Hallo Leute, unsere Firmenweihnachtfeier ist in Planung. Wegen des Steuerfrreibetrags von 110 Euro pro Teilnehmer habe ich eine Frage: Wenn eine Kollegin in letzter Minute absagt, darf ich sie dann trotzdem als Teilnehmerin rechnen? Ich meine, ich hätte mal gelesen, dass das geht. Finde das Urteil aber nicht mehr. Vielen Dank Karlchen
Hallo Karlchen, es zählen nur die Mitarbeitende mit, die tatsächlich anwesend sind. Du hast insofern Recht, dass ein Finanzgericht einmal entschieden hat, dass auch Mitarbeitende mitgezählt werden dürfen, die in letzter Minute abgesagt haben. Das hat der BFH aber in letzter Instanz wieder verworfen. Gruß FHH
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