Ein Arbeitnehmer war in der GKV. Wechselt aber rückwirkend zum 1.1. zur PKV.
Arbeitnehmer zahlt vom eigenen Konto zum 1.3 für Januar, Februar und März die PKV-Beiträge.
Arbeitgeber zahlt, da nicht rechtzeitig umgestellt, noch Gehalt aus wie in der GKV -> muss also demnächst die Kosten für die PKV rückwirkend auszahlen. Soweit so gut.
Problem:
PKV verlangt die Monatsbeiträge zum 1. der Monats (zum 1.3 werden also 3 Monatsbeiträge gezahlt worden sein). Bekommt Arbeitnehmer die Kosten der GKV für 3 Monate oder für 2 Monate ausgezahlt?