Minijobs und Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten?

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Minijobs und Mindestlohn: Aufzeichnungspflichten?
Hallo,

ich habe den Beitrag über Mindestlohn gelesen, kann aber nicht finden, was das für einen Arbeitgeber bedeutet:
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Der-Mindestlohn-kommt.html
Muss er jetzt die Arbeitszeiten von Minijobbern irgendwo aufschreiben? Muss man diese Aufzeichnungen auch 10 Jahre lang aufheben?

Vielen Dank
Isso
Hallo Isso,

du musst die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer) erfassen. Dabei unbedingt auch an Pausen, Krankheit und Urlaub denken. Die Aufzeichnungen musst du zwei Jahre lang bei den Lohnunterlagen aufbewahren.
Hat die Redaktion übrigens offenbar mittlerweile nachgetragen.
http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Der-Mindestlohn-kommt.html

Gruß
Calc
Bearbeitet: Calc - 09.12.2014 09:16:35
Hallo,

habe dazu gerade diesen beitrag gelesen:

http://www.lohn1x1.de/Fachinfo/Mindestlohn-Aufzeichnungspflichten-fuer-Arbeitgeber.html

[CODE]Die Aufzeichnungen sind gemäß § 1 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) in deutscher Sprache aufzubewahren. Eine bestimmte Form müssen Arbeitgeber nicht beachten. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Arbeitgeber seine Arbeitszeitaufzeichnungen auf Papier oder digital führt. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine digitale Aufzeichnung, dann kann er das ebenfalls formlos tun. Ein Zeiterfassungssystem ist nicht nötig. Das erklärt der Zoll auf seiner Internetseite.[/CODE]

Gruß, CP1
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