Lohnabrechnung Minijobber / kurzfristige Beschäftigte

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Lohnabrechnung Minijobber / kurzfristige Beschäftigte
Hallo,

ich habe ein kleines Gewerbe und beschäftigte immer wieder Studenten als Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte. Nun hab ich mir in Exel eine Lohnabrechnung gemacht, als Vorlage hab ich so ein Formular von Zweckform genommen. Allerdings stehen da alle möglichen Angaben drauf. Kann mir jemand von euch sagen, was eine Lohnabrechnung alles enthalten muss. Also Name, Anschrift und Beträge sind klar. Aber sonstige Angaben. In der Vorlage gibt es nämlich nen ganzen Haufen Felder wie Steuer-ID, eTIN, Eintritts- und Austrittsdatum, Pauschalbesteuerung, Individuelle Besteuerung, Kinderlos ja/nein (woher soll ich das wissen), Kinderfreibetrag, Freibetrag monatlich, Freibetrag jahrlich, BGRS (??), Steuertage, Sozialversicherungstage, zusammenhängende Arbeitstage.

Braucht man das alles oder was genau ist da wichtig?

Danke schon mal für eure Hilfe,

Grüße,

Wagner Andre
Hallo Andre,

solche Dinge sollten dir etwas sagen, wenn du die Lohnabrechnung selbst erledigen willst. Die Steuer-ID bekommst du von deinem Arbeitnehmer. Die übrigen Angaben kannst du mit den ELStaM abrufen. Wenn du die für deine Minijobber die Lohnsteuerpauschalierung in Anspruch nimmst, dann musst du die allerdings nicht verwenden.
https://www.rechnungswesen-portal.de/News/Lohnsteuer-Start-frei-fuer-ELStaM-Freibetraege-2013-beantragen.html
Wie hast du das eigentlich bisher gemacht? Haben deine Minijobber keine Lohnabrechnung bekommen?

Gruß
HaWeBe
Bearbeitet: HaWeBe - 05.05.2017 09:21:41
Hallo,

ja, einiges sagt mir schon was, aber das muss doch nicht alles angegeben werden, oder?
Bis jetzt haben sie keine Lohnabrechnung bekommen. Aber das will ich eben jetzt nachholen.

Die Steuer-ID hab ich von allen Mitarbeitern. Diese ist ja nicht die Steuernummer, sonder eine andere. Dann habe ich noch ein Feld mit eTIN. Was ist das und muss das angegeben werden?

Dann Pauschal- oder Individuelle Besteuerung. Bei den Minijobbern ist das ja pauschal 2%. Bei den kurzfristigen Angestellten hab ich das über einen Lohnsteuerrechner ausgerechnet, dort ist es ja dann die Individuelle Besteuerung, seh ich das richtig?
Bei den Freibeträgen brauch ich ja nichts angeben, ob Kinder ja oder nein, interessiert ja auch nicht, da lieg ich auch richtig?
BGRS scheint der Beitragsgruppenschlüssel zu sein, und die Sozialversicherungsnummer wird noch gefragt.
Ansonsten hab ich noch Steuertage, Sozialversicherungstage und zusammenhängende Arbeitstage. Die Sozialversicherungstage scheinen bei einem vollen Monat immer 30 Tage zu sein, ansonsten Anteilig. Aber wie berechnen sich Steuertage und zusammenhängende Arbeitstage?

Grüße,

Andre Wagner
Hallo Andre,

die eTIN muss auf der Lohnsteuerjahresbescheinigung vermerkt werden und elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dort dient sie der Zuordnung der Lohnsteuerdaten. Jetzt mal im Ernst: Du hast keine Ahnung, wie eine Lohnabrechnung aufgebaut ist und willst das selbst machen?! Mit einer Excel-Tabelle?!  :o
Ich würde dir zu einem von zwei Wegen raten:
1. Du verwendest eine Software, die das für dich übernimmt.
2. Du suchst dir einen Lohnbuchhalter. Frag mal deinen Steuerberater. Viele Kanzleien übernehmen das für ihre Klienten.
Bitte entschuldige die offenen Worte.

Gruß
FHH
Hallo FFH,

die eTIN kann ich nirgendwo finden.
Wie eine Lohnabrechnung exakt aufgebaut ist, weiß ich nicht, allerdings ist mir klar, das dort die Brutto und Nettobezüge und die einzelnen Abgaben aufgeführt sind, um die Lohnberechnung nachvollziehen zu können. Dazu kommen ein paar Nummern und Daten, das dürfte es gewesen sein. Also wenn der Staat Steuern und Sozialabgaben haben will, dann soll er sein Reglement auch so darlegen, damit es der Betroffene bedienen kann. Wozu brauche ich eine Software? Die Software braucht auch alle Nummern des Arbeitnehmers, die kann ich auch per Hand eintragen. Die Berechnung der entsprechenden Beträge hab ich ja schon. Gleiches gilt für einen Lohnbuchhalter. Auch der braucht die entsprechenden Daten und zaubert die nicht irgendwo her.
Und zwecks Excel Liste: ich war während meines Studiums auch sehr oft als 450€ Jobber beschäftigt und habe Lohnabrechnungen erhalten. Das sind Listen mit ein paar Informationen, Nummern und Beträgen. Warum sollte das Excel nicht können.

Ich hänge mal ein Foto meiner Lohnabrechung an (Beta Version), was passt daran nicht?

Grüße,

Andre Wagner
Lohn.JPG (61.64 KB) [ Download ]
Hallo Andre,

fangen wir damit an, dass Excel dir nicht sagt, dass du U1 und U2 abziehen musst. Die eTIN musst du selbst generieren:

Gruß
HaWeBe
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News und Fachbeiträge


Reitunterricht im Rahmen der Freizeitgestaltung nicht umsatzsteuerbefreit Reitunterricht im Rahmen der Freizeitgestaltung nicht umsatzsteuerbefreit Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.01.2025 entschieden, dass die Erteilung von Reitunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung......

Studie: Zwei von drei Bewerbungen mit Hilfe von KI erstellt Studie: Zwei von drei Bewerbungen mit Hilfe von KI erstellt Bewerbungen scheitern, weil sich Jobsuchende oft auf Verdacht bewerben und ihre Unterlagen zu wenig mit den Anforderungen der Arbeitgeber abgleichen. Das ist das Ergebnis einer neuen Stepstone Studie,......

Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Breite Unzufriedenheit mit dem Gehalt Viele Unternehmen legen immer noch großen Wert darauf, dass ihre Mitarbeiter untereinander möglichst wenig über ihr individuelles Gehalt sprechen. Sogar in vielen Dienstverträgen findet sich immer noch......


Ausbildungsvergütung für Azubis: Was muss beachtet werden? Die Ausbildungsvergütung ist ein zentrales Thema für Unternehmen, die Auszubildende beschäftigen oder dies planen. Eine faire und angemessene Vergütung ist nicht nur ein wichtiger Motivationsfaktor für......

Rechengrößen / Beitragssätze 2024 in der Sozialversicherung Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen hat die Bundesregierung auch für 2024 wieder angepasst. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung......

10 Software-Lösungen für Zeiterfassung im Vergleich Jeder Arbeitgeber unterliegt einer Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt vom September 2022 verpflichtet alle Unternehmen dazu, ein System zur......

Arbeitszeiterfassung: Pflichten für Arbeitgeber Das Wichtigste in Kürze Alle Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Die Erfassung können auch die Arbeitnehmer in Tabellen vornehmen. Es gibt keine......

eAU: Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nur noch elektronisch Das Wichtigste in Kürze: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab 01.01.2023 elektronisch erstellt. Der Papierbeleg entfällt in den meisten Fällen. Arbeitgeber müssen sich um den ......

Was sich 2023 bei Lohn und Gehalt ändert Der Jahreswechsel ist traditionell ein Zeitpunkt, zu dem Regelungen in Kraft treten, die sich auf die Lohnbuchhaltung auswirken. Verschiedene wichtige Änderungen sind im Folgenden beschrieben. Für 2023......

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter Lohnbuchhaltung (w/m/d)
Wir bei der HLB suchen nach motivierten Teamplayern, die richtig mit anpacken und die Mobilität der Zukunft mit eigenen Ideen aktiv mitgestalten. Im Gegenzug bieten wir dir ein modernes Umfeld mit regionalem Bezug. Dabei setzen wir auf Stabilität und Vertrauen – für unsere Kunden ebenso wie für d... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzen (m/w/d)
Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem dynamischen, anregenden und unterstützenden internationalen Forschungs­umfeld. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach persönlicher Qualifikation und Erfahrung bis zur Entgel... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Sie bieten Leistung, Leidenschaft und Erfahrung und suchen eine neue spannende Heraus­forderung? Dann entdecken Sie DUNGS – den führenden Anbieter für technische Spitzen­produkte und System­lösungen für Gas­sicher­heits- und Regelungs­technik für die Heiz- und Prozess­wärme-Industrie sowie für Ga... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

!RER-A Rollierende Liquiditätsplanung

Mit Hilfe dieses Excel-Kalkulationsprogrammes sind Sie in der Lage, die zukünftig zu erwartende Liquidität für sich und für externe Kapitalgeber (z.B. Kreditinstitute)  transparent darzustellen. Das Tool vermittelt ein Gefühl für die Bestimmungsgrößen der Liquiditätsentwicklung.
 Mehr Informationen >>


Cha-Ris - Übungsprogramm zur Verbesserung der Risikoeinschätzungs-Kompetenz

Risikobasiertes Denken und Handeln bedeutet Unbestimmtheiten zu beseitigen, gepaart mit dem Blick auf sich bietende Gelegenheiten. Dieses Programm errechnet für jedes Risiko die Schadenshöhe.
Mehr Informationen >>

Prozesskostenrechnung - Ermittlung Prozesskostensatz

prozesskosten.png
Mit dem Excel-Tool Prozesskostenrechnung ermitteln Sie die Kosten auf Ebene einzelner Teilprozesse und wissen so, was ein bestimmter Vorgang wirklich kostet. Das sorgt für mehr Transparenz der Gemeinkosten. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>

Fachbeitrag hier verkaufen?

Schreiben_pm_Elena_Elisseeva.jpg 
Sie haben einen Fachbeitrag, Checkliste oder eine Berichtsvorlage für Buchhalter erstellt und möchten diese(n) zum Kauf anbieten? Über unsere Fachportale bieten wir Ihnen diese Möglichkeit.  Mehr Infos hier >>