Mutterschaftsgeld bei 451 EUR
Biene
Aktives Mitglied
Beiträge: 296
Punkte: 302
Registrierung: 09.08.2005
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Hallo,
folgender Fall: Eine Mitarbeiterin erhält ein Gehalt von 451 EUR brutto. Das entspricht ca. 360 EUR netto bei Steuerklasse V. Diese Mitarbeiterin würde jedoch in der Mutterschutz-Phase im Monat je nach Kalendertage des Monats z.B. 30x13 EUR = 390 EUR erhalten - also etwas mehr als das letzte Netto.
Ist das so oder wird das Mutterschaftsgeld dann auf das bisherige Netto-Gehalt begrenzt?
Gewöhnlich stockt der Arbeitgeber bis zum durchschnittlichen Netto auf. Hier würde das ja komplett entfallen und das Mutterschaftsgeld würde sogar das letzte Netto übersteigen.
Würde mich freuen, wenn mich Jemand aufklären kann.
LG, Biene
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Reaper-RWP
Aktives Mitglied
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Hallo,
ich muss mich nochetwas genauer belesen. Aber soweit ich weiß wird bis zum letzten durchschnittlichen Netto der letzten 3 Monate gerechnet.
Also die Krankenkasse zahlt nur das letzte Netto aus und nicht darüber. Bin mir aber nicht 100% sicher.
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plusminus
Aktives Mitglied
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Wenn das Mutterschaftsgeld schon über dem netto ist, entfällt logischerweise der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, dem der Arbeitgeber leisten muss (um die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Netto der letzten drei monate auszugleichen)
Das Mutterschutzgeld beträgt übrigens höchstens 13 EUR/Tag. Dadurch wird die Höhe des Mutterschutzes aufgrund der EEL-Meldung auf das netto der letzten drei Monate begrenzt.
Bearbeitet:
plusminus - 16.07.2019 21:15:26
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