RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.
ich habe den Beitrag über Mindestlohn gelesen, kann aber nicht finden, was das für einen Arbeitgeber bedeutet: http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Der-Mindestlohn-kommt.html Muss er jetzt die Arbeitszeiten von Minijobbern irgendwo aufschreiben? Muss man diese Aufzeichnungen auch 10 Jahre lang aufheben?
du musst die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer) erfassen. Dabei unbedingt auch an Pausen, Krankheit und Urlaub denken. Die Aufzeichnungen musst du zwei Jahre lang bei den Lohnunterlagen aufbewahren. Hat die Redaktion übrigens offenbar mittlerweile nachgetragen. http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Der-Mindestlohn-kommt.html
[CODE]Die Aufzeichnungen sind gemäß § 1 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) in deutscher Sprache aufzubewahren. Eine bestimmte Form müssen Arbeitgeber nicht beachten. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Arbeitgeber seine Arbeitszeitaufzeichnungen auf Papier oder digital führt. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine digitale Aufzeichnung, dann kann er das ebenfalls formlos tun. Ein Zeiterfassungssystem ist nicht nötig. Das erklärt der Zoll auf seiner Internetseite.[/CODE]
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