Welche Verdienstgrenzen gelten für Minijobber? Und für welche maximale
Stundenzahl kann ein Minijobber bei jeweils aktuellem Mindestlohn eingesetzt werden, ohne die Grenze zu überschreiten? Seit 2022 müssen private wie gewerbliche Arbeitgeber die Stundenzahlen für ihre geringfügig Beschäftigten nicht mehr mit jeder Anpassung des Mindestlohns neu berechnen. Denn nun wird die Verdienstgrenze automatisch an den gestiegenen Mindestlohn angepasst.
Verdienstgrenze richtet sich nach Mindestlohn Zum 01.01.2022 formulierte
der Gesetzgeber eine Formel, nach der sich die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung – so die offizielle Bezeichnung für Minijobs – an die Mindestlohnentwicklung anpasst. Diese Formel können auch Arbeitgeber anwenden. Sie lautet:
Mindestlohn (€ / Stunde) × 130 / 3 = Verdienstgrenze
Da der Mindestlohn ab Januar 2026 auf 13,90 Euro steigt, ergibt
sich daraus:
13,90 × 130 / 3 = 602,33 Die Verdienstgrenze für geringfügig... mehr lesen
Studenten arbeiten als Werkstudenten sozialversicherungsfrei - wenn das
Studium im Vordergrund steht. Eine Ausnahme bildet das Duale Studium. Was Unternehmen über Werkstudenten wissen sollten:
Studenten sind als Teilzeitkräfte gefragt. Selbst wenn sie mehr als einen
Minijob leisten, sind sie versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Studierende, die länger als für einen Ferienjob oder für ein Praktikum in einem Unternehmen arbeiten, bezeichnet man als Werkstudenten. Werkstudenten sind als ordentliche Studierende an einer Hochschule oder Fachschule oder Berufsfachschule eingeschrieben und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt.
Achtung! In der Rentenversicherung gelten für Studenten keine Extratouren.
Studierende sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung, wenn sie nicht als Minijobber in geringfügiger Beschäftigung arbeiten.
Werkstudenten und Praktikanten Werkstudenten sind keine Praktikanten.... mehr lesen
Reisekosten leicht abgerechnet
Geringfügige Beschäftigung kannten wir als Minijob oder als 450-Euro-Job.
Die letzte Bezeichnung ist seit 2022 Geschichte. Mit der neuen Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro brutto in der Stunde steigt ab 01.01.2026 die Verdienstgrenze für Minijobber auf 603 Euro. Im folgenden Text beziehen sich alle Angaben auf diese Verdienstgrenze.
Was Arbeitgeber von Minijobbern wissen müssen:
1. Was ist ein Minijob? Geringfügig Beschäftigte, wie Angestellte im
Minijob offiziell heißen, können in Unternehmen (gewerblich) oder in Privathaushalten... mehr lesen
Welche Verdienstgrenzen gelten für Minijobber? Und für welche maximale
Stundenzahl kann ein Minijobber bei jeweils aktuellem Mindestlohn eingesetzt werden, ohne die Grenze zu überschreiten? Seit 2022 müssen private wie gewerbliche Arbeitgeber die Stundenzahlen für ihre geringfügig Beschäftigten nicht mehr mit jeder Anpassung des Mindestlohns neu berechnen. Denn nun wird die Verdienstgrenze automatisch an den gestiegenen Mindestlohn angepasst.
Verdienstgrenze richtet sich nach Mindestlohn Zum 01.01.2022 formulierte
der Gesetzgeber... mehr lesen
Der Midijob wurde als Übergang vom Minijob zur regulären Beschäftigung
geschaffen: Arbeitnehmer mit relativ niedrigem Einkommen kommen in den Genuss von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Diese reduzierten Beiträge führen jedoch nicht zu einer entsprechend geringeren Rente.
Minijobs und Midijobs in den vergangenen Jahren Der Gesetzgeber hat 2003
den Midijob eingeführt, um die Schwelle zwischen dem Minijob und der regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abzumildern. Verdiente ein geringfügig Beschäftigter... mehr lesen
Ein Teilzeitjob macht Arbeit flexibel, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Gesetzgeber garantiert Arbeitnehmern ein Recht auf Teilzeitarbeit. Seit 2019 haben Arbeitnehmer zudem einen Anspruch darauf, anschließend wieder in Vollzeit wechseln zu können, oder Teilzeitarbeit von vornherein befristet zu beantragen. Teilzeitarbeit muss allerdings sorgfältig vereinbart werden. Rechte, Pflichten und Tipps zur Teilzeitarbeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat Lohn 1x1 zusammengetragen (Stand: 2019).
Teilzeitarbeit bietet Flexibilität. Arbeitgeber... mehr lesen
Studenten arbeiten als Werkstudenten sozialversicherungsfrei - wenn das
Studium im Vordergrund steht. Eine Ausnahme bildet das Duale Studium. Was Unternehmen über Werkstudenten wissen sollten:
Studenten sind als Teilzeitkräfte gefragt. Selbst wenn sie mehr als einen
Minijob leisten, sind sie versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Studierende, die länger als für einen Ferienjob oder für ein Praktikum in einem Unternehmen arbeiten, bezeichnet man als Werkstudenten. Werkstudenten sind als... mehr lesen
Wer ein Praktikum nur ausschreibt, um billige Arbeitskräfte anzuwerben,
geht ein Risiko ein. Das sollten Unternehmen wissen, wenn Sie ein Praktikum anbieten - neben den oft unübersichtlichen Regeln bei Lohn und Sozialversicherung für Praktikanten.
Das Praktikum ist eine Zeit des Kennenlernens zwischen Bewerber und Unternehmen.
Nach einem Studium bietet es Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung. In Zeiten des Fachkräftemangels ist der Praktikant längst auch als künftiger Mitarbeiter interessant. Gerade kleine und mittelständische... mehr lesen
Kurzfristige Beschäftigung ist die Alternative zu den regelmäßigen Minijobs,
die unter einer Verdienstgrenze bleiben müssen – ab 01.01.2025 556 Euro im Monat. Für kurzfristig Beschäftigte gilt keine Obergrenze beim Verdienst. Dafür stellt der Gesetzgeber andere Anforderungen an kurzfristige Beschäftigung. Unternehmer sollten die Regeln genau kennen. Es drohen teure Fallen.
Urlaubsvertretungen, Ferienjobs und saisonale Beschäftigungsverhältnisse sind
typische Felder für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse.... mehr lesen



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