folgender Fall: Eine Mitarbeiterin erhält ein Gehalt von 451 EUR brutto. Das entspricht ca. 360 EUR netto bei Steuerklasse V. Diese Mitarbeiterin würde jedoch in der Mutterschutz-Phase im Monat je nach Kalendertage des Monats z.B. 30x13 EUR = 390 EUR erhalten - also etwas mehr als das letzte Netto.
Ist das so oder wird das Mutterschaftsgeld dann auf das bisherige Netto-Gehalt begrenzt?
Gewöhnlich stockt der Arbeitgeber bis zum durchschnittlichen Netto auf. Hier würde das ja komplett entfallen und das Mutterschaftsgeld würde sogar das letzte Netto übersteigen.
Würde mich freuen, wenn mich Jemand aufklären kann.
LG, Biene
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