Wenn es um Übernachtungen auf Dienstreisen geht, wird das Dickicht des deutschen Steuerrechts noch etwas dichter. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine Fülle von Bestimmungen kennen. Größtes Problem: Die ermäßigte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungen. Sie zwingt zu getrennten Rechnungen für Übernachtung und Frühstück.|
Quelle: Handelskammer Hamburg, BKK.de, Rechnungswesen-Portal.de, letzte Änderung W.V.R. am 12.02.2025 Autor(en): Wolff von Rechenberg Bild: panthermedia.net / gstockstudio |
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Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg ist Wirtschaftsjournalist und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln. |
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09.12.2017 14:18:37 - Gast
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