Reisekostenabrechnungen - wer kann helfen, bitte?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Reisekostenabrechnungen - wer kann helfen, bitte?
Moin Ihr Lieben,

ich bin neu hier und suche Hilfestellungen bei den Reisekostenabrechnungen der Mitarbeiter (einer GmbH).

Leider bin ich nicht vom Fach und kämpfe daher mit Schwierigkeiten bei verschiedenen Fragestellungen.

Eine davon: ein Mitarbeiter reicht eine Hotelrechnung ein mit 2  Übernachtungen und 2 Frühstücken, die Firma zahlt nur die Übernachtungskosten.
In der Abrechnung nehme ich deshalb nur den Übernachtungspreis und gebe dem Mitarbeiter den Verpflegungsmehraufwand (Vma).

Für den ersten und letzten Tag: 12 Euro
Für den mittleren ganzen Tag: 24 Euro

und ziehe seine Mahlzeiten davon ab.

Ist das so richtig?

Danke sehr für eine Antwort.
LG Franzi
:wink1:  Hallo Franzi,

die Firma bekommt die Rechnung vom Mitarbeiter über die Übernachtungskosten inkl. Frühstück in Höhe von 119 Euro brutto.
Das Frühstück ist extra mit Betrag ausgewiesen?? Wenn ja, wird dies dann dem Mitarbeiter direkt in Abzug gebracht? Wenn ja, bekommt der Mitarbeiter Übernachtungskosten abzgl. des Frühstücks vom Arbeitgeber ausbezahlt?

Wenn dies so ist, was ich vom obigen Text leider nicht rauslesen kann, dann wird ihm beim Verpflegungsmehraufwand nichts mehr abgezogen, da er sich selbst darum gekümmert hat.

Sollte der komplette Betrag dem Mitarbeiter ausbezahlt werden, das Frühstück auf der Hotelrechnung drauf stehen, dann muss man - lt. Gesetz, das Früstück mit 20% vom Verpflegungsmehraufwand zu kürzen.
Also bei 24,00 Euro dann 4,80 Euro.

Für gestelles Mittags- und Abendessen sind es jeweils 40% des VMA.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

vielen lieben Dank.

Sorry, ich hatte nicht so präzise formuliert. Das Frühstück steht auf der Hotelrechnung.

VG,
Franzi
eine ähnliche Frage:

Das Hotel schreit 79 Euro auf die Rechnung, inkl. Frühstücksbuffet.
Der Mitarbeiter nennt diesen Betrag auf seiner Abrechnung, zieht aber nichts ab.

Muss ich ihn fragen, ob er Frühstück hatte an dem Tag?
Die 12 Euro für den Abreisetag hat er nicht geltend gemacht.

:denk:

Sorry, falls ich nerve. Leider habe ich erst in 2 Wochen ein Seminar für Reisekostenabrechnungen bei der IHK und bis dahin muss ich irgendwie zurechtkommen mit den Abrechnungen. Ich bin euch sehr dankbar für die Hilfestellung.

VG,
Franzi
:wink1:  Hallo Franzi,
Zitat
Franzi schreibt:
Das Frühstück steht auf der Hotelrechnung.

Und wird voll von der Firma an den AN erstattet?

Zitat
Franzi schreibt:
Die 12 Euro für den Abreisetag hat er nicht geltend gemacht.
Dann kann ja auch nichts in Abzug gebracht werden ;)

Zitat
Franzi schreibt:
Ich bin euch sehr dankbar für die Hilfestellung.

Dafür ist das Forum ja da, wenn ich helfen kann - jederzeit gerne  :)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo Anni,

nein, die Firma übernimmt nur die Übernachtungskosten.

VG, Franzi
Hallo Franzi,

das ist auch bei uns so üblich. Wenn ihr dem Arbeitnehmer auf Dienstreise das Frühstück im Hotel bezahlt, müsst ihr von der Verpflegungspauschale 20 % für ein Frühstück bzw. den Sachbezugswert abziehen. Das ist hier sehr verständlich erklärt:
https://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Uebernachtungskosten-auf-Dienstreisen-im-Inland.html

Gruß
HaWeBe
Hallo HaWeBe,

danke dir sehr.

VG, Franzi
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News und Fachbeiträge


Gehaltsübersicht 2026 von Robert Half: Erfahrung und Fachkenntnisse zahlen sich bei Buchhaltern und Controllern aus Gehaltsübersicht 2026 von Robert Half: Erfahrung und Fachkenntnisse zahlen sich bei Buchhaltern und Controllern aus Viel Berufserfahrung zahlt sich immer noch aus. 67 Prozent der von Robert Half für die Gehaltsübersicht 2026 befragten Arbeitgeber haben angegeben, dass sie Erfahrung in Hinblick auf eine Gehaltsanpassung......

IAB-Lohnmonitor: Stundenlöhne um 5,5 Prozent gestiegen IAB-Lohnmonitor: Stundenlöhne um 5,5 Prozent gestiegen Im zweiten Quartal 2025 lag der durchschnittliche Stundenlohn in Deutschland bei 25,61 Euro. Gegenüber dem Vorjahresquartal entspricht das einem Anstieg um 5,5 Prozent. Die Lohnungleichheit nahm in dem......

Was bei digitalen Steuerbescheiden ab 2026 zu beachten ist Was bei digitalen Steuerbescheiden ab 2026 zu beachten ist Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel – Papier zur Ausnahme. Bereits......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Kreditoren-Buchhalter/in, m,w,d (Vollzeit, 38 h pro Woche)
Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH ist eines der führenden Konzert- und Veranstaltungshäuser Deutschlands. Mehr als 450.000 Menschen besuchen pro Jahr rund 450 Veranstaltungen aus den Bereichen klassische und zeitgenössische Musik, Kinder- und Familienkonzerte, Entertainmen... Mehr Infos >>

Stellvertretende Leitung Rechnungswesen (m/w/d)
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH ist ein wachstums­orientiertes Infrastruktur- und Dienst­leistungs­unter­nehmen. Mit ca. 420 Mitarbeitern erbringen wir Leistungen für die Einwohner der Stadt Heilbronn und die in Heilbronn ansässigen Unternehmen in den Bereichen Wasser­versorgung, Stadtbahn und -bus... Mehr Infos >>

Sachbearbeitung Unternehmensplanung & Fachadministration im Fach- und Unternehmenscontrolling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung

Rendite - Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung.png
Mit dem Berechnungsprogramm für Eigentumswohnung können Sie die Rendite berechnen. Es müssen lediglich die grünen Eingabefelder mit Werten ausgefüllt werden, dabei werden automatisch die Ergebniswerte berechnet. Mehr Informationen >>

Persönliche Finanzen inkl. Kreditrechner

Checkliste1 (1).png1.png
Sie möchten wissen welche finanziellen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um sich ein Haus oder etwas anderes zu finanzieren? Die Excel Checkliste unterstützt Sie in insgesamt 8 detaillierten Checklisten bei Ihrem Vorhaben. Mehr Informationen >>

Paket für Hausverwalter

Unternehmens- Planung leicht gemacht!
Dieses Excel-Tool ist empfehlenswert für jeden Immobilienbesitzer, aber auch insbesondere für jedes Immobilienunternehmen. Das Paket beinhaltet unter anderem Vorlagen zu Nebenkostenabrechnung, Rendite und weitere nützliche Berechnungen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>

Excel-Vorlagen-Paket für Hausverwalter

4. Residualwertberechnung.jpg
Dieses Excel-Vorlagen-Paket enthält folgende Tools:
  • Nebenkostenabrechnung für Eigentumswohnung
  • Rendite – Berechnungsprogramm
  • Residualwertberechnung für eine Immobilie
  • Steuerberechnung für Immobilienanlage 
Zum Shop >>