rechtlich in Ordnung?

:denk: Wieso nicht? Was würde für dich rechtlich dagegen sprechen?

Es sind zwar wenig Informationen, welche du hier gibst, so dass sich das nicht wirklich beantworten lässt. Doch wenn der Arbeitsvertrag vorsieht, dass Samstag ein Werktag ist, oder auch der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers sich verpflichtet an Samstagen oder Wochenenden zu arbeiten und dies schriftlich geregelt ist, ist alles rechtens in Ordnung!

Denn:

Ein Arbeitnehmer muss für alle Arbeitstage, an denen er der Arbeitspflicht unterliegt, Urlaub nehmen.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer an den Wochenenden vor und/oder nach dem Urlaub zum Arbeitsdienst einteilen, sofern der Arbeitnehmer hierfür keinen Urlaub genehmigt bekommen hat.

Hoffe, dass dies weiterhilft?  :denk:

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo, meine Frage wäre
Meine Freundin arbeitet in der Pflege sie arbeitet 7 Tage am Stück auch Samstag Sonntag Doppelschicht von 7 bis 13.30 und dann nochmal von 17 bis 22 Uhr. Jetzt hat sie Montag und Dienstag frei ist ja verständlich und nun stehen da 2 Tage Urlaub auf dem Dienstplan obwohl sie frei hat. Ist das rechtens?  Mir kommt es vor als wolle man sie auf den Arm nehmen.

Danke für die Antwort im voraus
LG Uwe
Hallo Uwe,

das lässt sich ohne Kenntnis des Arbeitsvertrages nicht so genau sagen. Für Doppelschichten muss es eigentlich einen Freizeitausgleich geben und dieser Freizeitausgleich ist kein Urlaub. In der Regel muss der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung die Wünsche der Arbeitnehmer beachten. Habt ihr mal nachgefragt, warum da Urlaub eingetragen wurde?

Gruß
HaWeBe
Hallo, ich arbeite jetzt seit 28 Jahren in der selben Firma. Wegen 3 Bandscheiben Operationen bin ich seit 20 November 2017 krank geschrieben. Arbeiten gehe ich ab 27 November 2018 wieder. Meine Frage:
Wieviel Urlaub und Urlaubsgeld steht mir für 2018 zu wenn ich erst wieder ab November wegen Krankheit arbeiten gehe? Mein Jahresurlaub beträgt 30 Tage....ich arbeite als Offsetdrucker
Danke im Voraus
Hallo ich Arbeite in der Altenpflege und habe meinen Urlaub schon gebucht aber noch nicht bezahlt. Ich habe mich mit meinen  Arbeitskollegin abgesprochen und habe zu den sage das ich von 15.07 2019 bis nu 02.08. 2019 Urlaub nehme nur aber da hatte jetzt  auch eine Arbeitskollegin Urlaub genommen aber sie hatt nur ein schulpflichtiges Kind und ich weiß nicht op ich da mein Urlaub Kriege.
Seiten: Vorherige 1 ... 3 4 5 6 7 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (5 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News und Fachbeiträge


Arbeitgeber bieten verstärkt Zusatzleistungen neben dem Gehalt an Arbeitgeber bieten verstärkt Zusatzleistungen neben dem Gehalt an Im Wettbewerb um Fachkräfte locken Arbeitgeber verstärkt mit Leistungen, die über das Gehalt hinausgehen. Seit 2019 hat sich die Zahl der ausgeschriebenen Benefits von im Schnitt 3,6 auf 9,6 Zusatzleistungen......

xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor xSuite stellt neue Funktion für E-Rechnungs-Versand aus SAP vor In vielen Ländern weltweit – in Europa u. a. Deutschland, Polen und Frankreich – wird der Versand von E-Rechnungen in den nächsten ein bis fünf Jahren verpflichtend. SAP-Anwenderunternehmen stellt die......

Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Mit diesen Faktoren gelingt der Sprung beim Gehalt über die 100.000 EUR Marke Ein Gehalt von über 100.000 Euro muss in zukunftsfähigen Berufen kein Traum bleiben. Mit Daten des Gehaltsreports 2025 hat The Stepstone Group jetzt analysiert, in welchen Berufsgruppen und Branchen ein......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Stellenanzeigen

Objektbuchhalter:in (m/w/d)
DGIM ist seit 20 Jahren ein aufstrebendes familiengeführtes Immobilienunternehmen und im Sektor Health Care, seit Jahren der bundesweit führende Property Manager. In unserer Unternehmensgruppe betreuen wir mit über 180 Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit in unsere acht Niederlassungen üb... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>