folgende Konstellation beschäftigt mich:
Firmensitz im Bundesland A
Arbeitsort der AN im Bundesland B und C (Bauarbeiten von Mo-Fr bundesweit).
Der Donnerstag ist in Bundesland A ein Feiertag.
Nun ist es ja so, dass der Feiertag am jeweiligen Arbeitsort zählt.
Das würde heißen, dass die "Montagearbeiter" keinen Feiertag haben. Die "Büroangestellten" (am Firmensitz) hingegen schon.
Wenn umgekehrt im Bundesland B ein Feiertag ist, dann hätten die "Montagearbeiter" frei und die "Büroangestellten" einen normalen Arbeitstag.
Sehe ich das soweit richtig?
Nun könnte es ja vom Arbeitgeber so eingeteilt werden, dass die "Montagearbeiter" gar keinen Feiertag bekommen, wenn er sie im ersten Fall auf die Baustelle in das Bundesland B schickt und im zweiten Fall auf die Baustelle im Bundesland C schickt.
Wäre das etwa auch rechtens?
Es gibt diesbezüglich keine Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.
Herzlichen dank im Voraus.
LG Matthias