du musst die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende, Dauer) erfassen. Dabei unbedingt auch an Pausen, Krankheit und Urlaub denken. Die Aufzeichnungen musst du zwei Jahre lang bei den Lohnunterlagen aufbewahren. Hat die Redaktion übrigens offenbar mittlerweile nachgetragen.
[CODE]Die Aufzeichnungen sind gemäß § 1 Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) in deutscher Sprache aufzubewahren. Eine bestimmte Form müssen Arbeitgeber nicht beachten. Es spielt auch keine Rolle, ob ein Arbeitgeber seine Arbeitszeitaufzeichnungen auf Papier oder digital führt. Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine digitale Aufzeichnung, dann kann er das ebenfalls formlos tun. Ein Zeiterfassungssystem ist nicht nötig. Das erklärt der Zoll auf seiner Internetseite.[/CODE]
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Controller (m/w/d)
Zur ExtraHolding GmbH gehören unter anderen die ExtraEnergie GmbH, ein unabhängiger Anbieter von Ökostrom und klimaneutralem Gas, und die eg factory GmbH, die das gesamte operative Geschäft für die ExtraEnergie GmbH betreibt. Für unseren Standort in Monheim am Rhein suchen wir einen: Mehr Infos >>
Mitarbeiter (m/w/d) Controlling
Wir sind seit 1908 ein führendes Finanzdienstleistungsunternehmen mit Sitz im Herzen Münchens. Mit mehr als 300 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von über 4,7 Mrd. EUR. DIE genossenschaftliche Spezialbank für Immobilienbesitzer und die Immobilienwirtschaft mit einem ganzheitlichen Bera... Mehr Infos >>
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Bewerber Beurteilung
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RS-Anlagenverwaltung
Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>
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